Budapest Régiségei 20. (1963)

TANULMÁNYOK - Nagy Tibor: Alsó-Pannónia Septimius Severus-kori helytartóinak kérdéséhez 23-45

/ hang mit der Statthalterschaft des letzteren wurde neuerdings darauf hingewiesen, 15-16 daß das Anfangs] ahr der Tätigkeit des Claudius Claudi­anus inUnterpannonien nicht auf das traditionell angenommene Jahr 196, sondern auf 197 zu setzen wäre. Die Auslegung der Inschriften von Rusicade und Calama, 17-18 die die Karriere des Claudius Claudianus verewigen, sprechen deut­lich dafür, daß Claudius Claudianus nur nach der Besiegung des Clodius Albinus, im Frühjahr 197 die Verwaltung Unterpannoniens überneh­men konnte. Die dortige Tätigkeit des C. IVLIVS SEP­TIMIVS CASTINVS läßt sich auch zeitlich ziemlich eng begrenzen, wenn auch nicht mit solcher Genauigkeit wie bei den vorhererwähn­ten zwei Legaten. Hierfür stehen uns die Angaben von fünf Altären aus Aquincum, 22-24 also ein verhältnismäßig reiches inschriftliches Material zur Verfügung. Auf zwei Altarsteinen, von denen der eine von Iulius Castinus dem „unbesiegbaren Gott" Mithras gestellt wurde, während den anderen die berittenen Leibgardisten dem Iuppiter für den salus des Septimius Severus und Cara­calla, ferner des Iulius Castinus errichteten, führt lui. Castinus den Titel eines leg. Augg. pr. pr. Die anderen drei Altäre mit Inschriften von fast gleichlautendem Texte, auf denen der Name des Gottes nicht erhalten blieb, weshalb sie auch anonyme Altäre genannt werden könn­ten, errichtete Iulius Castinus bereits als consul designatus und leg. Augg. pr. pr. Pann. inf. (Abb. 1) Es ist klar, daß die drei letzteren Altar steine, auf welchen Iulius Castinus bereits als consul designatus bezeichnet ist, aus einer späteren Zeit stammen, als die dem Iuppiter bzw. Mithras gestellten. Die relative chronologische Reihenfolge ist durch den Legatentitel des Iulius Castinus genauer festgelegt und an ein Jahr gebunden. Die einer früheren Zeit zuge­wiesenen Iuppiter- und Mithras-Altäre bezeich­nen Iulius Castinus als Statthalter zweier herr­schenden Augusti, während die späteren anony­men Altäre ihn bereits als den Legaten von drei Augusti erwähnen. Es unterliegt keinem Zweifel, daß in der Zahl der herrschenden Augusti zur Zeit als Iulius Castinus Statthalter Unterpannoniens war, eine Änderung eintrat, indem sich zu den früheren zwei Augusti noch ein dritter hinzugesellte. Es ist nun bekannt, daß vom Januar 198 bis zum September — Oktober 209 Septimius Severus und Aurelius Antoninus (Caracalla) als Augusti und Septi­mius Geta als Caesar an der Spitze des impérium Romanum standen. Von den Monaten Septem­ber —Oktober 209 an, als Geta den Rang eines Augustus erhielt, herrschten bis zum Tode des Septimius Severus (4. Februar 211) drei Augusti. Die drei anonymen Altäre von Aquincum sind daher von Iulius Castinus nach den Monaten September—Oktober 209 und vor Februar 211 gestellt worden. Gegenüber dem Gesagten wäre in einem anderen Zusammenhang mit Recht einzuwen­den, daß der junge Geta insbesondere auf den Inschriften der römischen Provinzen bereits vor 209 zuweilen als Augustus erwähnt ist und der Verkürzung Auggg kann daher in bezug auf die Datierung die obenerwähnte chronologische Wichtigkeit nicht zugeschrieben werden. 25 Bei den drei anonymen Altären von Aquincum konnten wir jedoch auch unabhängig von der Abkürzung Auggg nachweisen, daß sie aus späterer Zeit stammen als die angeführten Iuppiter- und Mithras-Altäre, auf denen Iulius Castinus noch leg. Augg. ist. Gegen die chrono­logischen Folgerungen, die aus der Abkürzung Augg der nachweisbar früheren Altäre und aus der Abkürzung Auggg. der späteren Altäre gezogen werden können, ist daher kein Ein­wand aufzubringen. Die Bedenken Hohls 26 und besonders die übertriebene Vorsicht des A. Stein, 27 mit der er der unterpannonischen Statt­halterschaft des Iulius Castinus fast zehn Jahre eingeräumt und auf die Jahre nach 205 und vor 214 gesetzt hat, ist m. E., auf Grund des Gesagten nicht begründet. Die drei anonymen Altäre von Aquincum können wir mit Ruhe den letzten anderthalb Jahren der Herrschaft des Septimius Severus zuweisen. Eine genauere Präzisierung innerhalb der angegebenen Zeitgrenzen ist nur insofern mög­lich, daß zwei alternative Datierungen der Altarsteine zu erwägen sind. Da nämlich im allgemeinen die Designation auf das Konsulat in den letzten Monaten des Jahres erfolgte, können wir die drei anonymen Altarsteine von Iulius Castinus in Aquincum entweder auf das Ende des Jahres 209 oder auf das von 210 setzen. Das letztere Datum stellt den möglichst spätesten Zeitpunkt der Errichtung der Altar­steine dar und ist zugleich das letzte Jahr der unterpannonischen Statthalterschaft des Iulius Castinus, das mit epigraphischem Material noch unterstützt werden kann. Da es aber auch zur Zeit des Septimius Severus vorkam, daß der auf das Konsulat designierte Statt­halter sich selbst im Jahre seines Konsulats nicht nach Rom begab, sondern als beauftrag­ter Legat weiter in der Provinz verweilte, 29 kann alternativ auch angenommen werden, daß viel­leicht auch Iulius Castinus die Provinz am Ende des Jahres 209 bzw. 210 nicht verließ, sondern als consul suffectus und legátus im Jahre 210 oder 211 die Geschäfte Unterpanno­niens noch weiter führte. Der Vorschlag Ritter­lings jedoch, daß Iulius Castinus hier auch noch im Jahre 212 Statthalter war, ist voll­kommen unwahrscheinlich. Das Anfangs] ahr der unterpannonischen Statthalterschaft des Iulius Castinus versuchten die Forscher auf Grund der vielerörterten 39

Next

/
Thumbnails
Contents