Tanulmányok Budapest Múltjából 16. (1964)

Kubinyi András: Budafelhévíz topográfiája éa gazdasági fejlődése = Topographie und wirtschaftliche Entwicklung von Budafelhévíz 85-180

königlichen Kastellane. In dieser Zeit verblasste die Erinnerung, dass der Rektor die Gerichts­barkeit über den Budaer Markt in seiner Eigenschaft als Richter, die von Hévíz indessen in der Eigenschaft des Kastellans ausübte und auf diese Weise ging die Gerichtsbarkeit der Märkte von Hévíz ebenfalls auf den Richter bzw. auf den Stadtrat von Buda über, obwohl der Markt nicht im Gebiete von Buda abgehalten wurde. Bis Anfang des 16. Jahrhunderts wurden also in Buda zwei Jahrmärkte abgehalten, der 1288 genehmigte und in September abgehaltene von Buda und von altersher der von Felhéviz. Der Hévizer Markt begann zu Pfingsten an und dauerte zwei Wochen lang. Die ungarischen Jahrmärkte begannen im allgemeinen eine Woche vor einem Festtag und dauerten eine Woche lang nach dem Fest­tag ; demnach dürfte sich also der Pfingstmarkt von Hévíz an das Sonntagsfest nach Pfings­ten geknüpft haben. Dies war der Sonntag der Heiligendreifaltigkeit d.h. das Fest der Pfarrkirche von Felhévíz. Dieser Umstand bietet Möglichkeit zur Ermittelung wie sich die Jahrmärkte von Felhévíz entfaltet haben, da doch ein Marktfreibrief nicht erhal­ten blieb. Die Johanniter versuchten nähmlich niemals ihre Grundherrlichen Rechte auf diesen Markt auszubreiten, obwohl sie hierfür Mittel und Wege hätten finden können, da es ein Markt war, der sich an an ihre Kirche knüpfte. Der Markt konnte daher nur bevor sich das Hévizer Eigentumsrecht der Johanniter festigte, also vor Mitte des 13. Jahrhun­derts entstanden sein. Der Markt hat auf die Ausbildung von Felhévíz, ja auch auf die Vorstadt von Buda zweifelsohne Einfluss gehabt, der aber vom 13. Jahrhundert in der Ent­wicklung von Hévíz keine Rolle mehr hatte, jedoch in der von Buda auch weiterhin ver­nehmbar bleibt. 5. Die Dreifaltigkeitskirche von Felhévíz Ihre Ruinen wurden im Jahre 1906 an der Stelle des Hauses Mártírok útja (Märtyrer Strasse) Nr. 5 ausgegraben. Ursprünglich war die Kirche eine königliche Kapelle, wodurch sie späterhin eine von der diozösanbischöflichen Gerichtsbarkeit entzogene Pfarre wurde und war seit dem Jahre 1187 im Besitz des Esztergomer Johanniterkonvents zu Esztergom. Wie erwähnt, hat der Kreuzorden der Johanniter hier nach dem Tatarenzug ein vom Kon­vent zu Esztergom abhängiges Priorat gegründet. Sowohl in der Mutterkirche als auch hier hielten die Führung laut des Privilegs vom Jahre 1187 die der geistlichen und nicht die dem Ritterstand angehörenden Mitglieder des Ordens in der Hand. Das Priorat von Hévíz, das man auch Konvent nannte, lässt sich dennoch aus militärischen Gründen erklären. Béla IV. betraute nämlich nach 1241 die Johannitern mit dem Schutz der Donaulinie und deshalb kamen die Johanniter zur Sicherung der Fähre von Jenő hierher. Die Mitglieder des Ritterstandes des Ordens legten an der Südspitze der Margareteninsel gegenüber von Felhévíz eine Burg an, während die Ordenspriester ihr Kloster in Felhévíz, neben der Drei­faltigkeitskirche erbauten. Zur Sicherung ihres Unterhaltes erteilte der König dem Konvent von Felhévíz das Recht des „glaubwürdigen Ortes". (Auch die Mutterkirche in Esztergom verfügte über dieses Recht.) Das Konvent genoss als Folge päpstlicher Privilegien und der königlichen Stiftung weitreichende Exemption: ihm stand im Bereich der Pfarre der Drei­faltigkeitskirche das Zehntrecht und die volle kirchliche Jurisdiktion zu. (Auch die geist­liche Gerichtsbarkeit.) Die Nonnen auf der Margareteninsel erlangten zwar mit päpstlicher Genehmigung eine Befreiung von der Zehntpflicht, so konnten gegenüber ihre Unterta­nen die Kreuzherren der Johanniter ihre Zehentrechte nicht geltend machen, dass aber ihre Leute in Hévíz der geistlichen Gerichtsbarkeit der Johannitern unterstanden, mussten auch die Nonnen anerkennen. Im 12. Jahrhundert erhielten die Johanniter die Kirche allein, doch seitdem der Konvent auch hinzukam, unterwarfen sie auf Grund ihrer geist­lichen Gerichtsbarkeit beinahe die ganze Bevölkerung von Felhévíz ihrer eigenen grund­herrlichen Macht. Äcker gehörten im 14—16. Jahrhundert nicht zu Felhévíz und so konn­ten auch keine Fronhöfe entstehen. Die ganze Flur :— wie die von Buda — war von Wein­gärten bedeckt und diese waren unabhängig von den gründherrlichen Rechten. Der Kreuz­174

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