Wellmann Imre: A parasztnép sorsa Pest megyében kétszáz évvel ezelőtt tulajdon vallomásaiak tökrében (Mezőgazdaságtörténeti tanulmányok 3. Magyar Mezőgazdasági Múzeum, Budapest, 1967)

Résumé

konnte lediglich nachher seine Gegenargumente mit entsprechender Mässigung vor­bringen. Doch blieb dem Grundherrn eine gewisse Möglichkeit übrig, seine Untertanen noch vor der Befragung zu beeinflussen, sei es durch die ihm ergebenen Gemeindevor­stände und Dorfreichen, sei es unmittelbar. Hinsichtlich des Bauernbesitzes konnte das auf keine besondere Schwierigkeiten stossen, da — wie erwähnt — das Landvolk geneigt war, von seinen Gütern abzuleugnen ; ja mancher Grundherr spekulierte darauf, die Grund­stücke, die seine Untertanen nicht eingestanden haben, später im Verlauf der Urbarial­regelung selbst in Besitz zu nehmen. Was aber die Lasten betrifft, war für ihn viel schwie­riger, in den Bauernaussagen eine Beschönigung der Wirklichkeit zu erwirken. Man muss aber noch mit einem anderen Umstand rechnen, der die Glaubwürdigkeit der Äusserungen der Bauern in der Form, wie sie uns vorliegen, problematisch machen konnte. Die Königin war gezwungen, die praktische Durchführung der Urbarialregelung den Komitaten — d. h. den die Interessen des Adels vertretenden Verwaltungsorganen der einzelnen Bezirke — zu überlassen. Es bestand also die Gefahr, dass die Bauernaus­sagen bei der Protokollierung von den Vertretern der interessierten herrschenden Klasse verzerrt oder gerade verdreht werden. Die königliche Anweisung strebte deshalb dahin, dem Eingriff der Komitate durch wirksame Massnahmen vorzubeugen. Sonst bedienten sich die Komitatsbeamten der offiziellen lateinischen Sprache, wovon das Volk ausser einigen Ausdrücken nichts verstand. Diesmal hatten aber Stuhlrichter und Assessor nicht nur die neun Fragen in der im Dorf herrschenden Volkssprache stellen : ebenso wurde auch das Protokoll verfasst. Und was eine ganz ausserordentliche Verfügung war: die Aussagen mussten nach schriftlicher Abfassung den Dorfbewohnern vorgelest werden, ob sie damit einverstanden sind, oder nicht; erst in bejahendem Fall kam dann die Unterschrift bzw. das Handzeichen des Dorfschulzen, der Geschworenen, des Gemeindenotärs und eventuell anderer Dorfleute, zuletzt das Gemeindesiegel hin. Es waren diese sichtbaren Zeichen der aktiven Teilnahme und der Zustimmung der Bauern, die für die höheren Behörden dem ganzen Verfahren Authentizität verliehen; Unterschrift und Siegel der Komitatsbeamten auf dem Protokoll eines ganzen Bezirks war dazu gar nicht ausreichend. Nach dem Gesagten wird kaum ein Zweifel darüber bestehen, dass die genannten Bauernaussagen vermöge ihres Ursprungs, ihrer Glaubwürdigkeit und ihrer Reichhaltig­keit zu den wertvollsten Quellen der ungarischen Agrargeschichte gehören. Wenn wir noch hinzufügen, dass sie auch formell vieles von der originellen Vortragsart und kernigen Ausdrucksweise des Volkes bewahrten, so kann eine baldmögliche umfassende Verwertung dieser Quelle als wünschenswert bezeichnet werden. II. Landschaft und Siedhing Aus der sich auf das ganze Land erstreckenden Masse der im Laufe der Urbarialregelung zu Protokoll genommenen Bauernaussagen wurden für das vorliegende Band die eines zusammenhängenden Gebiets: der am linken Donauufer liegenden Dörfer des Komitats Pest gewählt. Diese Aussagen bringen wir im originellen, vollen Wortlaut — die von vier Gemeinden: Iklad, Soroksár, Dunaharaszti und Taksony sind in deutscher Sprache abge­fasst — mit den notwendigen erläuternden Anmerkungen und im Anhang mit Auflösung der Abkürzungen, mit Deutung der Masse, Münzen, von häufigen Ausdrücken und wichtigeren Begriffen, sowie mit einem Orts- und Namenverzeichnis. Da unsere Quelle keine Aufschlüsse über Bevölkerungszahl, Viehbestand, Ernteertrag und Weinfechsung der einzelnen Dörfer gibt, schien es für zweckmässig, ihre im wesentlichen wörtlichen Mitteilungen mit zahlenmässigen Daten von nahezu gleichzeitigen Konskriptionen zu ergänzen. So leiten, auch um die Entwicklung näherzubringen, die kurze Aufzählung der

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