Wellmann Imre: A parasztnép sorsa Pest megyében kétszáz évvel ezelőtt tulajdon vallomásaiak tökrében (Mezőgazdaságtörténeti tanulmányok 3. Magyar Mezőgazdasági Múzeum, Budapest, 1967)
Résumé
punkten ein breiteres Gebiet umfasst, ermöglicht einen Querschnitt zu zeichnen, in dem die Umrisse der Agrarlandschaften mit speziellen Zügen der Entwicklung sichtbar werden. Die ausdrücklichen Vorteile aber, die unsere Quelle in Bezug auf Gegenstand, Zeit und Ort besitzt, erübrigen eine nähere Prüfung ihrer Glaubwürdigkeit und Wahrheitstreue — über den im wesentlichen bäuerlichen Ursprung hinaus — noch nicht. Um in den Aussagen der Bauern eine sichere Basis zur Ermittlung der tatsächlichen Lage zu gewinnen, war vor allem notwendig, Ziel und Bedeutung der ganzen Aktion dem Bauerntum klar beizubringen; und es ist offensichtlich, dass es daran nicht mangelte. Selbst das Gerücht blieb nicht ohne Wirkung, dass die Königin einen Eingriff in das Verhältnis des Leibeigenen zum Grundherrn beabsichtigt, das die herrschende Klasse als sein eigenes Gebiet betrachtete : in einem Teil des Landes brachen Bauernbewegungen aus. Die Tatsache, dass jene höhere Macht, deren Dasein der Bauer bisher sozusagen lediglich aus den Belastungen: Steuer und Militär wahrgenommen hatte, ihn auf einmal gegen seinen Herrn in Schutz nimmt, brachte eine grundlegende Wendung im Bewusstsein des dem Grundherrn ausgelieferten Leibeigenen mit sich. Und die Verordnungen des Wiener Hofes zur Durchführung der Urbarialregelung gaben dieser Erkenntnis einen noch stärkeren Nachdruck. Es war in der Tat eine aussergewöhnliche Sache, dass sich die Herrscherin bezüglich des Verhältnisses zwischen Grundherrn und Bauern bloss an einen der beiden interessierten Parteien, und zwar an den auf der untersten Stufe der feudalen Gesellschaft stehenden, kaum als Mensch angesehenen Leibeigenen wendete. Diesmal bot sich dem Landvolk so eine unerwartete Gelegenheit, die Hauptelemente seines Schicksals zu enthüllen, woran sich selbst die Ältesten nicht erinnern konnten; und es unterliegt keinem Zweifel, dass es im allgemeinen mit beiden Händen danach griff. Dies strebten auch die höheren Anweisungen an, indem sie vorschrieben, dass die Dorfbewohner unter strengem Eid verhört werden müssen und die Fragesteller auch darüber hinaus alle Mittel einsetzen sollen, damit im Verfolg der Äusserungen die klare und volle Wahrheit an den Tag komme. Trotzdem kann man mit einigen Umständen rechnen, die die Glaubwürdigkeit unserer Quelle in einzelnen Fällen beeinträchtigen konnten. Die altüberlieferte Erfahrung, dass je mehr der Bauer von seinen Gütern und Einkommen angibt, umso mehr Steuern ihm auferlegt werden, verankerte sich tief in seinem Bewusstsein. Demnach ist der Antwort auf die fünfte Frage, über den bäuerlichen Besitzstand, trotz der strengen Vereidigung mit Kritik zu begegnen. Bei den übrigen Fragen aber hatten die Dorfleute nichts zu verheimlichen, da sich diese auf die grundherrlichen Lasten und teilweise auf die örtlichen Verhältnisse bezogen. Es konnte höchtens davon die Rede sein, dass ein Teil der Bewohner — so besonders der Schulze und die Geschworenen, die häufig aus den Reihen der Schützlinge des Grundherrn kamen, sowie im allgemeinen die reichen Bauern — es für besser hielt, die schreienden Beweise der grundherrlichen Unterdrückung, Enteignung und Ausbeutung zu vertuschen. Auch dem bemühte sich jedoch die höhere Verordnung Einhalt zu gebieten: zur Beantwortung der Fragen wurden ausser dem Dorfschulzen und den Geschworenen auch die ältesten Dorfbewohner herangezogen. Und die Vorstände der Gemeinde konnten schon deswegen nicht nach ihrem eigenen Ermessen vorgehen, da die Ankunft der Komitatskommission, deren Aufgabe war, die Antworten von Dorf zu Dorf zu Protokoll zu nehmen, im voraus angekündigt wurde, und bei der Befragung alle Mitglieder der Gemeinde zusammengerufen werden mussten, sodass die Erhebung in einer gespannten Atmosphäre verlief und fast den Hintergrund einer Volksversammlung hatte. Die Königin war durchaus bestrebt, alle Schranken der freien Meinungsäusserung der Bauern abzuschaffen. Selbstverständlich konnte man nicht verbieten, dass der Grundherr oder sein Beauftragter dabei anwesend sein könne; er durfte aber nicht die Dorfleute durch Zeichen, Zwischenrede oder Drohung zur Abänderung ihrer Aussagen veranlassen, er