Képviselőházi irományok, 1875. XXIV. kötet • 801. sz.

Irományszámok - 1875-801. A magyar királyi ministerium előterjesztése, a közös-ügyi kiadások hozzájárulási arányának ujból megállapitására kiküldött magyar országos bizottság jelentése tárgyában

801. szám. 43 Mit Ende 1875 dagegen betrugen diese Eückstánde an Staatssteuern . 15,039.130 „ an Grundentlastungszuschlag . . . . ... . . 5,055.839 ,, zusammen 20,094.969 fl. Dass die Abnahme der Steuerrüekstánde grösser ist, als die Differenz zwischen den facti­sehen Einnabmen und dem Voranschlage, rührt daher, dass sich die Summe der Rückstánde nicht nach dem Voranschlage, sondern nach der Steuervorschreibung (Oompetenz) des laufenden Jahres richtet, welche bei versehiedenen Steuergattungen (so beispielsweise eben bei der Grundsteuer) kleiner war, als der Voranschlag, da in den Jahren 1868 bis 1875 der Voranschlag in runder Summe 281 Millionen, die jáhrliche Steuervorschreibung aber 275 Millionen ausmachte. Dies ist der wahre Sachverhalt, und wenn die geehrte reichsráthliche Deputation auf Grund von Daten und Berechnungen, welche mit diesem Sachverhalte in Wiederspruch stehen, ihre ohne allém Zweifel aufriohtig gefühite Theilnahme darüber ausdrückt, dass ihrer Ansicht nach, in den Wohlstandsverháltnissen Ungarns seit 1867 eine bedeutendere Besserung eintrat, als in den im Reichsrathe vertretenen Königreichen und Landern, so wird die geehrte Deputa­tion aus der obigen Berechtigung hoffentlich mit nicht minder aufrichtiger Theilnahme die Ueber­zeugung geschöpft habén, dass dieser vermeintliche Vortheil Ungarns, Oesterreich gegenüber, in der Wirklichkeit nicht existirt, dass nicht behauptet werden kann, die Leistungsfáhigkeit der Lánder der ungarischen Krone sei im Vergleiche zu jener der im Beichsrathe vertretenen König­reiche und Lánder bisher nicht genügend ausgenützt worden, und Ungarn werde daher in den náchsten zehn Jahren den auf dasselbe entfallenden Antheil an den Kosten der gemeinsamen Angelegenheiten leichter ertragen können. TJngaru hat in eben so hohem Masse, wie Oesterreich seine Hilfsquellen auch bisher in Anspruch genommen, und wird sie auch fernerhin bis an die Grenze der Möglichkeit in Anspruch nehmen, um seinen Verpílichtungen gegen die Interessen der gemeinsamen Monarchie in vollem Masse gerecht werden zu können. Hiezu ist aber unum­gánglich nothwendig, dass sowie Ungarn nicht wünscht, die im Reichsrathe vertretenen König­reiche und Lánder durch die Kosten der gemeinsamen Angelegenheiten über das ihnen zukom­mende Mass hinaus belastet zu sehen, auch den Lándern der ungarischen Krone keine solche Ueberlastung aufgebürdet, dass von ihnen keine solchen Opfer gefördert werden, welche ihre Leistungsfáhigkeit übersteigen. Die ungarische Regnicolardeputation erlaubt sich demnach allé jené Vorschláge, welche sie in ihrem ersten Nuntium, sowohl bezüglich der Beitragsquote, wie auch bezüglich einer Aen­derung des Vertheilungsschlüssel für die Steuerrestitution zu erstatten die Éhre hatte, neuerdings der geehrten reichsráthlichen Deputation zu empfehlen, und zugleich ihrerseits. Behufs Beschleu­nigung und Vereinfachung der Verhandlungen den Antrag beizufügen: die geehrte reichsráthliche Deputation wolle aus ihrer Mitte ein aus fünf bis sieben Mitgliedern bestehendes Subcomitó ent­senden, welches mit einem der Zahl nach gleichem Subcomité der ungarischen Regnicolardeputa­tion in unmittelbare Berührung treten, und einen biliigen Ausgleich der zwischen der Áuffassung dieser beiden Deputationen bestehenden Differenzen versuchen würde, ein Versuch, bei welchem der ungarischen Regnicolardeputation — im Vertrauen auf die patriotische Gesinnung beider Theile, und auf derén warme Theilnahme, nicht bloss für die speciellen Interessen des eigenen Staatsgebietes, sondern auch für die gemeinsamen Interessen der Monarchie — trotz der erwahn­teri Meinungsverschiedenheiten, die Möglichkeit des Erfolges keineswegs ausgeschlossen erscheint. Die Regnicolardeputation nimmt diesen Entwurf an und ersucht den Prásidenten, Herrn Josef von Szlávy, dieses Operát dem Herrn Prásidenten der reichsráthlichen Deputation im Originale unter Beischluss der deutsehen Uebersetzung in Form eines Protokollauszuges gefálligst mittheilen zu wollen. Josef Y. Szlávy m. p. Dr. Max Falk m. p. Prásident. ~~~~ ~ ^ Referent.

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