Tanulmányok Budapest Múltjából 1. (1932)

Bánrévy György: A budai királyi palota újjáépítése III. Károly alatt 1-49

wie Fine Fintzige Stadt, gesezt auch, dass die proventus, auf welche das absehen gerichtet zu seyn scheinet, in der thatt also bestünden, wie etwan ville sich darüber gantz ohngegründete idaeas formiren. derley gebaüde auf sich nehmben könne, oder ihro ohne das Peculium auf einmahl zu ruiniren, aufgebürdet werden möge, welches in völligen wohnbahren stand mit aller zugehör zu bringen, nicht vill weniger, als das alteram tantum dessen erforderen dörffte, so es schon bishero gekostet hat? Umb aber [3.] Drittens von denen Stadt proventibus (auf die gleich hieoben angemerckter­massen der conto gemacht zu seyn scheinet) etwas zu melden, so wiedersprechen wür mit allem respect, nach erhaltenen jure Postliminii von der Hohlöblichen Hoff­Cammer etwas anderes empfangen zu haben, als was andere Städte und Domini terrestres titulo proventuum Dominalium ebenfahls haben und genüssen, oder zu haben und zu genüssen berechtiget seind : exempli causa will man sagen, das grundbuch seye bey uns alle jähr erträglich, so nehmben andere das jus montanum, oder berg Recht, welches mit jenem eines ist, nur dass das werck sub alio nomine gleich im anfang nach den Österreicherischen Fus eingerichtet worden ; der Fischfang gebühret per se einem jeden in denen wässern seines grands, doch wird sich keiner rühmben können, dass er einen Hausen gesehen, der auf Ofnerischer seithen wäre gefangen worden und dass auch die maiste übrige fische von entlegenen orthen hiehero gebracht werden, ist Füer Bxcellentz ohne unsere erzehlung gnädig bekandt ; redet man von der einen halbscheid deren bruckgefählen (dan die andere hat Pesth einzunehmben, weihen die brück selbst beeden Städten gemainschafftlich ist) , so ist abermahlen gewis, dass Finem jeden Domino terrestri das Recht zustehet, intra limites sui territorii et sub certa distantia einen trajectum, oder überfahrt aufzu­richten und das gewöhnliche naulum von denen überführenden ohnprivilegirten leüthen und Sachen abzunehmben ; und also forth von der pflaster mauth, braü­haüsern (die zwahr die Stadt erst ex post per propriam oeconomiam errichtet), folgsamb von allen übrigen proventibus Dominalibus, so ville und nahmbhaffte deren auch wären, zu argumentiren. Nebst deme werden derley proventus, die ad rationem communitatis durch die Städte selbst administriret werden, keinem oneri publico unterworff en, sondern, wie in modo conscriptionis de anno 1719 in conformi­tät der in vorlezterer Diaeta ausgearbeitheten und von Ihro Kayserlichen Mayestät allergnädigst approbirten ideae, §. 14.-to [Paragrapho 14.] gemeldet wird, aus der conscription völlig ausgelassen und bloss allein pro necessitatibus intrinsecis, oder zu bestreittung deren bey jeder communität vorfahlenden innerlichen nothwendig­keiten vorbehalten, welche nothwendigkeiten an ordinari- und extraordinari aus­gaaben allhier layder so höh sich belauf fen, dass mit ende des jahrs wenig, oder gar kein überschuss erscheinet, ja wohl öffters die ausgaab den empfang übersteiget, wie es die rechnungen voriger jähren vor äugen geleget und hier spécifiée zu berühren vill zu weithlaüffig wäre: immittels betrachte man nur kürtzlich, was die conservation beeder wasser künsten erfordere, wie vill die besoldungen absorbiren, was die aus­zügler hinweck nehmben, wie vill gemeiner Stadt gebaüde kosten, forderist jetzo nach der traurigen feüers brunst, wo das Rath haus gäntzlich von neuem erbauet werden muss? man rechne die capitalien, welche die Stadt jährlich zu verzünsen hat, man reflectire auf die öfftere concursus Regni, wie höh die diurna ablegatorum ange­schwollen und was pro taxa diaetali würcklich abgeführet worden? und es wird sich hieraus allein, ohne auf mehrere particularia zu kommen, die Wahrheit dessen, dass mit ende des jahrs wenig, oder gar kein überschuss erscheine, von selbst geben : wann nun das eingehende quantum militare mit dick berührten proventibus intrin­secis keine connexion hat, sondern dahin entrichtet werden muss, wo es hin destiniret ist, die proventus hingegen obenberührtermassen zu bestreittung deren vorfahlenden innerlichen nothwendigkeiten reserviret und gewidmet seind, auch mit harter mühe zu diesem ende erklecklich erfunden werden, so entstehet die billige frag, woher wür dan zu ausbauung des Schlosses, gesezt die Stadt wolte, oder müste, den fundum hernehmben solten? Sonsten auch [4.] Vierdtens ohngeachtet wür das jus Postliminii (deme, wie das allergnä­digste privilégium in terminis enthaltet, die perceptio proventuum Dominalium ohne deme einverleibet oder besser zu sagen, mit selbem eines ist) mit 8600 Gulden baaren gelds redimiret, einfolglichen titulo sat oneroso an uns gebracht, so haben wür dennoch zu bezeügung unserer es ( !) allerunterthänigsten eyfferszu dem allerhöhsten herren dienst gleich damahlen die conservation beeder aquaeductuum, sobald solche die hohlöbliche Hoffeammer der Stadt in staüi perfecto übergeben wurde, nachgehends aber, da die wasser ingénieurs nach angewendeten grossen geld Summen mit ihrem opere hydrau­47

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