Technikatörténeti szemle 9. (1977)

A MÉRÉS ÉS A MÉRTÉK AZ EMBERI MŰVELŐDÉSBEN című konferencián Budapesten 1976. április 27–30-án elhangzott előadások I. rész - Falniowska–Gradowska: Tanulmányok a földmértékek egységesítésére a felvilágosodás korában Lengyelországban

ner Zeit durchgeführten Reformen in den Gütern von Magnaten und Städten. Als ersten und unentbehrlichen Zug in der unternommenen Aktion erachte­te man die Regelung der Grundverhältnisse, auf genauen Messungen und Kar­ten des Dorfes fußend, die durch vereidigte Geometer verfertigt wurden. Die Vermessungen der Landgüter waren im XVIII. Jharhundert nichts Neu­es, sowohl als auch die Verfertigung von Wirtschftskarten zum Gebrauch des Dominiums. Seit dem XVI. Jahrhundert bildeten dieselben immer häufiger eine Ergänzung der deskriptiven Inventares des Dorfes, und mit der Zeit, und der Vollendung der Karten, nehmen dieselben die Rolle der Inventare ein 9 . Karten wurden aber vor allem in Magnatengütern vorgefunden. Doch ist die Vermes­sung, und besonders die Wirtschaftskarte durchaus keine häufige Erscheinung. Sie erfüllen die Rolle nicht, die sie im nachbarlichen Preußen, in Frankreich und den Staaten von Norditalien hatten, wo zu Zwecken des Fiskus periodisch Vermessungen ausgeführt wurden zur Aktualisation der Grundkataster. In Polen dagegen waren die Dörfer und Güter zahlreich, die seit der Lokationszeit keine Gesamtvermessung der Dominial- und Gemeindegrundstücke erlebt hat­ten. Die Erbschaftsteilungen und Ankauftransaktionen der Grundstücke inner­halb des Dorfes wurden da unter der Obhut der Vögte, Dorfschulzen und Schöf­fen durchgefürt. Die Dominien verließen sich auf die Kenntnisse in Geometrie ihrer Meier und der Pfarrer. Es ist kennzeichnend, daß in bäuerlichen Transaktionen des Bodens betref­fenden Dokumenten, sowohl als auch in Beschreibungen der Dominialgrundstüc­ke bis ans Ende des XVIII. Jahrhunderts und oftmals auch im XIX. Jahrhundert, bei der Definition von kleineren Flächeneinheiten man sich nach altherge­brachter Sitte der Bodenmaße bediente, die sich auf die Quantität des ausge­säten Kornes für Ackerböden, auf die Zahl der heimgebrachten Heufuhren für Wiesen bezogen. Diese Maße, wenn dieselben auch verhältnismäßig prä­zise waren und in lokalen Bedingungen wirksam, so konnten sie nicht vergleich­bar sein in weiterem Gebiet im Hinblick auf die Spannweite der Getreide­maße. 10 Ein Durchbruch im vorhandenen Stand der Dinge wurde geschafft 1758, seitdem alle Referendardekrete konsequent die Verfertigung von Vermessungen und von Karten durch vereidigte Geometer empfehlen. Die von dem Sejm in den Jahren 1764 und 1768 votierten Gesetze erhoben die Karten zum Rang von unentbehrlichen Beweisen in Grenzprozessen 11 . Diese Tatsachen hatten ent­scheidende Bedeutung für die Bildung der Berufsgruppe von Geometern in der zweiten Hälfte des XVIII. Jahrhunderts 12 . Die Zunahme des Bedarfes an der Feldmessungsarbeit begann das allgemeine Interesse für das Vermessungs­fach zu erwecken und namentlich die Personen anzuziehen, welche auf Grund ihrer Bildung sich um das königliche Privilegium bewerben konnten. Gleich­zeitig erscheinen neue Geometriehandbücher und neue Auflagen von alten, die Vermessungskunde betreffenden Werken 13 . Die bedeutende Vermehrung des beruflichen Geometerkaders schuf aber objektive Bedingungen zum Unterneh­men von Landmessungen in breiterem Umfang. Die Analyse der durch das Referendargericht geführten Vermessungs- und Unifizierungsaktion ist keine leichte Aufgabe. Wie die Dokumente nachweisen.

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