Technikatörténeti szemle 9. (1977)

A MÉRÉS ÉS A MÉRTÉK AZ EMBERI MŰVELŐDÉSBEN című konferencián Budapesten 1976. április 27–30-án elhangzott előadások I. rész - Falniowska–Gradowska: Tanulmányok a földmértékek egységesítésére a felvilágosodás korában Lengyelországban

auch deren "Vollziehern bereitete sie viel Sorge, indem dieselben vor immer neue Probleme gestellt wurden, die besonderer Lösungen bedurften. Die Vermessungsarbeiten wurden begonnen mit der Feststellung der Art und Größe des Bodenmaßes, das zur Abrechnung der Bodenfläche eines kon­kreten Dorfes dienen sollte. Es war dies eine nicht geringfügige Angelegenheit. Von der Größe des Maßes hing die Versorgung der Bauern mit Grundstücken und die Größe des Dominialbesitzes ab. Wie ich schon oben erwähnte, be­schäftigte sich die Konstitution vom Jahre 1764 im Artikel, der die Vereinheit­lichung der Maße betraf, nicht mit Flächenmaßen. Indem sie die 24 Zoll lange Elle als Generallängenmaß einsetzte, bemerkte sie ausdrücklich, damit es „das uralte Rutenmaß, was die Hufe anbetrifft, nicht verletze". Das Hauptvorgehen zur Vereinheitlichung War die Annahme des 300 Ru­ten (virga) starken Kulmer Morgens (iuger cólmense) 14 als grundlegende Flächen­einheit, und der Auftrag, daß kraft desselben alle die angetroffenen Bodenma­ße in Morgen zu übermessen waren: die verschiedenartigen Hufen und die meß­kundlich unbestimmten Bodeneinheiten, die seit dem Mittelalter auf allerlei Territorien aufgetreten waren unter den Benennungen wie folgt: dziedzina (he­reditas), plug (aratrum) radio (aratrum parvum), zreb (sors, medius laneus), plosa (sors, particula, distinctio), dzial (pars hereditatis, sors). Es war dies ein Vorgehen ohne Präzedenzfall. Aus Mangel an Zeit werde ich mich in Einzelheiten nicht einlassen, doch möchte ich auf die wichtigste Tatsache aufmerksam machen. Der geometrischen Struktur der Hufen, außer der Kulmer Hufe, die genetisch an die flämische Hufe (mansus Flamingicus) ge­bunden war, ist prinzipiell der Begriff des Morgens unbekannt 15 . Die Hufen wurden geteilt in staja (stadium), Ruten (virga), und Beete (sulcus), niemals aber in Morgen. Umsomehr erscheinen keine Morgen in der geometrischen Struktur der oben erwähnten verschiedenartigen Agrareinheiten. In den Dokumenten sind keine Spuren zu finden, die die Meinung erlaub­ten, daß die Geometer, die Grenzgerichtsvollzieher, die Kommissare sich mit diesen Problemen befaßten. Mit Hilfe der ihnen zugänglichen Methoden — Ver­messungen, Umrechnungen, Interpretationen von alten Dokumenten, oft mit ungeheurem Arbeitsaufwand, stellten sie fest, wieviel Morgen die alte Flächen­einheit auf dem gegebenen Territorium gleich war. Der Glaube kam dabei an den Tag, typisch für die Aufklärungsmenschen, an die Kraft des Verstandes, an die Rationalität des Denkens, an die Wirksamkeit der Wissenschaft, in weit­verstandener Praxis angewandt. Das folgende Postulat der Vereinheitlichung war die Feststellung des Bo­denmaßes, das auf dem Territorium der gegebenen Voiwodschaft oder des Landesteils galt, in Anlehnung an die Größen, die am öftesten in den Kron­gütern zum Vorschein kamen, denn in den umliegenden Landgütern des Adels wurden in der Regel kleinere Bodenmaße gebraucht. Die Sache wurde ent­schieden auf Grund von ältesten vorgefundenen Dokumenten und der Vermes­sung von Ausstattung der Kirchen bildenden Gütern, da dieselben seit der Lo­kation unverändert und unverletzt in ihrem Ausmaß geblieben waren. Mit dem ganzen Ermittlungsverfahren, was die Größe der Maße, die Penetration des Landes, die Dokumentationssammlung anbetraf, betraute das Gericht die Kom­missare, indem es ihnen empfahl, im Notfalle die Hilfe der Geometer heranzu-

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