Budapest Régiségei 20. (1963)

TANULMÁNYOK - Nagy Tibor: Alsó-Pannónia Septimius Severus-kori helytartóinak kérdéséhez 23-45

wäre nach Ritterling 52 und Groag 53 Neffe des Statthalters Q. Caecilius Rufinus Orepereianus, viel wahrscheinlicher ist aber der Vorschlag Pflaums, 54 wonach er der Sohn des genannten Statthalters sei, der dem Brauch entsprechend in einer unter dem Befehl seines Vaters ste­henden Legion seinen in Hinblick auf die Senatorenlaufbahn verpflichtenden Militärdienst leistete. In bezug auf den Zeitpunkt des Auf­enthaltes der legio IUI Flavia in Aquincum oder der Statthalterschaft des Caecilius Rufinus bietet die Laufbahn des Marianus jedoch keine weiteren Angaben. Die in den 2. Parther krieg gezogene legio II adiutrix dürfte im Frühjahr 202 in Beglei­tung des Kaisers und seines Sohnes Caracalla mit dem übrigen Teil der westlichen Expedi­tion struppen zusammen zurückkehrt sein als die zwei Augusti vom Osten kommend die Lager in Mösien und Pannonién inspizierten. 55 Sobald die Abteilungen der legio II adiutrix eintrafen, kehrte die legio IUI Flavia in ihre ständige Garnison nach Singidunum zurück. Stimmen wir den vorstehenden Ausführungen bei, so konnte die Inschrift des Altars von Óbuda, wo die legio IUI Flavia und der Name des Statthalters Caecilius Rufinus gemeinsam vorkommen, frühestens im Jahre 200 und am spätesten im Frühjahr 202 entstanden sein. Zumindest um ein Jahr später sind indessen die zwei dem Iuppiter und der Iuno Caelestis geweihten Altarsteine des Caecilius Rufinus zu setzen, die demnach am frühesten aus dem Jahre 201 stammen. Daß die Statthalterschaft des Caecilius Rufinus in Unterpannonien min­destens zwei Jahre lang dauerte und im Jahre 200 oder noch wahrscheinlicher im Jahre 201 begann, ist heute bereits als Gewißheit zu betrachten. Das Amt des Konsulats, über das wir durch keine anderen Quellen, ausschließ­lich nur durch die dem Iuppiter und der Iuno Caelestis geweihten Altäre unterrichtet sind, bekleidete Caecilius Rufinus in Unterpannonien nebst seiner Statthalterschaft wahrscheinlich im Jahre 203. 56 Baebius Caecilianus und Caecilius Rufinus haben einander zu Beginn des 3. Jahrhunderts in der Statthalterschaft wahrscheinlich unmittel­bar abgelöst. Die genaue Zeitdauer der Amts­tätigkeit der Legaten Unterpannoniens zur Zeit des Septimius Severus kennen wir allein bei L. Claudius Claudianus und belief sich kaum auf zwei Jahre. Neuerdings lenkte Bar­bieri unter Berufung auf die Stelle LH, 23, 3 des Dio Cassius mit Recht die Aufmerksamkeit darauf, 63 daß an der Spitze der Provinzen mit einer oder mehreren Legionen eine Statthalter­schaft von drei Jahren, geschweige denn eine von noch längerer von Septimius Severus an eine äußerst seltene Erscheinung war. Ent­gegen des Brauches des 2. Jahrhunderts, als es auch in Unterpannonien sehr oft Legate gab, die die Geschäfte der Provinz drei Jahre lang, zur Zeit des Antoninus, Pius in einigen Fällen sogar noch länger verwalteten, ließen Septi­mius Severus und seine Nachkommen die Statthalter ihr Amt an der Spitze der bewaffne­ten Provinzen in der Regel nur zwei Jahre oder eine noch kürzere Zeit lang ausüben. Eine Ausnahme von der Regel ist zur Zeit des Septimius Severus die verhältnismäßig lange, 4—5 Jahre dauernde Statthalterschaft in Ober­pannonien des Vertrauensmannes des Kaisers, L. Fabius Cilo. 64 Aus dem Beispiel des Ti. Clau­dius Claudianus ist ersichtlich, daß sich bei der Besetzung der unterpannonischen Statthalter­schaft der Brauch durchsetzte, den Auftrag auf kurze Zeit zu bestimmen. Auch von diesem Gesichtspunkt betrachtet, ist es völlig unwahr­scheinlich, daß der Nachfolger des Claudius Claudianus vier Jahre lang an der Spitze der Provinz gestanden wäre, wie es zuletzt J. Fitz zu beweisen versuchte. Die Amtstätigkeit des Baebius Caecilianus können wir kaum auf eine längere Zeit als zwei Jahre setzen. Die für das Jahr 202 festgesetzte Datierung der Bauin­schriften der Heiligtümer, die zur Ehre der Diana Tifatina (Abb. 2), 61 sowie des Sol Aela­gabalus (Abb. 3) 62 in Intercisa errichtet wurden, entbehrt jeder Grundlage, da zu dieser Zeit nach­weisbar bereits Caecilius Rufinus der Statthalter von Pannónia inferior war. Letzterer löste spätes­tens im Jahre 201 uzw. unmittelbar Baebius Caecilianus ab. Ritterling und die spätere Literatur stellten die Statthalterschaft des L. CASSIVS MARCEL­LINVS, indem sie die Legatentätigkeit von Cae­cilius Rufinus zwischen die Jahre 203—209 ge­setzt hatten, in den Zeitraum, der zwischen dem genannten Legat und Baebius Caecilianus liegt, der überlieferten Auffassung nach auf die Jahre um 202 oder 203 ; 66 nach Groag hätte er Unterpannonien irgendwann vor 214 verwaltet. 67 Das Jahr 202 kann u. E. auf Grund des weiter oben Gesagten nicht in Frage kommen. Doch kann die Person des L. Cassius Marcellinus als unmittelbarer Nachfolger des Caecilius Rufi­nus — wie wir es im folgenden darzulegen versuchen — auch um 203 nicht in Betracht kommen. Das einzige inschriftliche Denkmal, welches wir über die pannonische Statthalterschaft des Cassius Marcellinus besitzen, stellt der zur Ehre der Stadt Rom (Urbi Romae) 68 gewidmete, Aquin­cumer Altarstein dar (Abb. 4.), auf dem Cassius Marcellinus den Titel eines leg. Aug. pr.pr. führt. Mit anderen Worten, Cassius Marcellinus verwalte­te nicht zur Zeit der Mitherrschaft zweier Augusti die Provinz, sondern in einer Zeit, wo ein ein­ziger Augustus an der Spitze des Reiches stand. Bei dem Stellen eines Statthalteraltares haben wir es mit einer amtlichen und repräsentativen Manifestation zu tun und gerade darum ist es völlig ausgeschlossen, daß im Statthaltertitel 42

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