Technikatörténeti szemle 22. (1996)

Papers from the Second International Conference on the History of Chemistry and Chemical Industry (Eger, Hungary, 16–19 August, 1995) - Engel, Brita: Zwischen Industrie und Umweltschutz: Konrad Wilhelm Jurisch (1846–1917)

„manche Abwässer, welche den Fischen direct nichts schaden, können doch indirect eine schädliche Wirkung auf die Fischzucht ausüben, indem sie die übrige Fauna und Flora der Gewässer zerstören, und dadurch den Fischen die Nahrung entziehen" 20 . Dennoch kommt er zu dem von den Auftraggebern vorgegebenen Schluß, daß „das geringfügige Interesse der Fischzucht dem überwältigenden Interesse der Industrie weichen" müsse 21 ; die Argumentation entspricht Jurischs „Philosophie", wonach der höhere volkswirtschaftliche Nutzen der Industrie zu höherem Wohlstand und besserer Bildung eines ganzen Volkes führe. Dennoch sind die von Jurisch ausgewählten Zitate nicht ausschließlich geeignet, gerade diesen Schluß nahezulegen - viele könnten auch noch heute als Argumente gerade für eine striktere Gewässerrein hal­tung herangezogen werden. 1895 erschien Jurischs „Über die Gefahren für die Arbeiter in chemischen Fabriken. Unfallverhütungsmittel und Arbeitsbedingungen. Eine durch den englischen Parlamentsbericht von 1893 veranlasste kritische Besprechung englischer und deutscher Industrieverhältnisse" 22 . Der volle Titel charakter­isiert das Werk bereits zutreffend. Ausführlich referiert er den englischen Parlamentsbericht, der auf Betriebsbesichtigungen und Befragungen von Fabrikarbeitern beruhte. Doch er schildert auch eigene Erfahrungen und Erlebnisse in der englischen chemischen Industrie und kritisiert die Vorschlägen der Kommission. Dabei macht er konkrete Gegenvorschläge, teils aus eigener Erfahrungen, teils anhand der Literatur über den neuesten Stand der Technik, und schildert alternative, ungefährlichere Produktions­verfahren. Anschließend trägt er das zu seinem Bedauern nur spärlich veröffentlichte Material für deutsche Verhältnisse zusammen, das er in eine Darstellung der anderen Bedingungen besonders durch die soziale Gesetzgebung des deutschen Reiches einbettet. Jurisch erkennt in der Chlorkalk-Produktion schon vor hundert Jahren den von uns als neuartig empfundenen Konflikt zwischen Arbeits- und Umwelt- bzw. Ressourcenschutz. So würde die elektrolytische Herstellung von Chlor zwar die Arbeiter vor den größten Gefahren der Chlorkalk­Produktion schützen, doch (nach damaligem Stand der Technik) mehr Kohlen verbrauchen. „Die chemische Industrie soll ihre Processe in der Richtung vervollkommnen, daß man weniger Kohlen verbraucht, nicht aber mehr!" 23 Deshalb „kann Verfasser, da Kohlen sich nicht ersetzen lassen, in der Verwendung derselben zu elektrolytischen Fabrikationsweisen nur die Bethätigung des manchesterlichen Grundsatzes erkennen; Apres nous le deluge! Verfasser würde es für vortheilhafter halten, daß man die elek­trolytischen Verfahrungsweisen auf diejenigen Örtlichkeiten beschränkte, in

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