Budapest Régiségei 16. (1955)
TANULMÁNYOK - Holl Imre: Külföldi kerámia Magyarországon, XIII-XVI. század 147-197
darauf hinweist, dass ihr Handel vor allem an die Linie der Donau gebunden gewesen ist. Die Ausgrabungen in der Burg von Esztergom, im Palast von Visegrád und in der Burg von Buda erweiterten unsere Kenntnisse. Die prozentuale Verteilung der Funde zeigt an, dass ausser den reicheren Dorf- und Stadtbewohnern vor allem der feudale Hofhalt diese Waren käuflich erworben hat. Die Töpfe mit umgekremptem Rand und die Kannen mit weiter Mündung waren am ungarischen Markt verbreitet, doch kamen auch die zum Metallgiessen verwendeten Tiegel in verschiedenen Grössen häufig vor. Der grösste Teil der Gusstiegel stammt der Marke gemäss aus Tulln. Wir fanden auch einige österreichische Gefässe von anderer Bestimmung und Form ; von diesen fallen die Bruchstücke einer grossen flachen Schüssel und eines grossen Gefässes mit Ausgussrohr allein schon durch ihre Masse auf (Abb. 44). Auch der Wiener Bechertypus mit weiter Mündung des XV. Jahrhunderts ist im ungarischen Material bekannt; beide bisher gefundenen Exemplare kamen in Sopron (Ödenburg) zum Vorschein. Bei der Bearbeitung der ungarischen Funde bemerkten wir, dass in den von Molthein bekanntgemachten 49 Stempeltypen nicht alle Zeichen der österreichischen Meister mit einbegriffen sind. Viele können auf den ersten Blick in die Reihe der Wiener, Passauer oder Tullner Marken eingefügt werden, obwohl sie mit den Typen Moltheins nicht vollkommen übereinstimmen. Nebst der Verwendung des Wappens der Stadt oder des Lehnsherrn waren die Töpfermeister zweifellos bestrebt, ihre Erzeugnisse von den in anderen Werkstätten der Stadt, aber bezüglich der Form und des Materials vollkommen identischen Stücken zu unterscheiden. Die einfachste Lösung war, beim Schneiden des Stempels im Wappenschild neben dem ursprünglichen Wappenbild besondere individuelle Zeichen (Punkt, Kreuz, Andreaskreuz usw.) anzuwenden. Dies ermöglichte vor allem den anderen Töpfermeistern, die Erzeugnisse der verschiedenen Werkstätten jederzeit zu unterscheiden. In anderen Fällen wurde nicht das Wappenbild ergänzt, sondern nur die äussere Form des Schildes verändert und dadurch das gemeinsame Stadtzeichen zugleich auch als Werkstättenmarke benutzt. Solche Werkstättenmarken können am besten mit den Münzzeichen verglichen werden, deren Anwendung die wesentlichen Züge des Münzbildes (Wappen, Inschrift) nicht verändert und so für den Aussenstehenden unbedeutend ist, für den Fachmann jedoch das wichtigste, nämlich die herstellende Werkstätte, angibt. Dass die in den Wappenschilden der österreichischen Randmarken angebrachten Zeichen individuelle Kennzeichen sind, die vielleicht während des Bestehens der Werkstätte mehrmals verändert oder ergänzt worden sind, wird auch durch die folgende Stelle des Wiener Statuts aus dem Jahre 1431 bestätigt: . . . ,,ain yeder hafner den schilt Österreich und sein marich slaken.... sol..." Dieser Umstand wird auch dadurch bewiesen, dass wir bei den untersuchten mehreren hundert Stücken ausser dem Stempel des Stadtzeichens eine getrennt angebrachte Bezeichnung nur in drei Fällen gefunden haben. Bei der Bezifferung der gesammelten neuen Marken führten wir ihre Beziehungen zu den ursprünglichen Grundmarken an. Wir halten es für wahrscheinlich, dass z. B. die Marken 5, 5/1, 5/2 oder 39, 39/1, 39/2, 39/3 von je einer Werkstätte angewendet und geändert worden sind, ebenso wie die russischen Töpfermeister die Bodenstempel der Gefässe änderten, bzw. wie die Besitzzeichen, das Grundschema beibehaltend, innerhalb der Familie variierten. Hauptsächlich die Funde aus den Burgen von Buda und Esztergom beweisen, dass die Wiener Hafnerordnungen zur Erklärung von mehr Erscheinungen verwendet werden können, als die frühere Forschung es zu tun versucht hat. Die mit der Qualität der Gefässe zusammenhängenden Unterscheidungen im Statut aus dem Jahre 1431 wurden z. B. nicht berücksichtigt. Laut dieser Verordnungen stellten die österreichischen Töpfermeister mit drei verschiedenen Techniken angefertigte Waren her: Gebrauchskeramik mit irgendwelchem Bezug („gemain hevenwerch gefirneist"), Gebrauchskeramik mit Glasur bedeckt („verglast") und Eisengeschirr, d. h. aus mit Graphit vermischtem Lehm hergestellte Gefässe („eysendachtein"). Das Statut weist darauf hin, dass es Töpfer gibt, die auch die ersten beiden Arten mit Marke versehen, wodurch sie den anderen Töpfern grosse Schäden verursachen. Das Problem wird aus gemeinsamem Willen derart geordnet, dass das Wappen Österreichs und das individuelle Zeichen lediglich bei graphitierten Erzeugnissen angewendet werden dürfen. Weder die Gebrauchskeramik noch die graphitierten Gefässe dürfen mit Bezug oder Glasur versehen werden. Solche wie auch unbezeichnete graphitierte Töpfe müssen konfisziert werden. Die im Jahre 1527 neuerdings verstärkten Verbote zeigen, dass diese öfters überschritten worden sind. Auch im ungarischen Fundmaterial sind solche Töpfe vorhanden, deren Material zwar keinen Graphit enthält, den Marken, gemäss aber von Wiener, Passauer bzw. Tullner Töpfermeistern hergestellt worden sind. Bezüglich der Form stimmen sie mit den graphitierten vollkommen überein, und die Ähnlichkeit wird auch noch dadurch erhöht, dass ihre Fläche als Ergebnis des reduzierten Brennens eine dunkle Farbe erhalten hat. Obwohl ihr Prozentsatz im Verhältnis zu den graphitierten ziemlich gering ist (z. B. im Fundmaterial von Esztergom aus dem XV.—XVI. Jahrhundert 10%, im gleichaltrigen Material der Burg von Buda 12%), ist es verständlich, dass ihr Handelsverkehr auf die Verwertungsmöglichkeiten anderer Werkstätten eine schädigende Wirkung ausgeübt hat. Ihr Verkauf verdarb den guten Ruf der Originalerzeugnisse. Wiener Erzeugnisse im XIII. — XIV. Jahrhundert Molthein veröffentlicht seit dem XIII. Jahrhundert Angaben über die Wiener Töpfermeister, 194