Képviselőházi irományok, 1896. XXV. kötet • 675-715 CCXLVIII-CCLXVI. sz.

Irományszámok - 1896-677. Törvényjavaslat a vasuti árufuvarozás tárgyában Bernben 1890. évi október hó 14-én kötött s az1892. évi XXV. törvényczikkel beiktatott nemzetközi egyezményhez Pőárisban, 1898. évi juniushó 16-án létrejött pótegyezemény beczikkelyezéséről

3$ 677. szám. Anlag-e 4. Naehtrágliche Anweisung. den 18 »Die Güter-Expedition der Eisenbahn zu ersuche(n) ieh (wir), die mittelst Frachtbrief d. d den _ 18 zur Beförderung an zu aufgelieferte, nachstehend bezeichnete Sendung. Zeichen und Nummer Anzahl Art der Verpackung 1 n h a 1 t Gewicht. Kilogramm. nicht an den im Frachtbriefe bezeichneten Empfánger abzuliefern, sondern »1. an meine Adresse dahier zurüekzuliefern. »2. an in Station der Eisenbahn zu senden. »3. nur gegen Bezahlung des Nachnahmebetrages von ^=^ü^=°=^^B (mit Worten) » abzuliefern; »4. nicht gegen Bezahlung des im Frachtbrief angegebenen, sondern des Nachnahme­»betrages von ^S^^S^^^^ (mit Worten) abzuliefern; »5. ohne Erhebung einer Nachnahme abzuliefern; »6. frachtfrei abzuliefern. (Unterschrift.) »Aumerkung. —_Diejenigen Theile des Formulars, welche auf den einzelnen Fali nicht passen, sind zu durchstreichen. ARTIKEL 3. Das Protokoll vom 14. Október 1890 wird wie folgt geandert: I. Absatz 1 der Ziffer 1 erhalt folgenden Zusatz: »Wenn die Transitstrecken nicht dem Betrieb einer Verwaltung dieses Staates ange­»hören, so können die betheiligten Regierungen durch Sonderabkommen vereinbaren, dass solche »Transporte gleichwohl nicht als internationale zu betrachten sind.« II. Es wird folgende, neue Ziffer V. beigefügt; »Hinsichtlich des Art. 60 ist allseitig anerkannt, dass das internationale Uebereinkommen für jeden betheiligten Staat auf drei Jahre von dem Tagé des ínkrafttretens desseiben und weiter auf je drei Jahre insolange verbindlich ist, als nicht einer der betheiligten Staaten spatestens ein Jahr vor Ablauf eines Trienniums den übrigen Staaten die Absicht erklart hat, von dem Uebereinkommen zurückzutreten.«

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