Póczy Klára: Forschungen in Aquincum 1969- 2002 (Aquincum Nostrum 2. Budapest, 2003)

5. Die neuen Ergebnisse der topographischen Forschungen - 5.3. Militärstadt - 5.3.1. Die Canabae legionis (Orsolya Madarassy)

Speichergruben 5 - erschie­nen wegen der wiederholten römischen Planierungen nur als Verfärbungen, und oftmals waren im Laufe der Rettungs­grabungen nur Schichtbeobach­tungen möglich. Wir verfügen nicht einmal über annähernd ausreichende Informationen, um das Siedlungssystem des 1. Jahrhunderts rekonstruieren zu können. Fraglich ist, welche der frühesten Befunde zum Auxiliarvicus und welche zur Canabae des frühen Legions­lagers gehören. Gewiss scheint nur soviel, daß das Militärlager und die dazugehörige Sied­lung nach einer einheitlichen Konzeption wohl immer vom jeweiligen Lagerzentrum aus limitiert wurden. 6 Durch die Lokalisierung der Auxiliarlager ist im Bereich des nördlichen (SZIRMAI 1985, SZIRMAI 1990/1) und des südlichen Kastells (NÉMETH 1990) mit einem Auxiliarvicus zu rechnen (NÉMETH 1991/ 1). Auf Grund des Fundma­terials, das sich südlich des im Norden angesiedelten, nur kurzzeitig bestehenden Auxi­liarlagers verdichtet, umriss Klára Póczy 1976 einen Vicus am Donauufer (PÓCZY 1955, KABA 1955, PÓCZY 1976/1). Die auf den Grundstücken Pacsirtamező utca 3-11. (MADARASSY 1999/2, 622, Abb. 2) und Lajos utca 118-120. (MADA­RASSY 2000/1, 51) beobachteten frühesten Grund­stücksgrenzen orientieren sich an der Ausrichtung 5 Unpublizierte Ausgrabung von K. Szirmai 1974, Plan 3, Nr. 26; unpublizierte Ausgrabung von M. Németh 1969, Plan 1, Nr. 5 bzw. 1974, Plan 3, Nr. 16. 6 S. Die Frage des „militärischen Territoriums" (5.5.2.). Abb. 1. Das Straßennetz der Militärstadt (nach Klára Póczy) mit den Ergebnissen der neueren Ausgrabungen: 1. Statthalterpalast, 2. sog. „Hercules-Villa, 3. Gebäude mit Mosaiken, 4. Verwaltungs­gebäude, 5. Hallengebäude, 6. Wohnhäuser, 7. Markthalle, 8. Laden­reihe, Wohnhäuser, 9. Westrand der Militärstadt des südlichen Auxiliarlager s . Vermutlich gehörten sie zum Kastellvicus und geben somit auch dessen südwestliche Ausdehnung an. Das Vorhandensein der Grundstücksgrenzen wiederum deutet auf ein mit der Schaffung der ersten Kastelle zeitgleiches, einheitliches Limitationssystem hin. 7 7 Vgl. KOVÁCS 1999, 145-148.

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