Technikatörténeti szemle 16. (1986-87)
TANULMÁNYOK - Tringli István–Szabadváry Ferenc: Neuere Angaben zu Franz Joseph Müllers, Entdeckers des Tellurs Tätigkeit
1200 Gulden, des Buchhalters und des Registrators und Expeditors je 1000 Gulden, des ersten Referendars 600 Gulden, doch gab es Beamte mit nur 200 Gulden Gehalt. Müllers Gehalt als Rat stieg nicht im Laufe der Zeiten, er erhielt ebensoviel als er — damals noch als zweiter Rat — nach Siebenbürgen kam. Das Wohnungsgeld dagegen stieg wesentlich: 1780 erhielt er unter diesem Titel nur 200 Gulden pro Jahr (17). In der Rubrik Studien steht in der Conduite-Liste nur Philosophie und Jura. Bisher wurde angenommen, daß Müller auch an der Bergakademie in Schemnitz studiert hat, obwohl dies durch das Namensregister der Studenten nicht bestätigt wird (18). Jedoch gab es in Schemnitz schon vor der Gründung der Akademie eine Art organisierter Bildung von Bergoffizialen; möglicherweise hat Müller in einem solchen Studium teilgenommen. Müllers Sprachkenntnisse waren imponierend, obwohl zu seiner Zeit keineswegs außergewöhnlich: außer seiner deutschen Muttersprache konnte er Latein, Französich, Italienisch, „etwas Wallachisch (Rumänisch) und wenig Ungarisch". Die Aufzählung von Müllers Kenntnissen in sonstigen Wissenschaften ist aufschlußreich. An erster Stelle steht der Bergbau — jedenfalls diktierte das sein Arbeitskreis —, danach folgen Kameralistik und Handel, Mathematik, Mechanik und erst an letzter Stelle Metallurgie. Diese Aufzählung kann als ofizielle „Protokoll'-Reihenfolge betrachtet werden, d.h. an erster Stelle stehen die für den Kammerdienst wichtigsten Wissenschaften, ihr amtliches Prestige stand am höchsten. Auch bei anderen Beamten stehen die gekannten bzw. betriebenen Wissenschaftszweige in ähnlicher Reihenfolge. Müllers Qualifizierung als „vortrefflich, ausgezeichnet und sehr eifrig" galt als Generalformel bei den führenden Beamten. Seine Eignung zur Amtsbeförderung wurde ebenso wie beim anderen Rat als „zur Hofstelle geeignet" beurteilt. Dies erfolgte dam auch bald; bei der Verfertigung der Conduite-Liste war er nämlich bereits zum Hofkammerrat ernannt. Ursprünglich stand in der Rubrik "Karakter" n; Sh Thesaurariatsrat, wurde aber durchgestrichen und darüber Hofrat geschrieben. Daraus kann man auch auf die Art der Fertigung der Conduite-Listen einen Einblick gewinnen. 1799 wurden die umständlichen Vorschriften Josephs II. nicht mehr so streng genommen, sondern es wurden vermutlich die Listen des vorhergehenden Jahres zu Grunde gelegt und wo notwendig, verändert. Auf die Unachtsamkeit des abschreibenden Kanzellisten weisen noch einige Zeichen hin: in der Rubrik „Alter" ist die ursprüngliche Angabe "55 Jahre" durchgestrichen und 56 Jahre eingeschrieben; die im siebenbürgischen Dienst verbrachten Jahre wurden von 19 auf 20 korrigiert, das Wohnungsgeld von 912 auf 1200 Gulden. Über eine weitere Korrektur wird an anderer Stelle berichtet. Die Korrekturen waren jedoch nicht störend — sie lagen ja nur im Konzept vor (worauf wir uns ebenfalls in dieser Arbeit stützten) ; nach Wien wurde eine Reinschrift geschickt. Unsere Quelle stammt demgemäß aus einem Zeitpunkt, als Müller eine wichtige Station seiner Amtslaufbahn erreicht hatte. Er war aber damals noch keineswegs Mitglied der Wiener Hofkammer im Münz- und Bergwesen: die Ernennung zum Hofrat war nur ein Titel — ein Charakter nach der damaligen Benennung. Diese Art von Dienstposten war in Siebenbürgen nicht unbekannt: 1746, als der Thesaurariatus in Montanisticis et Monetariis errichtet wurde, war sein Leiter Hofkammerrat Diettrich. Die Leiterschaft des Thesaurarius war eine pure formelle Sache, um den Schein des ständischen Konstitutionalismus zu bewahren (19).