Budapest Régiségei 20. (1963)

TANULMÁNYOK - Nagy Tibor: Alsó-Pannónia Septimius Severus-kori helytartóinak kérdéséhez 23-45

Iversheimer Inschrift 31 zu bestimmen. Auf die­ser Inschrift ist lulius Castinus noch Befehls­haber der untergermanischen legio I Minervia. Die Inschrift stammt aus der Zeit des gemein­samen Konsulats von zwei Augusti. Falls die Datumangabe mit dem gemeinsamen Konsulat der beiden Augusti zutreffend ist, so stammt die Inschrift von Val. Amandus discens (archi­tect.) aus dem Jahre 202, als Septimius Severus und sein Sohn Aurelius Antoninus (vom Jahre 198 an Augustus) die Konsulen waren. 32 Da aber nach 198 die Inschriften mitunter aus über­triebener Loyalität den Caesar Geta auch als Augustus bezeichnen, bezog die neuere For­schung die Inschrift fast ausnahmslos auf das gemeinsame Konsulat von Aur. Antoninus (Oaracalla) und des Geta im Jahre 205 oder 208. 33 Für die letztere Auffassung spricht scheinbar auch, daß das Wort duobus der Inschrift und das zweite g in der Abkürzung Augg. nach der Ermordung Getas ausgemeißelt wurde. Der Augustus über den die damnatio memoriae verhängt wurde, wäre auf der Iversheimer Inschrift demnach Geta. 34 Die Frage ist jedoch nicht so einfach. Es kann nämlich damit gerechnet werden, daß bei der Tilgung irgend­eine, dem Namen nach nicht bezeichnete, bloß mit der Formel duobus Augg. datierte Inschrift aus dem Jahre 202 geradeso unter damnatio gekommen sein konnte wie die mit ähnlicher Formel im Jahre 205 oder 208 errich­teten Inschriften. Es bleibt daher auch weiter­hin eine auf epigraphischer Grundlage mit vol­ler Gewißheit nicht entscheidbare Frage, ob die Iversheimer Inschrift aus dem Jahre 202 oder 205 bzw. 208 stammt. Auf Grund der Iversheimer Inschrift kann dem Anfangsjahr der unterpannonischen Statt­halterschaft des Iuh'us Castinus nicht näher herangekommen werden. Diesbezüglich kann höchstens der auf den drei anonymen Altar­steinen von Aquincum erhalten gebliebene cursus eine Auskunft geben. An allen drei Altarsteinen folgt seiner Bezeichnung als Legat in der legio I Minervia unmittelbar die unter­pannonische Statthalterschaft. Die seit Ritter­ling in der neueren Literatur gegebene Aus­legung des cursus, 35 wonach zeitlich zwischen die obenerwähnten zwei Aufträge auch noch die an der Spitze der Vexillationen der vier germani­schen Legionen geführte Säuberungsaktion ge­gen die näher nicht bezeichneten Verschwörer und Meuterer entfiel, gestattete der uns sogar in drei Exemplaren überlieferte Text nicht. Der cursus erwähnt an erster Stelle unbestreit­bar den erteilten höchsten Posten, dann sind rückwärtsschreitend in umgekehrter Reihen­folge die früheren, daher niedrigeren Posten und Aufträge des lulius Castinus aufgezählt: cos. des., leg. Auggg. pr. pr. P. i., leg. leg. I M., ex praec. ddd. nnn. dux vexill. IUI Germ. . . . adversus defectores et rebelles, etc . . . Der erwähnte Auftrag des letzteren entfiel also auf die Zeit bevor er Befehlshaber der legio I Minervia war und kann am frühesten auf 202, spätestens auf ein Paar Jahre vor 208 gesetzt werden. Von diesem Gesichtspunkt beurteilt wäre, unter Berücksichtigung der Kontinuität des cursus — die möglicherweise in der Laufbahn des lulius Castinus eingetre­tene Stagnierung, seine zeitweilige Zurückdrän­gung usw. außer acht gelassen — der gerech­teste Vorschlag in bezug auf die chronologische Reihenfolge, daß lulius Castinus um 206—7 an der Spitze der germanischen Legionsabtei­lungen stand und an unbekannten Orten gegen die Meuterer und Rebellen kämpfte, sodann im Jahre 208 an die Spitze der legio I Minervia gestellt, von wo er im nachherfolgenden Jahre als Statthalter nach Unterpannonien entsandt wurde. Spinnen wir die Fäden dieser möglichen chronologischen Reihenfolge weiter, so stellte lulius Castinus die Mithras- und Iuppiter­Altäre von Aquincum im ersten Jahre seiner Statthalterschaft in den Monaten vor dem September —Oktober des Jahres 209 bzw. errich­teten sie seine berittenen Leibgardisten. Zum Konsul dürfte er hingegen kaum nach ein­jähriger Statthalterschaft designiert worden sein, da doch diese Auszeichnung den hierzu würdigen prätorischen Statthaltern im allge­meinen im letzten Jahre ihrer Statthalterschaft erteilt wurde. Die in der Epoche des Septimius Severus häufige zweijährige Legation in Rech­nung gezogen, wurde lulius Castinus am wahr­scheinlichsten am Ende des Jahres 210 zu dem einen Suffektkonsul des folgenden Jahres designiert. Insofern er als consul suffec­tus die Provinz nicht verließ — wofür auch sprechen dürfte, daß die Herrscher es für nötig halten konnten, zur Zeit der schweren Kämpfe in Britannien die exponierte unter­pannonische Grenzprovinz auch weiterhin durch einen erprobten militärischen Führer verwalten zu lassen — so hielt sich lulius Castinus im Jahre 211 noch in Pannónia inferior auf. Nach­dem er der dem Konsulat folgenden üblichen einjährigen cura genug getan hat, konnte er im Jahre 214 an die Spitze der drei Dacien gelangt sein. Die letzte Station seiner Laufbahn knüpft sich am überzeugendsten an die obige chrono­logische Ordnung. Durch die an die Datierung anknüpf baren Varianten der Iversheimer In­schrift aus den Jahren 205 oder 202 würde zwischen dem Bonner Legionskommando und der auf das Jahr 209/10 festgesetzten unter­pannonischen Statthalterschaft — die bekann­ten Stationen des cursus — ein derart größerer Zeitabstand eingeschaltet werden, was lediglich mit den oben bereits erwähn­ten ganz außerordentlichen Umständen zu erklären wäre. Aus diesem Grund sind sie für weniger wahrscheinlich zu betrach­ten. 40

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