Budapest Régiségei 30. (1993)
Harl, Ortolf: Die Stellung der Frau bei den einheimischen Stämmen Nordpannoniens : eine sozial- und kunstgeschichtliche Studie = A nő helyzete Észak-Pannónia bennszülött törzseinél 7-37
Tracht. Im Zwischenbild Wagenfahrt Flayia Tattunifilia Usaiu Eravisca annor(um) LXX hie sita est. Q. Flavius Titucus matri ob pietatem posuit J. FITZ, Acta ArchHung 24,1972,44, Taf. 16; Garbsch Nr. 77; BARKÓCZI 1983, Taf. 18,1 Tochter mit Filiation - vom Vater 65. Stele der Venisa und Gaura aus Bruckneudorf, BH Neusiedl/S Zwei ganzfigurige Kinder in Rundnische, das eine in kurzer Tunika, sonst stark verbrochen, das andere in Tracht, aber ohne Kopfbedekkung Venisa Domionisf (ilia) ann(orum) IUI et Gaura Domionis f(ilia) an(norum) III h (ic) s(itae) s (unt). Domio p (ater) p (osuit) CIL III 14359/19; SCHOBER Nr. 155; CSIR Garn Nr. 309 Die Stele bereitet insoferne Probleme, als die verstorbenen Kinder ihrer Namen wegen beide weiblich sein müßten, im Bildfeld aber eines in Tracht und eines in Tunica dargestellt ist. Einer der beiden auf -a endenden Namen • 84 wird daher männlich gewesen sein. 66. Stele der Vala aus Neudörfl Frau in Tracht, ganzfigurig, frontal sitzend, Oberteil der Figur weggebrochen Vala Saturionis f(ilia) an(norum) XX h(ic) s(ita) e(st). P(ater) f(ilae) p(osuit) GARBSCH 157 Nr. 135,1; CSIR Scarb Nr. 16 Gerade hier bedauert man die Verstümmelung der Büste, weil Vala anscheinend unverheiratet gewesen ist und daher wohl barhäuptig dargestellt war. . 67. Titulus der Valauna aus Many Inschrift in tabula ansata Valauna Nigrini f(ilia) an(norum) XXX. Dervae Comonisf(iliae) viv(a)e Nigrinus Namtibolif(ilius) sibi et con(iugi) et f(iliae) t(itulum) m (emoriae) p (osuit) J. FITZ, Alba Regia 2/3,1961/2 117; ders. 1968 Nr. 30 Anlaß für die Errichtung des Titulus war der Tod der Valauna. Da diese mit 30 Jahren starb, müssen ihre noch lebenden Eltern mindestens fünfzig Jahre alt gewesen sein. Daß beide Eltern den Grabstein auch für sich errichten, stimmt mit der oben gemachten Beobachtung überein, daß man (Mann) nur dann sich zu Lebzeiten mit auf den Grabstein setzt, wenn man schon in hohem Alter steht. 68. Stele der Solva aus Esztergom Büste einer Frau, oben verbrochen Solva Iucundi princ(ipis) Azali(orum) f(iliae) ann(orum) IIX. H(ic) s(ita) e(st). Pater pos(u)it RIU 790 69. Stele der Meitima aus Vereb Frontal sitzende Frau in Tracht und zwei stehende Mädchen, ganzfigurig Meitim(a) Casamonis f(ilia) an(norum) XV. T(itulum) p (osuit) pater t(itulum) p(osuit) RIU 21 Eine der seltenen Darstellungen, auf denen Inschrift und Bild nicht zusammenstimmen. Dargestellt sind eine Sitzende mit Kopfbedeckung und zwei kleine barhäuptige Mädchen. Vom Lebensalter her könnte man in der Sitzenden schon die Verstorbene und in den beiden Mädchen ihre wesentlich jüngeren, ebenfalls - vielleicht schon lange zuvor - verstorbenen Schwestern sehen. Wenn die Sitzende eine Kopfbedeckung trägt und somit verheiratet gewesen sein dürfte, muß man sich fragen, warum der Vater und nicht ihr Ehemann den Grabstein gesetzt hat. Da die Antwort so lebensnah wie möglich ausfallen sollte, wäre denkbar, daß Meitima z. B. vor der Hochzeit oder zwischen Verlobung und Hochzeit gestorben wäre. Das könnte bedeuten, daß die für Ehefrauen charakteristische Kopfbedekkung bereits mit der Verlobung verliehen wurde oder daß die Verstorbene so dargestellt worden ist, als hätte sie bereits ihr Lebensziel erreicht. Ungewöhnlich ebenfalls die Verdopplung der Formel titulumposuit. In meiner im ländlichen Bereich beheimateten Verwandtschaft kam bei einem Autounfall eine junge Verlobte ums Leben, der die Hochzeitsutensilien (Kleid, Ring, Kranz mit Schleier) ins Grab gegeben wurden. 70. Titulus der Exounomara aus Gyúró Exounomarae Annamati fil(ae) (a)n(norum) XVII h (ic) s(ita) e(st). Annamatus Casulonis (filius)... Suollae Trovciss(a)e ...i vivus fecit J. Frrz, Alba Regia 2/3, 1961/2, 117; Frrz 1967/68 Nr. 25 Schwester mit Filiation - vom Bruder 71. Stele der Vindaina aus Neudörfl, BH Wiener Neustadt Frau in Tracht, ganzfigurig, stehend, Oberteil weggebrochen Vindain(a) Veicon(is) f(ilia) an(norum) XX h(ic) e(st) s(ita). Belatomar(us) et Cobua Verciovi f(ilii) v(ivi) Cocate Sura p(osuerunt) sor(ori) e(t) nep(oti) GARBSCH 157 Nr. 135,2; CSIR Scarb Nr. 17 Der Grabstein wurde gesetzt von Belatomarus und Cobua, den Söhnen des Verciovus und den Brüdern der Verstorbenen sowie von deren Großmutter Cocate Sura. Die beiden Brüder und deren Schwester stammen von verschiedenen Vätern, d. h. daß die - nicht ge21