Molnár Pál szerk.: Az Országos Hadtörténeti Múzeum Értesítője 1. (Budapest, 1971)

KEREKES ZOLTÁN: Az Országos Hadtörténeti Múzeum zászlógyűjteménye

ken der Reichsapfel befindet sich das Grossmeisterkreuz des Deutschen Ritterordens, darauf das sog. genealo­gische Wappen des österreichischen kaiserlichen Hauses. Auf beiden Kö­pfen des Adlers sind königliche Kro­nen, über ihnen die Hauskrone Ru­dolfs II. — schon als österreichische Kaiser-Krone zu sehen. Den Schild des genealogischen Wappens umgibt die Kollane des ()rdens vom Goldenen Vliess, innerhalb der Kollane unter dem Schild sind die Abzeichen des Deutschen Ritterordens, Maria-The­resien-Ordens und Stephansordens. Auf den Schwingen befinden sich die Wappen der zehn Erbländer und Pro­vinzen, von rechts oben ausgegangen in folgender Reihe: Ungarn, Galizien, Salzburg, Siebenbürgen, Mähren und Schlesien. Steiermark und Kärnten, Würzburg und Franken, Krakau. Nie­der-Österreich, Böhmen. Auf dem kleinen Wappen kommen die Landes­wappen nicht vor. Nach der Niederlage Napoleons hat •das Habsburgerreich nicht nur seine verlorenen Provinzen zurückerworben, sondern auch neue F>oberungen ge­macht, und so wurde 1815 ein neues Wappen eingeführt. Auf diesem Wap­pen von 1815 fehlt das Gross meister ­kreuz des Deutschen Ritterordens, auch die Reihefolge der Landeswap­pen änderte sich. In der nach dem Tode Franz I. vollzogenen Wappen­änderung von 1836 stieg die Zahl der Landeswappen auf elf, unter dem ge­nealogischen Wappenschild vermehr­ten sich die Ordensabzeichen mit dem des Leopold-Ordens und Ordens der Eisernen Krone. Das kleine Wappen blieb unverändert. Die Niederlagen, welche das Habs­burger Reich während der Kriege in •den Jahren 1859 und 1866 erlitt, und die Gebiets Verluste führten zum Wap­penwechsel von 1866. Diese Wappen­veränderungen brachten natürlich auch Veränderungen der Heeres-Fah­nen mit sich. Dem Wappen von 1804, 1806, 1815 und 1836 entsprechen die Fahnen M 1805, M 1806, M 1816 und M 1837. Ab 1859 mussten das Wappen und andere Abbildungen der Fahne gestickt werden, welche Verordnung zur Fahne M 1859 führte, auf der bis 1866 das Wappen M 1836. nach 1866 das von 1866 steht. Die Kavallerie­standarten trugen das kleine, die In­fanteriefahnen das Mittelwappen. Die Bataillonsfahne der Infanterie und die Divisionsstandarte der Kavallerie hatten auf beiden Seiten Wappen, die Regimentsfahnen nur auf einer Seite, auf der anderen stand die Gestalt Marias im Flammenkranz. Die Regi­mentsfahnen wurden aus weisser, die Bataillons- und Divisionsfahnen aus gelber Seide angefertigt. Die stangen­freien Seiten der Regimentsfahne schmückten geflammte Dreiecke in schwarz-gold-rot und silberner Farbe, die Divisions- und Bataillonsfahnen in schwarz-gelb-rot und weisser Farbe. Die Fahnen und Standarten waren viereckig. Die Fahnenstangen der In­fanteriefahnen wurden spiralförmig, die der Kavalleriestandarten in der Länge mit schwarz-gelb-rot und wei­ssen Streifen gestrichen. Auf beide Seiten der blattförmigen Fahnen­spitze wurden die Initialen des Herr­sehers graviert. Die Tendenz der Fahnenverminde­rung in den 1740er Jahren führte am Anfang des 19. Jahrhunderts zum Er­lass des Hofkriegsrates vom 22. Juni 1805, demgemäss die Bataillone der Infanterieregimenter, bzw. die Divi­sionen der Kavallerieregimenter nur eine Fahne oder Standarte besitzen

Next

/
Thumbnails
Contents