Szakács Sándor szerk.: A Magyar Mezőgazdasági Múzeum Közleményei 1990-1991 (Budapest, 1991)
KNÉZY JUDIT: Die Naturalien als Feudalleistungen und die Ernährungsgewohnheiten im Komitat Somogy (Ungarn) in dem XVIII. Jahrhundert
Auch in Handwerkerkreisen machten sich solche Bestrebungen bemerkbar. Dies ist aus den damaligen Preis- und I^hnvorschriften (Limitationen) ersichtlich. In den Jahren 1737 und 1759 wurde z.B. zur Regelung der Aufgaben und Löhne der Weber beigefügt: "aber weiter weder Brot, noch Mehl.."). 9 In bestimmten Fallen wurde mit dem Handwerke vereinbart, dass er "Brot und Getränk" erhalten wird"). 30 Dem Handwerker, der von weither gekommen ist, gebührten auch warme Speisen. Mit dem Ausdruck "Speisen" wurden, wie aus obigem ersichtlich ist, warme Speisen, hauptsächlich Suppen bezeichnet 1 (Bei den Bauarbeiten des Pfarrhauses in Darány hat der Notar dem "Töpfer von Kapos" im Wirtshaus "eine halbes Mass Wein" gekauft und ihm "Weissbrot und Speisen" zum Frühstück und Mittagessen gegeben.) 32 In bestimmten Fällen (Haus- oder Kirchenbau, Kauf) war der Kauftrunk, d.h. die Anbietung von Getränken auch ohne besondere Vereinbarung üblich. Die reichliche Versorgung der Taglöhner mit Speisen und Getränken war in jenem Jahrhundert bereits wohl bekannt. Das Komitat Somogy hat schon in seiner Verordnung über die Taglöhne aus dem Jahre 1770 Einwände degegen erhoben, dass einige Wirte den Taglöhnern mehr als das nötige versprechen, um sie zu locken. Die Generalversammlung des Komitates hat schon in den Jahren 1767 und 1773 genau festgelegt, welche Löhne den Taglöhnern gebühren, wenn sie sich aus der "eigener Tasche" ernähren, und wenn sie vom Bauer Verpflegung erhalten. 33 Die später erlassene Limitation haben so der Arbeitgeber, wie auch die Arbeiter beanstandet. "Es ist üblich, dass die Taglöhner täglich mehrere Speisen, verschiedene Gebäcke und Wein von dem Arbeitgeber erpressen, und dass die Arbeitgeber zur Anlockung der Taglöhner diese verschwenderisch bewirten..." 34 In der Verordnung wurde daher vorgesehen, dass die Arbeiter "zu Mittag- und Abendessen mit zwei Speisen, zu Frühstück und Jause mit Brot zufrieden sein sollen". 3. MAHLZEITEN Gegen Ende des XIX. Jahrhunderts widerspiegeln die Mahlzeiten des Bauernvolkes an Werktagen im Komitat Somogy die Diskrepanz der landwirtschaftlichen Arbeiten, d.h. ihre Verteilung in zwei Zeitabschnitte. Im Winter (vom Spätherbst bis zum Beginn der Feldarbeiten im Frühjahr) hatten die Bauern zwei Mahlzeiten, in der Hochsaison der Arbeiten dagegen drei oder vier. Im Winter haben sie das Frühstück um etwa 9-10 Uhr eingenommen, und die Hauptmahlzeit mit warmen Speisen war abends um etwa 5-6 Uhr. Zu Mittag wurde manchmal etwas Kaltes gegessea 35 Dass die Bauern im XVIII. Jahrhundert im Komitat Somogy zur Winterzeit täglich zwei Mahlzeiten hatten, konnte durch Dokumente bischer nicht bewiesen werden. Sicherlich war diese Gewohnheit damals noch sehr verbreitet Bei schwereren Arbeiten