Tanulmányok Budapest Múltjából 15. (1963)
Kumorovitz L. Bernát: A budai várkápolna és a Szent Zsigmond-prépostság történetéhez = Zur Geschichte der königlichen Burgkapelle und des St. Sigismund-Kollegiatstiftes zu Buda 109-151
häufiger, mit diesem aber nur selten an; — wohl deshalb, weil im königlichen Burgbezirk niemals Grundstücke oder Häuser verkauft wurden, deren Lage im Verhältnis zur Kapelle hätte bestimmt werden können. Dem Namenspatron der Kapelle begegnet man erstmalig im 15. Jahrhundert, im Jahre 1418/19 (was die Unterscheidung der Burgkapelle von der in den Urkunden zwischen 1410 und 1429 unter dem gleichem Namen erscheinenden St. Sigismundskirche sehr erschwert), zuletzt wird die Burgkapelle 1498 erwähnt. Entscheidend dagegen in der Frage des Namensheiligen ist der Bericht von Georg Szerémi (Kaplan Ludwigs II. und Johannes von Zápolya). Nach Szerémis Bericht ließ König Matthias in der von Ludwig I. gestifteten und Mariae Himmelfahrt (assumptio) genannten Kapelle seine Großen schwören, nach seinem Tode seinen natürlichen Sohn, Johannes Corvinus zum König zu wählen. Demnach war also die in den Himmel aufgenommene Jungfrau Maria (assumptio) die Namensheilige der Budaer Burgkapelle Ludwigs des Großen. Zu Beginn des 16. Jahrhunderts kam der Brauch auf, die Kapelle auch nach dem heiligen Johannes zu nennen, zum Gedächtnis der im Jahre 1484 daselbst beigesetzten Reliquien des hl. Johannes d. Almosenspenders; Bonfini nennt sogar den Salvator, dem aber vermutlich nur das Privatoratorium des Königs geweiht war. 3. Über die Gründung des St. Sigismund-Kollegiatstiftes benachrichtigt die päpstliche Bulle Johannes' XXIII. vom 3. August 1410. Erste Namensheilige dieser ebenfalls königlichen Stiftung war wiederum die Jungfrau Maria; der zweite Name der Kapelle kommt erstmalig in der Windecke-Chronik vor. Im Jahre 1424 dürfte der Bau bereits vollendet gewesen sein, und der Notar von Buda, Stephan, Sohn des Dávid Fehérvári, gedenkt dieser Kapelle zum ersten Mal am 13. März 1419, als einer zu Ehren der hl. Jungfrau Maria von König Sigismund gestifteten, neu (noviter) erbauten Kapelle. Aus seiner Urkunde geht hervor, daß die im Jahre 141 o gestiftete königliche Kapelle außerhalb des königlichen Burgbezirkes lag, und abgesehen von gewissen besonderen Anlässen, auch dem Volk frei zugänglich war, also eine öffentliche Kirche war. Allem Anschein nach haben bei dieser Gründung König Sigismunds, die ebenfalls ein Kollegiatkapitel war, die Prager und Wiener Burgkapellen als Muster gedient. Neben ihr nahm die alte Burgkapelle immer mehr das Gepräge einer Privatkapelle des Herrschers an. 4. Das Quellenmaterial über die zwei königlichen Kapellen der Burg von Buda ist sehr spärlich und ineinander verflochten, zumal die Urkunden unter dem Wort »Capella« im allgemeinen die Körperschaft der Kapelle, die Institution des königlichen »comitatus capellae« verstanden und am häufigsten die »comités« derselben erwähnen, ganz unabhängig davon, über wie viele königliche Kapellen diese verfügten. Auch dann, wenn sich die Urkunden mit dem Besitztum der Kapellen befaßten, bezeichnet dieser Ausdruck die gesamte Institution und nicht das Gebäude allein. Die Zentrale, die Stammkapelle blieb immer die Burgkapelle, und unsere Quellenangaben zeugen dafür, daß die Benefiziare der Chorherrenpfründe der im Jahre 141 o gegründeten Stifts-Kapelle die Kapläne (capellani) der alten Burgkapelle waren. Die völlige Trennung vollzog sich erst nach der Auflösung der Institution des comitatus capellae regiae (um das Jahr 1435). Um diese Zeit trennen sich die Wege der Kapellen und die Propstei des hl. Sigismund beginnt ihr selbstständiges Leben. 5. Als eine kirchliche Institution des Königshofes war die königliche Burgkapelle die konventähnliche Korporation der für den Herrscher bestimmten Priesterschaft, der Kapläne (capellani) des Königs; an ihrer Spitze stand der comes capellae, in den meisten Fällen ein Diözesenbischof oder doch zumindest ein Dignitar irgendeines Kapitels. Da seine Zeit größtenteils von diplomatischen Aufträgen und Missionen in Anspruch genommen wurde, hatte er einen ständigen Stellvertreter, den »vicecomes capellae regiae«. Die Priesterschaft der Kapelle setzte sich aus den Kaplänen zusammen. Den Kaplänen der Burgkapelle schlössen sich später die Chorherren und Priester des neuen Stiftes an, die letzten Endes ebenfalls königliche Kapläne waren. Die Pröpste der Sigismund-Zeit sind uns nicht bekannt. Diese Würde kam vermutlich dem comes capellae selbst zu. Da die Or150 (