Képviselőházi irományok, 1896. XX. kötet • 531-559., CLXXIV-CLXXV. sz.

Irományszámok - 1896-559. A közösügyi kiadásokhoz való hozzájárulási aránynhak ujból megáőllapitására 1898-ban kiküldött magyar országos bizottság irományai

559. szám. 501 Ausarbeitung der österreichischen Berechnung benützt wurden. Die gegenwartige österreichische Berech­nung der Quote unterscheidet sich in einem wesentlichen Punkte von der 1877 und 1887 vorgelegten. Um der damals stereotyp von un­garischer Seite vorgebrachten Bemángelung zu begegnén, dass bei den directen Steuern das Bruttoertragnis, bei den indirecten das Nettó­ertragnis der Quotenermittlung zugrunde liegt, wurde nunmehr auch bei den directen Steuern das Nettoertrágnis in Anschlag gebracht. Bei Oesterreich wurden hienach 687.176 £L, bei üngarn 2,060.312 fi. von dem Bruttoertrage abgerechnet, Ziffern, welche sich in der ungari­schen Tabelle finden und gewiss nicht zum Nachtheil Ungarnssind.InProcenten ausgedrückt betragt der Abzug bei Oesterreich 0064, bei Ungarn 0-24 Procent. Nun zu den indirecten Steuern. Dass die Erhebungs- und Manipulationskosten in Abzug zu bringen sind, wird von ungarischer Seite zugestanden. Die Abzugsziffern sind bei dem Ertrage des Stempelgefalles und der Punzirung, bei Tabak und Lottó genau dieselben, welche sich in den ungarischen Tabellen D vorfmden. Eine Differenz ergibt sich bei der Verzehrungs­steuer, welche in der dem österreichischen Elaborate beigefügten Begründung gerechtfertigt wird. Da einzelne indirecte Abgaben, wie Bier, Wein u. s. w. bei Festhaltung der von den früheren österreichischen Deputationen vertrete­nen Principien nicht in Rechnung kamen, muss­ten auch die Einhebungskosten für diese Steuer­gattungen ausser Betracht bleiben. Dass auch hier die Ansatze nicht zum Nachtheile Ungarns sind, mag daraus ersichtlich werden, dass bei Ermittlung der ungarischen Quote die in den ungarischen Tabellen als Einhebungs- und Mani­pulationskosten angegebene Summe im Betrage von 6,359.294 fl. voll abgerechnet wird, dagegen auf österreichischer Seite bloss unter dem Ti­tel »Kosten der technischen Controlorgane« 6,797.724 fl als Abzugspost erscheinen, wahrend in den ungarischen Tabellen als Aequivalente und Manipulationskosten 10,304.657 fl. für Oesterreich in Abzug gebracht werden.

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