Wellmann Imre: A parasztnép sorsa Pest megyében kétszáz évvel ezelőtt tulajdon vallomásaiak tökrében (Mezőgazdaságtörténeti tanulmányok 3. Magyar Mezőgazdasági Múzeum, Budapest, 1967)
Résumé
Wiesen von welcher Grösse der einzelne Bauer besass. Man konnte lediglich auf diese Weise die von neuem festgesetzten Lasten in Verhältnis zum bestehenden Bauernbesitz bringen und dessen Bestand beschützen, das heisst der grundheniichen Ausbeutung und Enteignung Schranken setzen. Für eine genaue Feststellung der tatsächlichen Lage fehlte jedoch an zuverlässigen Erhebungen. Da die Grundherren ihr Verhältnis zu ihren Untertanen als ein Privatrechtsverhältnis betrachteten, stellten sie ihre Urbafien und Konskriptionen dem Staat nicht zur Verfügung; die Herrscherin aber wollte sich auch auf die von den Komitaten verfassten Steuerlisten nicht verlassen. Statt dessen wandte sie sich zum Bauernvolk selbst: als ersten Schritt der Urbarialregelung ordnete sie an, die Bauern in jedem Dorf über neun bestimmte Fragepunkte anzuhören. Auf Grund ihrer Antwort sollte folgendes ermittelt werden: Anzahl der Klassen der Dörfer in den einzelnen Komitaten den günstigen und ungünstigen Lokalumständen gemäss; Grösse des Ackers und der Wiese einer Vollhufe in den einzelnen Klassen ; Einreihung der einzelnen Dörfer in die entsprechenden Klassen. Den neun Fragepunkten entsprechend hatten die Bauern der einzelnen Dörfer über folgendes auszusagen. Wieviel Ackerland und Wiese gehört einer Vollhufe zu? Wie ist die Bodenbeschaffenheit, kann auch Grummet auf der Wiese gemäht werden? Gibt es im Dorf günstige bzw. ungünstige Gegebenheiten? (Zu den letzteren gehörten z. B.: enge Gemarkung, nachteilige Lage, Wasserschäden, Waldmangel, weite Entfernung von Mühle und Markt, Mangel an Erwerbsgelegenheit. Die Einreihung der Gemeinde in die entsprechende Klasse und die Grösse eines Joch Ackers —ob 1100, 1200 oder 1300 Quadratklafter — hing von diesen Umständen ab.) Wurden vormals und sind gegenwärtig die Verpflichtungen der Leibegenen mittels Vertrag, Urbar oder bloss durch Brauch festgelegt ? Worin bestehen diese Lasten, welche und wieviel Leistungen an Arbeit, Naturalien und Geld ist ein Vollhübner dem Grundherrn schuldig? Wieviel wüste Hufen gibt es im Dorf, weshalb sind sie verlassen worden und wer benutzt ihre Appertinenzien? Schliesslich: sind die Dorfbewohner freizügig oder an die Scholle gebunden? Es ist ersichtlich, dass diese Fragen das Verhältnis, in dem der Bauer mit dem Grundherrn stand, was sein fast das ganze Leben ausfüllende Zentralproblem bildete, in vollem Umfang umfassten. Ja sie gingen noch weiter, und so beschränkten sich auch die Antworten nicht auf eine herausgegriffene Seite des Bauernschicksals. Auch zeitlich beschränkten sie sich nicht auf die Darlegung der momentanen Lage, auf Fixierung von vergänglichen Erscheinungen, sondern beleuchteten, indem sie auch über den früheren Bräuchen, Urbarien oder Verträgen entsprechenden Zustand berichteten, eine längere Kurve der Entwicklung. Der zeitliche Querschnitt aber, der auf Grund dieser Aussagen gezeichnet werden kann, ist auch sonst bedeutungsvoll, da er, noch vor der von Staats wegen durchgeführten Vereinheitlichung, den traditionellen Zustand in seiner bunten, je nach Ort und Grundherrn veränderlichen Vielfältigkeit aufweist. Es ist in diesem Zusammenhang zu betonen, dass es sich von einer Quelle handelt, die nach Tiefe bis zum Niveau der einzelnen Gemeinden dringt und sich gleichzeitig auf das ganze Land erstreckt. Bezüglich der Periode vor der genannten Nivellierung hat nämlich der Forscher in erhöhtem Masse darauf zu achten, dass er Folgerungen mit Anspruch an eine erweiterte Geltung nicht aus an einen Ort gebundenen Erscheinungen ziehe. Den nach Landschaft und weiter auch nach Ortschaft veränderlichen Naturgegebenheiten kam vor zweihundert Jahren eine viel grössere Rolle in der Gestaltung des Agrarlebens zu, als heutzutage, und die Mannigfaltigkeit wurde unter dem Einfluss des örtlich ebenfalls verschiedenen historischen Schicksals noch erhöht. So enthält eine aus engeren, ortsgebundenen Verhältnissen entspriessende Entwicklung oft individuelle, nicht als typisch geltende Elemente, oder solche, die im gegebenen Zeitpunkt ein Zurückbleiben, eventuell ein Vorangehen im Verhältnis zur Gesamtheit bedeuten. Eine Quelle dagegen, die in einem annähernd gleichen Zeitpunkt und nach gleichen Gesichts-