Képviselőházi irományok, 1875. XXIV. kötet • 801. sz.
Irományszámok - 1875-801. A magyar királyi ministerium előterjesztése, a közös-ügyi kiadások hozzájárulási arányának ujból megállapitására kiküldött magyar országos bizottság jelentése tárgyában
42 801. szám. lassen wurde. Nun kann aber selbstverstandlich ein Vergleich zwischen dem Voranschlage und dem factischen Ergebnisse nur dann richtig sein, wenn entweder die ganzen 8 Jahre hindurch sowohl im Voranschlage, wie auch im Eesultate die Grundsteuer sammt den Grundentlastungszuschlágen aufgenommen, oder wenn dieser Zuschlag bei allén 8 Jahren sowohl im Voranschlage wie bei dem Eesultate ausgeschieden wird. Die ungarische Eegnicolardeputation hat in dieser Beziehung ihre Eegierung ersucht, die Berechnung nach beiden Eichtungen hin anstellen zu lassen und das Ergebniss derselben ist, dass von 1868 bis 1875 an Grundsteuer inclusive des Grundentlastungszuschlages práliminirt war ... 281,151.837 fl. das factische Eesultat war 280,577.8 66 „ so dass das factische Eesultat trotz der Ungunst der Zeiten um bloss . . 573.971 fl. alsó im Ganzen um 02 Percent hinter dem Voranschlag zurückblieb. Wird aber die Berechnung ausschliesslich für die Grundsteuer mit Hinweglassung des Grundentlastungszuschlages angestellt, so zeigt sich für die Jahre 1868 bis 1875 ein Práliminare von 199,191.570 fl. das factische Eesultat ist 200,904.754 „ alsó ein P1 u s von . . . . . 1,713.184 fl. was daher stammt, dass die aus den Steuerrückstánden eingeflossenen Summen nicht dem Grundentlastungszuschlage, sondern zum grossen Theile der Eadicalsteuer gutgeschrieben wurde. Zu einem áhnlichen Eesultate gelangt man, wenn für dieselben 8 Jahre bei den gesammten direoten Steuern der Voranschlag mit dem factischen Eesultate verglichen wird. Es war námlich für die Jahre 1868 bis 1875 (bei den Jahren 1872, 1873, 1874, 1875 die directen Steuern der Militárgránze, im Jahre 1875 aber die Eisenbahn-, Diensboten- und Jagdsteuer nicht mitgerechnet) an directen Steuern sammt Grundbelastungszuschlag práliminirt . 471,248.520 fl. das factische Eesultat beziffert sich mit 476,984.286 ,, Dieses Letztere überstieg daher den Voranschlag, wenn auch der Grundentlastungszuschlag mitgerechnet wird, um 5,735.766 fl. Unter Weglassung des Grundentlastungszuschlages betrug das Práliminare der directen Steuern für den genannten Zeitraum 334,876.279 fl. das factische Ergebniss 342,072.160 „ Das Letztere überstieg daher den Voranschlag um . . . . . 7,195.881 fl. Daraus mag die geehrte reichsráthliche Deputation gefálligst ersehen, das Ungarn in der That sein Aeusserstes leistete, dass es weder an Opferwilligkeit der Bevölkerung, noch an Energie der Eegierung fehlte, — und dass diese Energie keineswegs erst in den letzten zwei Jahren erwachte, sondern angesichts der dringenden Bedürfnisse des Landes, in diesen letzteren Jahren nur eine weitere Steigerung erfuhr. Einzig und alléin auf diese Art konnte es erreicht werden, dass nicht nur die práliminirten Steuern eingingen, sondern dass auch noch ein verháltnissmássig bedeutender Betrag aus jenen Steuerrückstánden getilgt wurde, welche keineswegs erst aus jener Zeit stammen, in welcher Ungarn seine gesetzliche Selbststándigkeit wieder erlangte, so wie sie auch wáhrend dieser Zeit keine Vermehrung erfuhren, zu Ende des Jahres 1867, als die ungarische Eegierung die Verwaltung des Landes aus áhnlichen Hánden übernahm, wie jené sind, von denen sie noch heute in Oesterreich geführt wird, betrugen die Eückstánde bei der Grundsteuer an Staatssteuer 17,170.999 fl. an Grundentlastungszuschlag . . 9,770.520 „ zusammen . . . . , . . . . . . . . . 26,941.519 fl.