Budapest Régiségei 20. (1963)

TANULMÁNYOK - Nagy Tibor: Alsó-Pannónia Septimius Severus-kori helytartóinak kérdéséhez 23-45

T. NAGY BEITRAG ZUR FRAGE DER STATTHALTER UNTERPANNONIENS ZUR ZEIT DES SEPTIMIUS SEVERUS Die erste, wissenschaftlich begründete Liste der Statthalter Unterpannoniens, die ihre grund­legende Bedeutung bis heute bewahrte, stellte bekanntlich Ritterling vor mehr als 30 Jahren zusammen. 1 Diese im Jahre 1927 veröffentlichte Liste der Statthalter Unterpannoniens war nicht vollständig und konnte darauf in Anbetracht der damaligen Materialkenntnisse natürlicher­weise auch keinen Anspruch erheben. Die im Laufe der letzteren Jahrzehnte zum Vorschein gekommenen inschriftlichen Denkmäler, sowie die neuere Interprätation bzw. genauere Datie­rung mancher bereits von früher her bekannten Steindenkmäler und Militärdiplome schafften der neueren Forschung die Möglichkeit, um die sich in der Liste der prätorischen Statthalter Unterpannoniens zeigenden Lücken im Zeit­abschnitt von Traian bis Antoninus Pius stellen­weise ein wenig zu schliessen, ihnen engere Zeitgrenzen festzusetzen. Im Zusammenhang mit dem Anwachsen und der genaueren Datie­rung des epigraphischen Materials stellte sich heraus, daß z. B. die von Ritterling vorge­schlagene chronologische Reihenfolge der Statt­halter Unterpannoniens zur Regierungszeit des Antoninus Pius und des Marcus Aurelius auch einer gründlichen Revision bedarf. Dem Tibe­rius Claudius Pompeianus, dem späteren Schwie­gersohn des Marcus Aurelius, der im Jahre 167 noch Legat Unterpannoniens war, kam z. B. Ti. Haterius Saturn inus, der laut des Diploms von Palatovo 2 im Jahre 164 bereits das Amt eines Konsuls bekleidete, unbedingt zuvor. Auf Grund der genaueren Datierung der Diplome von Adony und Alsószentivány 3 bestätigte sich auch, daß Iallus Bassus Unterpannonien früher als C. Iulius Geminius Capellianus verwaltete und letzterer als unmittelbarer oder zweitletz­ter Vorgänger des Ti. Haterius Saturninus ange­sehen werden kann. 4 Überdauernder als die für die Zeit von Antoninus Pius und Marcus Aurelius zusam­mengestellte Statthalterliste erwies sich die eben­falls von Ritterling für die Regierungszeit des Septimius Severus vorgeschlagene und fast als vollständig anzusprechende Liste, der auch die spätere Literatur beipflichtete. Einwand wurde mancherorts in der prosopographischen Litera­tur höchstens gegen die Amtszeit des einen oder anderen Statthalters, vor allem des L. Cassius Marcellinus erhoben. 5 Die traditionelle chronologische Reihenfolge der Statthalter des Zeitalters des Septimius Severus blieb jedoch von den bisherigen Einwendungen (abgesehen von der eigenen Meinung des Lambertz) unbe­rührt. 6-8 Es fällt hingegen mit Recht auf, daß die chronologische Grundlage der Statthalterlis­te, die als allgemein angenommen zu betrachten ist, keine in jeder Hinsicht zufriedenstellende Begründung aufweist. Der Zeitraum der unter­pannonischen Statthalterschaft des Ti. Claudius Claudianus und der Zeitpunkt des Amtsan­trittes des L. Baebius Caecilianus sind durch auf Jahre datierbare Inschriften festgelegt. Die Legatentätigkeit des Iulius Castinus ist durch den auf den drei fast mit gleichlautendem Text versehenen Aquincumer Altarsteinen lesbaren cursus honorum in verhältnismäßig knappe Zeitgrenzen eingeengt. Die Datierung der Statt­halterschaft des Caecilius Rufinus ließ sich hingegen bisher nicht genauer als in einer Zeitspanne von 8—10 Jahren festsetzen. Die Angaben des einen anfangs der 1950er Jahre veröffentlichten fragmentarischen Aquincumer Altarsteines 10 ermöglichen jedoch mit den bereits früher bekanntgewordenen beiden inschriftli­chen Altarsteinen zusammen, daß die Statt­halterschaft des Caecilius Rufinus nun inner­halb eines Zeitraumes von zwei-drei Jahren datiert werden kann. Im Zusammenhang mit diesen Fragen ging auch hervor, daß der im Wege einer indirekten Zeitbestimmung von Ritterling als unmittelbarer Vorgänger des Caecilius Rufinus vorgeschlagene L. Cassius Marcellinus in den Jahren 202 oder 203 keines­wegs Unterpannonien verwalten konnte, son­dern nur um viel früher. Das und noch andere kleinere Beobachtungen führten insge­samt zur kritischen Umarbeitung der Statt­halterliste der Zeit des Septimius Severus, deren bescheidene Resultate wir nachstehend bekanntzugeben wünschen. Bloß bei zwei Legaten von den Statthaltern Unterpannoniens der Septimius Severus-Zeit ist die Zeit der dortigen Amtsbekleidung durch auf das Jahr datierte inschriftliche Denkmäler fest­gesetzt. Der eine dieser ist der Legat Ti. CLAV­DIVS CLAVDIANUS, über dessen letztes Amts­jahr in der Statthalterschaft Unterpannoniens wir durch die fünf im Jahre 198 gestellten Mei­lensteine Kenntnis haben. 12 Der andere Legat, dessen Amtszeit nicht in Frage gezogen werden kann, ist L.BAEBIVS CAECILIANVS, der un­mittelbare Nachfolger des Claudianus. Sein Name ist auf dem im Jahre 199 gestellten Meilenstein bei Bátaszék 13 mit dem Titel leg. Augg. pr. pr. erwähnt. Baebius Caecilianus übernahm daher im Jahre 199 die oberste Leitung der hiesigen Zivil- und Militärverwaltung und löste unmittel­bar Claudius Claudianus ab. Im Zusammen ­38

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