Budapest Régiségei 20. (1963)

TANULMÁNYOK - Nagy Tibor: Alsó-Pannónia Septimius Severus-kori helytartóinak kérdéséhez 23-45

eine Verschreibung stattgefunden hätte. Auch von einer nachträglichen Tilgung des zweiten g ist auf dem Altarstein keine Spur vorhanden. Da Cassius Marcellinus daher zur Zeit eines Alleinherrschers der Statthalter Unterpanno­niens war, können die Jahre zwischen 198 und 211 vom Gesichtspunkte seiner Amtsführung nicht in Betracht kommen. Unter der Regie­rung des Septimius Severus sind allein die Jahre vor 198 zu erwägen. Im Jahre 197 verwaltete jedoch, wie wir sehen, Claudius Claudianus die Provinz. Das Jahr 196 wäre daher der früheste Zeitpunkt, auf den wir die Statthalterschaft des Cassius Marcellinus setzen könnt en. Die im Prätorium des Obudaer Legionslagers in sekun­därer Verwendung eingemauert vorgefundenen 11 Statthalteraltäre, zu denen auch der Altar­stein des Cassius Marcellinus gehört, bilden von Septimius Severus an bis Gallienus eine gesch­lossene Gruppe. 69 Die Regierungszeit des Com­modus kann daher auch beim Altarstein des Cassius Marcellinus nicht in Betracht kom­men. Nicht durch die Analyse des Urbs-Roma­Altarsteines, sondern durch indirekte Argumen­tation bestimmte Ritterling den von ihm vor­geschlagenen Zeitpunkt des Statthalters Cassius Marcellinus. Auf einem Aquincumer Altarstein 70 ist nämlich der Name des Cassius Pius Marcelli­nus als tribunus laticlavius legionis II adiutricis zu lesen, der fast mit voller Gewißheit mit Cassius Pius Marcellinus identifiziert werden kann, der in den Akten der sekulären Spiele des Jahres 204, als Rom den Eintritt in das neue Jahrhundert feierte, als quaestor designa­tus erwähnt ist . 71 Nach Ritterling 72 und Barb ieri 73 konnte dieser Cassius Pius Marcellinus der Sohn oder Verwandte des L. Cassius Marcellinus gewesen sein, nach der Beurteilung von Dessau 74 und Groag 75 sind indessen die beiden Personen dieselben. Die letztere Meinung halten auch wir für möglich, besonders darum, weil in den Akten der sekulären Spiele des Jahres 204 der Name des Cassius Pius Marcellinus einmal auch in der Form Cassius Marcellinus vorkommt. 76 Eine Gewißheit für die Identität der beiden Personen ist aber daraus nicht zu gewinnen, bisher das Pränomen des Cassius (Pius) Marcellinus uns unbekannt bleibt. Mit Vorbehalt können wir daran denken, die Datierung der Statthal­terschaft des Cassius Marcellinus auf die Jahre 212—213 zu setzen. Die vorher erwähnte Meinung Ritterlings und Barbieris, wonach L. Cassius Marcellinus der Sohn oder viel­mehr Verwandte des Cassius Pius Marcellinus gewesen wäre, ist vorläufig auch zu beachten. Den der Senatsmitgliedschaft bedeutenden Quästur vorhergehenden pflichtmäßigen Mili­tärdienst leisteten die jungen Männer, die sich die Senatorenlaufbahn erwählten — wie bereits erwähnt — als tribuni laticlavii zumeist in einer unter dem Kommando eines ihren Statthalterverwandten stehenden Legion. Das galt jedoch nicht als Regel und war nur ein Brauch, und das Leben produzierte zahl­reiche Ausnahmen. Selbstredend fand nicht ein jeder junger Mann, der um die Quästur anhielt, einen Verwandten oder ein Familienmitglied unter den Statthaltern, die an der Spitze der bewaffneten Provinzen standen. Der im Jahre 204 zur Quästur designierte Cassius Pius Mar­cellinus dürfte unbedingt um ein Paar Jahr früher seinen Militärdienst im Verband der Óbudaer Legion abgeleistet haben, zu einem Zeitpunkt, wo Unterpannonien noch Caecilius Rufinianus oder aber bereits sein, dem Namen nach uns noch unbekannter Nachfolger ver­waltet hat. Es ist nicht ausgeschlossen, daß der letztere, uns noch unbekannte Legat mit Cassius Pius Marcellinus verwandt war. Auf Grund des Aquincumer Urbs-Roma-Altars ist es hingegen ausgeschlossen, daß Cassius Pius Marcellinus in der Obudaer Legion unter L. Cassius Marcel linus, der als sein Vater oder sein naher Verwandter anzusehen wäre, gedient hätte. Von der Laufbahn des einstigen tribunus laticlavius der legio II adiutrix ausgehend kann demnach die unterpannonische Statthalter­schaft des L. Cassius Marcellinus zeitlich mit keiner indirekten Argumentation begrenzt wer­den. Für die Bestimmung der letzteren kann uns jedoch in gewisser Hinsicht, nebst dem Urbs Roma-Altar einen Anhaltspunkt die Kar­riere des C. Valerius Pudens geben. C. VALERIVS PVDENS führt auf drei Aquincumer Altarsteinen den Titel leg. Aug. pr. pr. (Abb. 5) und er selbst ist auf einem In­schriftsfragment von Intercisa als im Senato­renrang (clarissimus vir) stehender Statthalter erwähnt. Aus der Roomburger Bauinschrift sind wir unterrichtet, daß Valerius Pudens bereits seit dem Frühjahr 197 als Konsular Germania inferior verwaltete, konnte daher spätestens im Jahre 196, sollte er aber eine cura übernommen haben, so noch im Jahre 195 consul suffectus gewesen sein. Seine unterpannonische Statt­halterschaft wäre daher wie es bereits Ritter­ling richtig beurteilte, auf die ersten Jahre der Regierung des Septimius Severus auf etwa zwischen 193—195 zu setzen. Die neuerdings vertretene Meinung von Lambertz, wonach Valerius Pudens mit der Verwaltung Unter­pannoniens nach der von Untergermanien be­traut worden wäre, bedarf in Angesicht dessen, daß an der Spitze des letzteren bis 214 prätori­sche Legaten gestanden haben, keiner besonde­ren Widerlegung. Möglich ist also die pannonische Statthalter­schaft des Cassius Marcellinus zwischen dem sich im Jahre 194 oder 195 verabschiedenden Valerius Pudens und das Amt im Frühjahr 197 antreten­den Claudius Claudianus zu setzen. Die kurze, hier kaum anderthalb Jahre dauernde Tätigkeit bei seinem unmittelbaren Nachfolger Claudius 43

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