Tanulmányok Budapest Múltjából 1. (1932)

Bánrévy György: A budai királyi palota újjáépítése III. Károly alatt 1-49

Sach mit dem Löblichen Kayserlichen Hoff Kriegs Rath sich mündlich zu vernehmen, oder aber an denselben ein Schrifftliches Insinuatum zu erlassen, gnädig belieben möchten ?, hiemit allein gehorsaniblich anheim stellen, derowegen auch die mit denen über sothanes gebaü formirten Überschlägen von mehr widerholter Königlich Hungarischer Cammer eingelangte berichte C. et D. dero hochen Disposition süb­mittiren wollen. Johann Jacob Graf von Köwenburg. Bécs, Hofkammerarchiv, Hung. 1723 febr. 14. 5. Buda városának tiltakozó jegyzéke a haditanács második felszólítására. Ihro Excellentz Hohgebohrner Reichs Graff! Gnädig-Hohgebüthender Herr, Herr General Feld zeügmeister ! — Aus dem an Euer Kxcellentz erlassenen und uns von deroselben zweymahl abzulesen erlaubten Hoff Kriegs Räthlichen Rescripto haben wür wieder alles vermuthen deutlich genug ersehen müssen, welche gestalten die mainung Einiger titulierten Herren Räthe der Hohlöblichen Kayserlichen Hoff Cammer dahin aus zihle, dass die Stadt Ofen zu ausbauung des allhiesigen Königlichen Schlosses solte angehalten werden, theills weihen der Stadt so ansehentliche proventus signanter das grundbuch, bruckengefähl, hausenfang und mehr andere übergeben worden, die ohne deme, wie es anscheine, sehr übel administriret würden, theills aber, weihen sie Stadt von der ausbauung das beneficium zu genüssen hätte, da selbe andurch von dem quartiers last befreyet wurde : Worüber wür Euer Excellentz nach dero gnädigen verlangen unsere höhst nöthige gegen remonstration folgendermassen jedoch mit ausdrücklichen vorbehält, all das jenige, so wür entweeder allhier gar nicht, oder nicht genugsamb berühren, könfftighin weithers zu erklähren, gehorsambst abstatten wollen : [1.] Erstens, dass wie wür, als getreüeste unterthanen und vasallen Seiner Kayserlichen und Königlichen Mayestät uns niemahlen gescheüet, dem allerhöhsten Herren dienst und zum besten des allerdurchlaüchtigsten Ertz Hauses von Österreich gut und bluth forderist in der lezteren lands verderblichen unruhe mit freüden zu sacrificiren, auch dieser eyffer in unseren hertzen zu keiner zeit erlöschen wird, also nicht minder begierig wären, nicht nur allein das Schloss pro décore totius Regni aus seinen alten ruderibus in den vorigen, ja noch weith herrlicheren stand zu erheben, sondern auch zu contribuiren, dass die rings herumb befindliche vestungs wercker in eine solche defension gesetzet wurden, damit wür so wohl, als unsere nachkömblinge wieder allen feindlichen anfahl uns einer recht sicheren permansion erfreuen und der getreue Adel des landes seine gewisse Zuflucht finden könte, vor allem aber, dass durch conservation Ofen gantz Hungarn und die werthe Christenheüt nimmermehr in solche gefahr gerathen möchten, wie gar bald nach unglücklichen verlust dieser vormahls berühmbten haubt Stadt die traurige erfahrnuss gegeben hat. Nichts desto weniger [2.] Andertens je grösser der eyffer ist, dem Publico zu dienen, je mehr finden wür uns bemüssiget, die schwacheit und Unzulänglichkeit unserer kräfften zu beken­nen, Euer Excellente wissen es haubtsächlich und aus denen unsrigen erinderen sich zerschiedene noch sehr wohl, wie villes gleich anfangs und so forth successive das Kaiserliche aerarium, ingleichen die löblichen gespanschafften Pesth, Pilis, Solth, Stuhlweissenburg, Honth, Novigrad, Neüsohl und Thurocz titulo laborum gratui­torum beygetragen und doch ist mit allem diesem ein mehrers nicht ausgerichtet, als die Haubtmaüren mit dem dach, folgsamb das opus ichnographicum in die Höhe gebracht, davon aber bald wiederumben dis und jenes deterioriret worden, nachdeme der succursus ab aerario ausgebliben und die gespanschafften Eine nach der anderen diesem oneri extraordinario sich entzogen, bis endlichen Euer Excellentz durch ohnermüdete und kräfftige Vorstellungen die sach so weith gebracht, dass abermahlen Pesth, Pilis, Solth und Novigrad das ihrige nach maas deren bey dem land eingerich­teten Porten zu erwehnten Schlossbau praestiren müssen ; zu mahlen aber jetzt gehorsambst deducirter massen alle bishero angewendete considerable Unkosten bey weithem nicht zu länglich gewesen, ein so kostbahres werck zu vollenden die gegen­wärthige labores gratuiti auch umb so weniger erklecklich seind, als die etliche gespanschafften die fuhren und handlanger in natura und nicht mehr, wie vorhin in bahrem geld herbeischaffen, hingegen das Kayserliche aerarium, wohin so viller Königreich und länder einkünfften zu samben fhessen, weegen beklembigkeit des gelds den weitheren vorschuss recusiret und das gantze Königreich zu einer universal repartition, wo in particulari das aggravium fast keiner empfindete, sich nicht ein­verstehen will, als stellen wür Euer Excellentz hoherlaüchter ermessigung anheimb, 46

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