Képviselőházi irományok, 1896. XX. kötet • 531-559., CLXXIV-CLXXV. sz.
Irományszámok - 1896-559. A közösügyi kiadásokhoz való hozzájárulási aránynhak ujból megáőllapitására 1898-ban kiküldött magyar országos bizottság irományai
569. szám. 499 Mittheilungen über die vorgebraehten Bemángelungen der ungarischen Berechnung gemacht worden sind, findet sich kein Wort der Widerlegung über den ziffermassig gelieferten Nachweis der Unrichtigkeit der ungarischen Quote Die österreichische Deputation musste den seit 1877 principiell bekampften ungarischen Berechnungsschlüssel ablehnen, und nur ungern und widerwillig unterbreitete sie am 11. October in Budapest ein Elaborat, welches an dem seit 1867 vertretenen Standpunkte festhielt; ausdrücklich wurde in Budapest auch hervorgehoben, dass, nachdem die im Juni von Seiten der ungarischen Quot.endeputation vorgelegte Berechnung auf denselben Grundsatzen wie 1877 und 1887 aufgebaut sei, Grundsatze, welche von österreichischer Seite stets bestritten worden sind, die österreichische Deputation sich genöthigt gesehen habé, zu jener Art der Berechnung zurückzukehren, welche vor zehn und vor zwanzig Jahren in den Nuntien der früheren Deputationen zur Anwendung kam. Zur Begründung wurde nur noch hinzugefügt, dass die Weinsteuer schon aus dem Grundé nicht berücksichtigt werden könne, weil sie in dem Gesammtgebiete der ungarischen Krone keine Staats 1 steuer ist, sondern in Groatien und Slavonien eine Einnahme der Gemeinden bildet, was auch von den Mitgliedern des Siebener-Comités als richtig zugegeben werden musste. Dass man aber auch béreit war, eine jede andere Berechnungsgrundlage anzunehmen und hiebei die sammtlichen indirecten Steuern in die Berechnungsbasis einzubeziehen, ist dáclurch erwiesen, dass der erste Antrag der österreichischen Deputation auf Grund der von der österreichischen Regierung vorgelegten Tabellen die Bier- und Weinsteuer, sowie überhaupt die übrigen indirecten Steuergattungen nicht ausschied. Dass die österreichische Deputation aber auch die principiellen Einwendungen, welche gegen ihre seit Jahrzehnten übliche Berechnungsart gemacht worden sind, nicht verkennt, hat sie bei den mündlichen Verhandlungen in Budapest selbst zugestanden und es als wünschenswert, ja als nothwendig bezeichnet, die seit jeher bestehenden Gegensátze in der Berechnung der 6a*