Póczy Klára: Forschungen in Aquincum 1969- 2002 (Aquincum Nostrum 2. Budapest, 2003)
5. Die neuen Ergebnisse der topographischen Forschungen - 5.5 Nutzung der zur Siedlung gehörenden Gebiete - 5.5.3. Territorium des Municipiums - Villen und Dörfer (Paula Zsidi)
im Hinterland des Limes neue Dörfer, die in der Nähe oder an der Stelle von Villen gegründet werden. Diese kann man, wie zu sehen war, 13 mit der Umgestaltung des Grenzschutzsystems bzw. mit der Schaffung neuer Verteidigungspunkte in Verbindung bringen. Ein solcher mit Verteidigungsaufgaben betrauter Punkt dürfte auch die zu dem im Wohnviertel Gazdagrét freigelegten Gräberfeld gehörende Siedlung gewesen sein, die wahrscheinlich bis zum Anfang des 6. Jahrhunderts bestanden hat (ZSIDI 1987). Doch die Bevölkerung dieser Siedlung war bereits Träger bedeutender barbarischer Elemente. Die Limitation Uber die Landvermessung im Umkreis von Aquincum bzw. das Abstecken der Grundstücke blieben nur sehr wenige Angaben erhalten, und zur Rekonstruktion des Zenturiationsnetzes wurden bislang nicht einmal Versuche unternommen. Als besonders schwierige Aufgabe erweist sich das im Fall des Territoriums innerhalb der heutigen Budapester Stadtgrenzen, das teils moderne Gebäude, teils Wälder bedecken. Gewiss ist, daß es ähnlich wie in zahlreichen anderen Siedlungen des Imperiums auch in Aquincum zur Landvermessung bzw. Parzellierung des Geländes kam. 14 Bekannt sind aus dem Fundmaterial aus Aquincum die Fragmente von Instrumenten zur Landvermessung, unter denen das Bruchstück einer tabula gromatici hervorzuheben ist, das erst kürzlich im Gebiet der Canabae von Aquincum gefunden wurde (MADARASSY 1993, NOÉH 1993). Sämtliche Fragen im Zusammenhang mit diesem Thema: wann die limitatio erfolgte, ob es zu einer Neuvermessung des Territoriums kam, welche Spuren von der Parzellierung zurückblieben usw., sind vorerst offen. Die Parzellierung des zur Stadt gehörenden Bodens - auf der Grundlage des römischen 13 S. den Abschnitt „Zur Frage der Kontinuität in Aquincum" (4.3.). 14 Zusammenfassend: U. Heimbert, Römische Landvermessung. Stuttgart 1977, 51-52. Rechtssystems - musste spätestens bis zur Zeit Hadrians, als die Stadt den Rang eines Municipiums erlangte, erfolgt sein, da nur so Kauf, Verkauf oder Pacht von Gütern und Einziehung von Steuern denkbar sind. In Aquincum allerdings musste man das Territorium noch vorher vermessen bzw. die Hauptrichtungen der Siedlungsstruktur abgesteckt haben. Denn Voraussetzung für umfangreichere Bauarbeiten im Zusammenhang mit der ständigen Stationierung einer Legion, dem Ausbau des Limes sowie der Verlegung bzw. Versorgung von Truppenverbänden war es, die Grenzen der Gebiete (territórium) mit unterschiedlichem Rechtsstatus abzustecken (MOCSY 1975/1) und - eventuell — die Zivilssiedlungen in regelmäßige Einheiten (centuria) zu unterteilen. Diese Tätigkeit (centuriatio) fiel vermutlich in den Zeitraum der Schaffung der ständigen Militärlager aus Aquincum 15 und dürfte zum Ende der Herrschaft Trajans oder etwas später, während der Regierungszeit Hadrians, abgeschlossen gewesen sein. Gleichzeitig mit der Zenturiation, nachdem Aquincum erneut Provinzhauptstadt geworden war, hat man vermutlich auch das Straßennetz abgesteckt, und mit der Herausbildung der ständigen Lagerplätze der Militäreinheiten nahmen die Grenzen des Territorien ebenfalls dauerhaften Charakter an. Möglichkeiten zu Weiterentwicklung der einzelnen Siedlungsteile mit unterschiedlicher Rechtsstellung ergaben sich aus der Festlegung ihrer Gebiete, dem Ausbau des Straßennetzes und der Schaffung von Wasserleitungen. In den Anfangsjahrzehnten der Herrschaft Hadrians hatten die grundlegenden Umrisse der Topographie Aquincums bereits Gestalt angenommen (ZSIDI 1998/3, 91). Gewisse Regelmäßigkeiten, die sich in der Topographie von Aquincum beobachten lassen, teilweise Ubereinstimmungen im antiken und modernen Straßennetz bzw. in der Ausrichtung des antiken Straßennetzes und der auf einer Karte aus dem 18.-19. Jahrhunderts markierten Flurwege sowie die Verbreitung der in städtischer Umgebung nur 15 Zur allgemeinen Revidierung der Landvermessung im Zeitalter Vespasians s. HEIMBERG, op. cit. 52-54.