Technikatörténeti szemle 16. (1986-87)

TANULMÁNYOK - Tringli István–Szabadváry Ferenc: Neuere Angaben zu Franz Joseph Müllers, Entdeckers des Tellurs Tätigkeit

Präsidialschriften des siebenbürgischen Thesaurariats die sog. Conduite-Liste Müllers, worin als Geburtsort Poysdorf in Niederösterreich (ohne Geburtsdatum) angeführt ist. Auf unsere Bitte schaute das Pfarramt von Poysdorf in den Matrikeln nach und fand tatsächlich Müllers Geburtseintragung. Was waren eigentlich diese Conduite-Listen? Franz Joseph Müller verbrachte den größten Teil seines langen Lebens im Staatsdienst, im Bergbau, vor allem in Ungarn und in Siebenbürgen. Der Staats­besitz verfügte über Primat in Metallbergbau Mitteleuropas, die dort arbeiten­den Fachleute waren Beamten der Kammer. Ihr Leben, ihr Schicksal war im engsten Zusammenhang mit ihrem Amt. Für den absolutistischen Staat bedeuteten die Beamten eine der wichtig­sten inneren Stützen. Um seine Vorstellungen zu verwirklichen können, brau­chte der Staat unbedingt gehorsame, fleißige Beamten. Nun beruhte die Amtsverwaltung zwar bereits auf kollegialen Prinzipien, jedoch durchbrach der feudale Charakter immer wieder die Beamtenuniform. Daraus folgte meistens Korruption und unrechtlicher Vorteil, die ein moderner Staat, der nach folge­richtigen, im Voraus berechenbaren, mit Statuten geregelten Rechtsprinzipien regieren will, keineswegs gestatten kann. Um Übergriffe auszusieben und die Disziplin der Beamten zu stärken, war es notwendig, verlässliche Informationen über die Beamten zu sammeln. Die ersten Schritte in dieser Beziehung wurden in der Habsburg-Monarchie unter Maria Theresia getan. Gemäß einer Verordnung vom 2. Oktober 1767 mußte der oberen Behör­den nicht nur die Religion und der Geburtsort der Beamten mitgeteilt werden wie früher, sondern auch ihre vorige Dienststelle (9). Das System wurde unter Joseph II, im ersten Jahr seiner Regierung vervollkommnet. Er verordnete am 28. Dezember 1780, daß Conduiten-Listen, "Verhaltenstabellen" (tabellae cen­soreae) angefertigt werden sollen; diese mußten jährlich bis Ende Oktober an die Obrigkeit eingereicht werden. Angeblich durchschaute der Herrscher persön­lich sämtliche Conduiten-Listen des Reichs (10). Diese Tabellen enthielten nicht nur die Personaldaten der Beamten, sondern im zweiten Teil — dies war zur Zeit wichtiger für die Obrigkeit — Angaben über das Betragen und über persönliche Angelegenheiten. Eine Verordnung vom 31. Oktober 1785 bestimmte die Einzelheiten der Ausfüllung der Fragebogen: der Vorgesetzte mußte, zu­sammen mit seinem Stellvertereter, die Conduite-Liste auf eigene Verantwor­tung und unter strengster Verschwiegenheit ausstellen. Die Verschwiegenheit soll aber nicht derart interpretiert werden, daß der Betreffende keine Mög­lichkeit hatte, hineinzublicken ; im Gegenteil mußte die vorhergehende Informie­rung allenfalls unter Einbezug des Betroffenen vorgehen; auch die Informa­tionen im zweiten Teil der Tabelle wurden ihm nicht geheimgehalten, er konnte gegen die möglicherweise voreingenommene Beurteilung des Vorgesetzen Rechtsbehelf verlangen, wofür mehrere Beispiele bekannt sind (11). Nach dem Tode Joseph II. wurden Conduite-Listen in den ungarischen und siebenbürgischen Verwaltungsämtern nicht mehr verfertigt. Über die kamera­lischen Beamten dagegen wurden weiterhin ständig Informationen geführt, weil sowohl die ungarische Kammer wie der siebenbürgische Thesaurariat —trotz der Verbote der dehnbar interpretierbaren Gesetze und politischen Deklarationen — von der Wiener Hofkammer abhängig waren. Der Gesamtmonarchie-Charak­ter der kameralen Verwaltung kann auch im Lebenslauf Müllers gut beobachtet werden.

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