Póczy Klára: Forschungen in Aquincum 1969- 2002 (Aquincum Nostrum 2. Budapest, 2003)

5. Die neuen Ergebnisse der topographischen Forschungen - 5.5 Nutzung der zur Siedlung gehörenden Gebiete - 5.5.3. Territorium des Municipiums - Villen und Dörfer (Paula Zsidi)

selten anwendbaren Luftbildauswertung dürften es ermöglichen, das Limitationssystem auch im Raum von Aquincum rekonstruieren zu können. Wie bisherige Beobachtungen zeigen, beschränkten sich Landvermessung und Parzellierung nicht aus­schließlich auf die Gebiete innerhalb der Reichs­grenze am rechten Donauufer, sondern dehnten sich auch auf das linke Ufer der Donau aus. Der Rechtsstatus der parzellierten Gebiete hat sich im Laufe der Zeit wahrscheinlich mehrmals geändert. 16 Diese Veränderungen der Siedlungs­struktur im Territorium des Municipiums von Aquincum (s. oben) setzen voraus, daß zu verschiedenen Zeiten unterschiedliche Landver­messungen regionaler Bedeutung vorgenommen wurden (ZSIDI 1991, 152). Topographie Limitationssystem und Siedlungsgefüge fallen nicht unbedingt zusammen. 17 Einer der Gründe dafür ist, daß die Landvermessung theoretischen, d.h. geometrischen Regeln unterliegt, während die Lage der Siedlungen von bestimmten Sied­lungsfaktoren abhängt. Demgemäß sind die bei den Grabungen freigelegten Überreste der zum Territorium von Aquincum gehörenden Gutshöfe in erster Linie am Rande der wichtigeren Han­dels- und Fernstraßen, in natürlichen Tälern und an Gewässern (Quellen oder Wasserläufen) zu finden (Aranyhegyi-Bach, Solymár-Tal, Ördögárok (Teufelsgraben), Rózsa-Tal) (ZSIDI 1994/2, 294, Abb. 1; SOPRONI 1994, 314, Abb. 3). Ein Mag­net für die Herausbildung der Siedlungsstruktur war auch die Nähe der Stadt (ZSIDI 1994/2, 294; VISY 1994, 424). Nach unseren bisherigen Kenntnissen blieben die bergigen, bewaldeten TeÜe des Territoriums unbebaut. Die Fachliteratur zählt die Villengüter in der Umgebung von Aquincum zur Kategorie der mittleren bzw. kleinen Güter (ALFÖLDY 1959/2; 16 Hinweise darauf sind auch Veränderungen der Siedlungs­funktion des Territoriums, z. B. im Falle Csúcshegy (ZSIDI 1997/3, 60—65). S. dazu noch den Abschnitt „Die Frage des militärischen Territoriums" (5.5.2.). 17 Vgl. HEIMBERG, op. cit. 49. LÁNYI 1990/2, 233). Die Größe der römischen „mittelständischen" Güter zeigt je nach Zeital­ter und Provinz ein sehr differenziertes Bild. In Aquincum wurde - auf Grund teils epigraphi­scher, teüs archäologischer Befunde - für diese Güter eine Größe von 3—4 km bis 10 km festge­stellt (ALFÖLDY 1959/2, 22-23; PÓCZY 1971, 91; SOPRONI 1994, 314; ZSIDI 1994/2, 294; VISY 1994, 432). In Gebieten mit dichterem Siedlungsgefüge betrug die Entfernung zwischen den Zentren der einzelnen Gutshöfe ca. 1—2 km (ZSIDI 1991, 152). (Beilage I.) Die zu den bislang bekannten Villengütern gehörenden Gebäude erheben sich entweder auf dem Niveau der Straße, in deren Nähe man die Villa angesiedelt hatte (Csillaghegy, Testvérhegy, Kaszásdűlő, Mocsárosdűlő), oder sie liegen etwas höher, am Hang eines sanft ansteigenden Hügels (Békásmegyer, Csillaghegy, Csúcshegy, Kapuczinus domb). Die Orientierung der Gebäude richtet sich teilweise nach der Limestrasse bzw. den vermu­teten Limitationsgrenzen (z. B. Villa Kaszásdűlő), in vielen Fällen (z. B. Csúcshegy) passt sie sich aber auch einer nahen verkehrsreichen Straße an (ZSIDI 1994/2, Abb. 14). Villengebäude Vom Gebiet der gegenwärtig in der Umgebung Aquincums bekannten Gutshöfe kennen wir aus dem mit Ende des 2. Jahrhunderts beginnenden Zeitraum zahlreiche Steingebäude. In vielen Fällen kann die Funktion der Gebäude, da sie nur par­tiell freigelegt sind, nicht geklärt werden (PETŐ 1993/1). Außerdem ist auch die Terminologie Villengebäude, Wirtschaftsgebäude, Wohngebäude usw. in der Fachliteratur uneinheitlich (VISY 1994, 428). Bislang wurde keiner der Gutshöfe auch nur annähernd vollständig freigelegt. Auf Grund der uns vorliegenden Teilbefunde darf man aber vermuten, daß die Villengüter in Aquincum (villa rustica) nach denselben architektonischen Grundsätzen entstanden wie ähnliche Wirtschafts­einheiten in anderen Gebieten des Imperiums. Bezeichnend ist jedoch, daß von den Gutshöfen,

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