Képviselőházi irományok, 1875. XXIV. kötet • 801. sz.

Irományszámok - 1875-801. A magyar királyi ministerium előterjesztése, a közös-ügyi kiadások hozzájárulási arányának ujból megállapitására kiküldött magyar országos bizottság jelentése tárgyában

44 801. szám. In diesem Nuntium machte die ungarische Deputation den Vorschlag, ein Subcomité von fünf bis sieben Mitgliedern zu wáhlen, welches mit einem aus derselben Anzahl von Mitgliedern bestehenden Subcomité der anderen Deputation in mündlichen Besprechungen eine Ausgleichung der bestehenden Meinungsdifferenzen versuchen sollte. In der alsbald nach Binlangen des ungarischen Nuntiums am 25. Juni abgehaltenen sechsten Sitzung der österreichischen Deputation kam der Antrag auf Entsendung eines Subco­mités, ohne auf Wiederspruch zu stossen und freudig als Mittel um zu einer Einigung zu gelats­gen begrüsst, zur Annahme. Es ersehien jedoch unumgánglich nöthig, noch ausserdem den ungarischen Protokoll­auszug schriftlich zu erwiedern. Bestimmend hiefür war, dass derselbe Behauptungen enthielt, die, wenn mit Stillschweigen übergangen, aus dem eine Zustimmung österreichischerseits etwa gefolgert werden könnte, geeignet gewesen wáren, österreichische Kechte zu verletzen, sowie weiter der Uinstand, dass nach ungarischer Ansicht Widersprüche und mit den Thatsachen nicht übereinstimmende Annahmen im österreichischen Nuntium enthalten wáren. Da sich diese aber auf von der Eegierung vorgelegte officielle Daten gründeten und die Eegierung erklárte, dass ein etwaiger Irrthum nur durch einzelne Unrichtigkeiten in den von ungarischen Organen mit­getheilten Tabellen entstanden sein könne, so war es von Wichtigkeit darüber allseitig die wün­schenswerthe Aufklárung zu gebén, wie selbe nicht durch mündliehe und vertrauliche Berathun­gen der beiden Subcomités, sondern nur durch ein officielles und publicirtes Schriftstüek erfol­gen konnte. Auch meinte die österreichische Deputation, dass der Inhalt des Motivenberichtes der ungarischen Regierung zum Entwurfe des beantragten Zoli- und Handelsböndnisses nicht vollstán­dig im Einklange mit den von der ungarischen Deputation aufgestellten Behauptungen stünde, und es um so wichtiger war, nicht nur die Mitglieder des ungarischen Subcomités in vertrauli­cher Weise darauf aufmerksam zu machen, sondern diesen Umstand auch der Beachtung der gesammten ungarischen Deputation zu empfehlen, da dieselbe gerade aus jenen Behauptungen höchst wichtige Folgerungen abgeleitet hatte, die sich auf den Werth des gemeinsamen Zollgebie­tes für beidé Eeichshálften bezogen hatten. Endlich enthielt der ungarische Protokollsauszug bezüglich des Aerarbesitzes in der Militárgrenze so bedeutende Irrthümer, geeignet ganz falsche Anschauungen zu erzeugen, dass eine Berichtigung derselben dringend geboten war. Aus diesen Grundén fasste die österreichische Deputation in der VI. Sitzung den Beschluss, dass eine schriftlicheAntwort auf den ungarischen Protokollsauszug vom 22. Juni mit der Widerlegung der ungarischen Anschauungen zu erfolgen habé, und in derselben die schon formulirten Antráge aufrecht zu erhal­ten sind. Dr. Herbst wurde abermals mit der Abfassung des Entwurfes betraut. Schon am 26. Juni trat die österreichische Deputation zu einer neuerlichen (VII.) Sitzung zusammen und wáhlte folgende sechs Mitglieder in das Subcomité: Dr. Bittér v. Dem el, Dr. Herbst, Gráfén Hohenwart, Dr. Edler v.- P1 e n e r ; Dr. S t u r m, Freiherrn v. Winterstein. Zufolge einer spáter eingelangten Mittheilung der ungarischen Deputation hatte diese die Mitglieder v. 0 s e n g e r y, F a 1 k, Seine Eminenz Erzbischof H a y n a 1 d, Seine Excellenz Frei­herrn v. Sennyey, Seine Excellenz Grrafen v. Szécsen und Seine Excellenz v. Sz 1 ávy ihrer­seits in das Oomité entsendet. Dr. Herbst legte in derselben Sitzung den Entwurf der Antwort auf das zweite ungarische Nuntium vor, welche nach mehrtagiger Berathung am 30. Juni in der nachfolgenden Fassung beschlossen und der ungarischen Deputation mitgetheilt wurde:

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