Tanulmányok Budapest Múltjából 16. (1964)
Kubinyi András: Budafelhévíz topográfiája éa gazdasági fejlődése = Topographie und wirtschaftliche Entwicklung von Budafelhévíz 85-180
die Fähre als auch der Hafen von Hévíz im Besitze der Nonnen. Mit dem Kapitel von Óbuda musste jedoch das Kloster einen Vergleich schliessen. Im Jahre 1375 gingen die beiden geistlichen Körperschaften einen Vergleich ein: zwei Drittel des Besitzrechtes und Einkommens der Fähre gebürt den Nonnen, ein Drittel dem Kapitel. Beide geistlichen Körperschaften hatten jedoch Gegensätze auch mit den Schiffern von Pest. Der Zoll der Fähre von Pest kam zwar ebenfalls in den Besitz des Kapitels, jedoch bewahrten die Schiffer und Fährleute des Hafens von Pest ihren Stand als conditionarii regii, sie errangen sogar eine Unabhängigkeit, da das Zollrecht vom König verliehen wurde, im wesentlichen auch von der königlichen Macht. Gestützt auf ihren Stand von königlichen Schiffern machte sich die Schiffergemeinschaft, die sich zur freien Zunft bildete, auch vom Wirkungskreis des Pester Magistrats frei, wählte einen eigenen Richter und wurde auf diese Weise im Stadtgebiet gerichtlich und verwaltungsmässig zu einer selbständigen Gemeinschaft. In 1466 war auch der Pester Rat gezwungen ihre Freiheit anzuerkennen. Im 15. Jahrhundert war die Schifferzunft von Pest im Grunde genommen eine sich vorwiegend mit Weinhandel beschäftigende Grosshandelskörperschaft, die die Zollentrichtung dem Kapitel regelmässig verweigerte und im 15. Jahrhundert sich auch der Fähre von Jenő zu bemächtigen trachtete. Es steht ausser Zweifel, dáss anfangs des 16. Jahrhunderts die Einwohner von Pest nach Felhévíz nicht mehr von den Schiffern aus Jenő, sondern von den Pester Schiffsleuten überschifft wurden. 2. D er Markt Von der Entstehung des Marktes in Felhévíz war bereits die Rede. Topographisch lag er im Gebiete von Hévíz, erstreckte sich aber unmittelbar vor der im 15. Jahrhundert erbauten Stadtmauer der St. Peter-Vorstadt von Buda. Ursprünglich war es ein königlicher Markt und kam auch nach der Gründung von Buda nicht unter die Gerichtsbarkeit der Stadt Buda. In Buda fanden damals Wochenmärkte statt, die sich an die beiden in der Burg gelegenen Pfarrkirchen, an die Marienkirche der Deutschen und an die nördliche, ungarische Magdalenkirche knüpften. Diese letzteren waren von grösserer Bedeutung. Im Jahre 1255 begabte König Béla IV. die Nonnen auf der Margareteninsel mit sämtlichen Marktzöllen von Buda. Auf Grund dieses — etwas unklar abgefassten — Privilegs nehmen die Nonnen mittels der späteren Auslegungen den Zoll in Buda, Felhévíz, ja auch in Pest ein. In 1288 bedachte die Stadt Buda König László IV. mit einem freien Jahrmarkt, der Ort, wo dieser abgehalten wurde, war den Anzeichen nach der zentral gelegene freie Platz am Burghügel, der sich von der Marienpfarrkirche südwärts dahinzog und in das deutsche Stadtviertel fiel. Im 15. Jahrhundert wird dieser Anger iarmarckt gennannt. (Auf diesem Platz liess König Ludwig im 14. Jahrhundert die St. Georgkirche erbauen und auch die Mitte des Platzes wurde eingebaut.) Zunächst setzten sich die Nonnen für die Abschaffung des Marktes ein (da dieser ja ein forum liberum darstellt, wo kein Zoll eingenommen werden kann), unter König András III., dem Nachfolger von László IV. begnügten sie sich jedoch bereits damit, dass sie ihr Zollrecht auch auf diesen Markt ausbreiteten. Der Zoll des Marktes zu Hévíz stand ebenfalls ihnen zu und die Einnahme dieser ging viel ungestörter vor sich als die der anderen ludaer Zölle, da die Gutsherren in der Umgebung des Marktplatzes zu Hévíz seit Ende des 13. Jahrhunderts eben die Nonnen waren. Hindurch des ganzen Mittelalters wurde dementgegen der Markt von Hévíz der Markt von Buda gennant: ausserhalb des Gebietes von Buda wurde die Marktgerichtsbarkeit immerhin vom Budaer Stadtrat ausgeübt. Die Ursache dessen sehen wir darin, dass als Béla IV. im Jahre 1264 an die Spitze des Stadtrates von Buda an ! Stelle eines bis dahin jährlich erwählten Richters einen von ihm ernannten Rektor gesetzt hat, den er auch mit dem Kommando über die königliche Burg und dadurch auch vermutlich mit der Verwaltung der königlichen Güter in der Umgebung von Buda — und auf diese Weise ebenfalls mit der Marktgerichtsbarkeit — betraut hat. In 1346 genehmigte dann Ludwig der Grosse der Stadt von neuem die freie Richterwahl und die Verwaltung der königlichen Burg wurde von da an die Aufgabe der 173