Für Lajos szerk.: A Magyar Mezőgazdasági Múzeum Közleményei 1984-1985 (Budapest, 1985)

Oroszi Sándor: Alföldfásítási tervek, erdősítések és erdőtelepítések a Nagykunságban a két világháború között

Baumpflanzung zu ersetzen. Das Aufforstungsgesetz von 1923, das sich auf die Tiefebene bezog, war in dieser Hinsicht von grosser Bedeutung. Das Gesetz verpflichtete jeden Besitzer eines Einzeighöftes, oder eines Landstük­kes über 50 Katastraljoch (28, 78 hektar) zum Aufforsten, beziehungsweise zum Pflanzen von Baumreihen. Die Pläne für die Aufforstung, die die Absteckung der zukünftigen Wälder und Baumreihen die man anpflanzen wollte, geschah nach der Erhörung der Besitzer, unter der Mitwirkung der Behörden. Die Forstingineure, die Absteckung der Wälder durchführten, bestimmten den Ort des Waldes den man aufforsten wollte, dessen Baumgattungen und registrierten alles auf eigens für die Aufforstung bestimmten Formularen. Die Pläne der Aufforstung und der Anpflanzung von Kunmadaras zeigen deut­lich, dass die Gemeinde hauptsächlich selbständige Landwirte und Besitzgemein­schaften zur Baumpflanzung verpflichtete. Das Beispiel von Túrkeve zeigt eine freiwillig erfolgte Aufforstung. Die Durchführung des Planes wurde vom Staat finanziell unterstützt. Die zur Aufforstung verpflichteten Besitzer bekamen kosten­los Pflänzlinge aus den staatlichen Baumschulen. Rechtspersonen, die grosse Be­waldungen durchführten, konnten eienen Kredit beanspruchen. Die Vollziehung des Gesetzes für die Aufforstung der Tiefebene, die Vollstrek­kung des Planes war auch in Nagykunság nicht vollkommen. Die Besitzer weiger­ten sich landwirtschaftliche Gebiete der Aufforstung bereit zu stellen. Die ökono­mischen Probleme des Landes erschwerten die Sicherung der finanziellen Mittel von Jahr zu Jahr. Dessenungeachtet verdoppelte sich das mit Bäumen bepflanzte Gebiet in Nagykunság zwischen den zwei Weltkriegen. Die schon fertigen Pläne der Aufforstung des Tieflandes waren nach 1945 zum Teil verwendbar, als die Bewaldung und die Aufforstung der Tiefebene, den veränderten gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen gemäss, begon­nen wurde.

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