Wellmann Imre: A parasztnép sorsa Pest megyében kétszáz évvel ezelőtt tulajdon vallomásaiak tökrében (Mezőgazdaságtörténeti tanulmányok 3. Magyar Mezőgazdasági Múzeum, Budapest, 1967)

Résumé

offenbart sich in diesen Quellengattungen bereits so, wie sie durch das Gedächtnis gelichtet bzw. von Künstlerei gestaltet wurde. Während besonders die Quellen der ersten Gruppe zum überwiegenden Teil das Gepräge bäuerlichen Ursprungs an sich tragen, rühren die der dritten Gruppe: der schriftlichen Denkmäler in erdrückender Mehrheit von der herrschenden Klasse her. Zweifellos gibt es auch solche darunter, die von einer wahrheitssuchenden Leidenschaft durchdrungen sind; ferner liegen Karten, Konskriptionen, Berichte, Rechnungen, statistische Erhebungen vor, die — besonders wenn sie auf unmittelbaren Aufnahmen beruhen und für internen Gebrauch verfertigt wurden — eine objektive Annäherung an die Wirklichkeit erstreben. Die grosse Mehrzahl trägt jedoch, was Arbeit, Lage und Kämpfe des Bauerntums betrifft, den Stempel einer einseitigen, voreingenommenen und verzerrenden Anschauung der herrschenden Klasse auf sich. Es unterliegt keinem Zweifel, dass die schriftlichen Denk­mäler bäuerlichen Ursprungs nicht nur die soziale, sondern auch die wirtschaftliche Seite der Agrarentwicklung weit getreuer erschliessen können. Aus den letzten 100—150 Jahren liegen auch solche vor: hie und da sind manche Selbstbiographien, wirtschaftliche und andere Aufzeichnungen von Bauern erhalten geblieben. Mit einer Abänderung des direkten Erlebnismaterials zwar nicht, damit ist es jedoch offenbar auch bei diesen zu rechnen, dass die schriftliche Abfassung einerseits eine selektierende und abtönende Wirkung ausübt, anderseits in Bezug auf Form, Inhalt und Zeit auch eine Summierung und eine Fixierung bedeutet. Im ganzen genommen weisen diese Dokumente doch einen höheren Grad an Glaubwürdigkeit und Lebensnähe auf, als die Archivalien, die aus dem Kreis der herr­schenden Klasse stammen. Es würde aber eine sehr enge Deutung der Herkunftsfrage bedeuten, wenn man lediglich die von Bauernhand geschriebenen Dokumente als schriftliche Quellen von bäuerlichem Charakter betrachtete. Bei mehreren Quellengattungen wurde bloss die Aufzeichnung selbst dem Angehörigen einer anderen Klasse überlassen, im Inhalt und zum Teil auch in der Form aber kommt die Stimme des Bauerntums zum Ausdruck. Solche sind z. B. die Protokolle und sonstigen Schriftstücke von Bauerngemeinschaften, fallweise auch andere Willens­äusserungen, die ebenfalls vom Gemeindenotär beurkundet wurden, sowie die von ver­schiedenen Schreibern und Rechtsanwälten abgefassten Briefe und Beschwerden der Bauern. Sogar kommen auch schriftliche Dokumente vor, welche im Laufe einer Aktion entstanden sind, die zwar nicht vom Volk, sondern vom Staat bzw. von der herrschenden Klasse in Gang gesetzt wurden, doch den Standpunkt des Bauerntums wiederspiegeln, so z. B. : Zeugenaussagen, Schadenanmeldungen und sonstige Bauernäusserungen, falls auf ihre Entstehung kein Zwang oder keine Beeinflussung Schatten warf. Zur letzteren Gruppe gehören auch die Bauernaussagen, die auf Anordnung von Maria Theresia zu Protokoll genommen wurden, und die den Stoff der vorliegenden Veröffent­lichung bilden. Die Königin fand, dass Ungarn im Verhältnis zu seinen materiellen Kräften und im Vergleich mit den übrigen Erbländern des Hauses Habsburg zu wenig von den finanziellen Lasten des siebenjährigen Krieges auf sich nahm. Den Hauptgrund dafür sah sie darin, dass die ungarischen Herren ihre Leibeigenen dermassen ausbeuten, dass Letztere zur Bezahlung einer angemessenen staatlichen Steuer keine genügende materielle Kraft aufbringen können. Da sie am Landtag von 1765 — 66 nicht erreichen konnte, die grund­herrlichen Dienste und Abgaben der Bauern unter staatliche Aufsicht zu stellen, leitete sie im Jahre 1767 eine einheitliche staatliche Regelung des Verhältnisses zwischen Grund­herrn und Bauern im Verordnungswege ein. Das Urbarialpatent setzte die grundherrlichen Lasten für das ganze Land einheitlich fest, nach Massgabe dessen, ob der Bauer eine volle oder halbe usw. Hufe besass, bzw. ob er als Häusler oder als Einlieger (Kätner ohne Hausbesitz) zu betrachten war. Zunächst sollte also festgestellt werden: was für eine Hufe bzw. als deren Appertinenzien Äcker und

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