Tanulmányok Budapest Múltjából 14. (1961)
Tóth Andrásné Polónyi Nóra: Műszaki munkálatok Pest városában a XVIII. században = Wasserbauten und andere öffentliche Arbeiten der Stadt Pest im 18. Jahrhundert 241-283
der Zeit zur Verfügung gestellt werden konnten. So konnten die Wasserschutzarbeiten des 18. Jahrhunderts nur kleinere Gefahren abwenden, sie konnten zwar momentanen Schwierigkeiten abhelfen, in Fällen jedoch, wie u.a. in den Jahren 1775, 1789 und 1799, als der Strom eine ernstliche Flut mitführte, boten sie keinen Schutz. Die Regulierungsarbeiten des Jahrhunderts beschränkten sich auf den Bau von Dämmen. Die vom Hochwasser besonders bedrohten Abschnitte waren die Gebiete um den Vizafogó und um die Rákosmündung, da sich die Flut von dort aus auf die sog. oberen Meiereien (heute das Gebiet der Rakoczi-Straße, Majakovszkij-Straße, Westbahnhof) ergoß. Schon in 1743 hatte der Rat von Pest die Errichtung eines dauernden Dammes an diesem Uferabschnitt beschlossen. Die Bauarbeiten gingen aber nicht genügend rasch vonstatten. Erst in der zweiten Jahrhunderthälfte kam es auch diesbezüglich zu einer gewissen Besserung, als die Statthalterei bei weitem ernstere und für das ganze Land gültige Verordnungen erließ, und die Munizipalbehörden zu regelmäßigen Berichterstattungen über den jeweiligen Stand ihrer Wasserschutzmaßnahmen verpflichtete. In dieser Zeit entstand der Damm am erwähnten Uferabschnitt und es begannen auch die Wasserschutzarbeiten im südlichen Teil der Stadt. In technischer Hinsicht war keine der beiden Anlagen einwandfrei, ihr größter Fehler lag in ihrer Systemlosigkeit. Gegen die großen Überschwemmungsfluten der zweiten Jahrhunderthälfte boten diese Dämme keinen genügenden Schutz. Auch nach der Überschwemmung vom Jahre 1775 erfolgte nur eine Teillösung und nicht einmal Antal Balla, einer der hervorragendsten Geometer seiner Zeit, der Ingenieur des Pester Uferabschnitts der in 1777 gegründeten Schiffahrtdirektion konnte nennenswerte Erfolge auf diesem Gebiet aufweisen. Die Regierungsorgane und die Stadtbehörden begnügten sich allezeit mit halben Lösungen, mit Flickarbeiten, selbst dann, als u.a. die Überschwemmung von 1789 den südlichen Stadtteil geradezu in seiner Existenz bedrohte. Mit der zunehmenden Ausbreitung der Stadt, als auch die Hochwassergefahr ein stets wachsendes Risiko bedeutete, erwiesen sich um den Ausgang des Jahrhunderts auch auf diesem Gebiet ernstere Maßnahmen als notwendig. Demzufolge wurden radikale Regulierungsarbeiten unternommen, der Donauabschnitt in der Gegend der Schiffsbrücke eingeengt, um durch die so entstandene Vertiefung des Strombettes die Flußgeschwindigkeit zu erhöhen. Auch diese Arbeiten erbrachten jedoch keine endgültige Lösung. Während des mächtigen Hochwassers in 1799 konnten die Franzstadt und die Josefsstadt nur mit der äußersten Anspannung aller Kräfte vor der völligen Überschwemmung gerettet werden. Endlich entschloß sich der Rat dazu, die Wasserschutzarbeiten auf der Grundlage von systematisch ausgearbeiteten Plänen ausführen zu lass en. Fr forderte die Schiffahrtdirektion auf Sachverständige zu entsenden und auf Grund der von diesen vorgelegten Pläne genehmigte die Kammer am 4. April 1799 die Aufnahme der Arbeiten und betraute den Ingenieur Pál Várady mit deren Leitung. Der Plan erfaßte die ganze Pester Donaustrecke. Nur langsam ging die Arbeit vonstatten und ihr endgültiger Abschluß erfolgte erst im 19. Jahrhundert unter der Leitung von János Dégen, dem ersten Berufsstadtingenieur von Pest. Die aus den verschiedenen Landesteilen zur Fähre von Pest führenden Landwege spielten in der Geschichte der Stadt ebenfalls eine große Rolle. Die günstigen natürlichen Bedingungen, deren sich die Stadt von jeher erfreut, kamen besonders in der zweiten Hälfte des 18. Jahrhunderts zur Geltung, als Pest sich zu einem wichtigen Knotenpunkt des Ost-West-Verkehrs entwickelt hatte. Nun trat der Ausbau des Straßennetzes auch im ganzen Land als zentrales Problem hervor. Bereits in 1723 hatte die Diät Verfügungen zum Zwecke der Instandsetzung des Straßennetzes getroffen, die Entwicklung war aber durch Jurisdiktionsprobleme sehr behindert. Da der Wegebau in den Wirkungskreis der einzelnen Munizipien gehörte, war eine zentrale Kontrolle und Leitung unmöglich. Pest war also nur für die zwischen der Stadtmauer und der Stadtgrenze verlaufenden Strecken der Handelsstraßen verantwortlich und verpflichtet den Ausbau, Neubau und die Unterhaltung derselben zu besorgen. Eine in 1765 281