Tanulmányok Budapest Múltjából 16. (1964)
Kubinyi András: Budafelhévíz topográfiája éa gazdasági fejlődése = Topographie und wirtschaftliche Entwicklung von Budafelhévíz 85-180
Verkehr der Siedlung wurde ausserdem auch noch von den Thermalquellen gefördert. Zu alldem hat noch beigetragen, dass hier einst auch eine römische Siedlung stand, aus deren Ruinen die Bewohnerschaft Baumaterial entnehmen konnte. Zur Mitte des 12. Jahrhunderts entstand neben der Fähre ein Marktplatz, namens Forum Geysa, also mit der Genehmigung eines von den Königen, namens Géza. In der Mitte der Siedlung auf zwei einander gegenüberragenden leicht abhängigen Hügelrücken wurde der kirchliche und weltliche Mittelpunkt von Felhévíz erbaut, im Norden die 1187 erstmalig erwähnte Dreifaltigkeitskirche, im Süden über dem Marktplatz die königliche Kurie. Die Siedlung wurde von den im Dienste der königlichen Kurie stehenden (und vielleicht auch für den Markt arbeitenden) Handwerkern, von den Kauf leuten, die von der Fähre Gebrauch machten und sich zur Zeit der Jahrmärkte auch längere Zeit hier aufhielten, von königlichen Schiffern (conditionarii regii) und freien Weinbergsbesitzern zustande gebracht. In 1187 wurde die Kirche dem Konvent der Johanniter zu Esztergom angeschlossen, der hier nach dem Tatarenzug im Jahre 1241 ein Priorat errichtete. Eine Änderung trat unmittelbar nach dem Tatarenzug, etwa schon früher ein. Die Flur von Felhéviz umfasste ursprünglich — wie dies die Jurisdiktion der Pfarre der Dreifaltigkeitskirche bestätigt — das Gebiet der späteren Stadt Buda und nach Norden erstreckte sie sich bis zum damaligen Buda, dem späteren Óbuda. Im Gebiet zwischen Óbuda und Felhévíz wurde in der ersten Hälfte des 13. Jahrhunderts die St. Jakobspfarre erbaut und im Zusammenhang damit entstand das Dorf Jakabfalva, während sich im Süden durch die Gründung von Buda das Gebiet von Felhévíz verringerte. Es steht indessen fest, dass der Vorort St. Peter sich bereits unmittelbar nach der Gründung der Stadt ausgestaltete und eine selbständige Pfarre erhielt. Seine Flur ziehte sich unmittelbar an der königlichen Kurie von Hévíz vorbei, am Hügelrücken entlang, schliesslich Hess sein Strassennetz die Voraussetzung zu, dass dieser Vorort nicht nur kirchenrechtlich und territorial ursprünglich zu Hévíz gehörte, sondern beide von Anfang an eine einheitliche Siedlung bildeten, die dann der König nach der Gründung von Buda zerspaltete: der nördliche Teil (die Umgebung der Pfarrkirche, wo die Johanniter auf Grund ihrer geistlichen Gerichtsbarkeit mittlerweile eine grundherrliche Gerichtsbarkeit geltend machten, ferner der mittlere Teil, die königliche Kurie, die königlichen Dienstleute und der Markt) wurde der Ortschaft Felhévíz, der südliche Teil indessen der Stadt Buda angegliedert. IL TOPOGRAPHIE VON FELHÉVÍZ IM MITTELALTER i. Die Fähre und der H af e n Der Ort der ehemaligen Fähre und des Hafens wurde sich am Nordteil von Felhéviz, etwas nördlicher als die heutige Margaretenbrücke befunden haben. Die Fähre, die nach der linken Ufer der Donau gelegenen mittelalterlichen Ortschaft Jenő benannt war, berührte auch das südliche Ende der Margareteninsel. Die Überfahrt wurde — wie auch auf der anderen Fähre, die sich auf dem Gebiete des heutigen Budapest befand — von königlichen Schiffern (conditionarii regii) besorgt. Um die Mitte des 12. Jahrhunderts schenkte der Herrscher das Zollrecht der Pester Fähre wie auch das der Fähre von Felhévíz-Jenő dem Kollegiatkapitel von Óbuda. Diese Schenkung verursachte bis zur Türkenherrschaft eine ständige Meinungsverschiedenheit, weil sie die Interessen der Schiffer wie auch die der städtischen Bürgerschaft beeinträchtigte. Mitte des 13. Jahrhunderts schenkte der König das Dorf Jenő dem Nonnenkloster auf der Margareteninsel, dem er späterhin auch die Schiffer von Felhévíz unterstellte. Aus diesen beiden Schenkungen hatte sich das Nonnenkloster Eigentumsrecht auf die Fähre von Jenő beigemessen, wodurch sie sowohl mit dem Kapitel von Óbuda als auch mit dem Gutsherren von Felhévíz, mit den Johannitern in Widerspruch geriet. Gegenüber den letzteren konnten sie schliesslich ihr Eigentumsrecht geltendmachen und auf diese Weise — obwohl es bis zum 16. Jahrhundert Prozesse gab — blieb sowohl 172