Képviselőházi irományok, 1875. XXIV. kötet • 801. sz.
Irományszámok - 1875-801. A magyar királyi ministerium előterjesztése, a közös-ügyi kiadások hozzájárulási arányának ujból megállapitására kiküldött magyar országos bizottság jelentése tárgyában
801. szám. 41 lich der Personalerwerbsteuer vorgelegt, aus welchem hervorgeht, dass auch hier im Sinne des 8. Gesetzartikels 1873 die Erhöhung der Steuersátze naoh den verschiedenen Kategorien 77 bis 130 Percent betrug; ausserdem wurde für eine gewisse Kategorie statt der bis dahin bestandenen viel geringeren Steuersátze 4 Percent der gesammten directen Steuern, was betráchtlich mehr ausmacht, ausgeworfen, eine Massregel, derén Resultat bereits 1873 in -einer Steigerung um 1.116,377 1 das ist 142 Percent, Ausdruck fand. Wenn überdies noch ganz kurz erwáhnt wird, dass auch die Normen bezüglich der Stempel und Gebühren schon 1873 derart geándert wurden, dass auch das Ertrágniss dieser indirecten Abgaben sich um mehrere Millionen steigerte, wird man Ungaru gegenüber doch nicht sagen können, dass dasselbe mit Ausnahme der im Jabre 1875 eingeführten neuen Steuern bezüglich der Erhöhung der Steuern, Österreich gegenüber zurüokgeblieben wáre. Gegen eine solche Behauptung spricht auch der Umstand, dass in den Jahren 1868 bis 1875 (in dem letztgenannten Jahre die neue Eisenbahn-, Dienstboten- und Jagdsteuer gar nicht in Anschlag gebracht) nicht nur der Voranschlag, sondern auch das factische Resultat der directen Steuern in sehr bedeutendem Masse gestiegen ist. Wáhrend námlich das bei den directen Steuern im Jahre 1868 erreichte factische Ergebniss, einschliesslich des Grundestlastungszuschlages 58,969.824 fl. betrug, belief sich dieses factische Ergebniss 1875 bei den directen Steuern bereits auf 67,723.016 fl., was für diese Zeitperiode eine Steigerung von 8,753.192 fl. oder 15 Percent ergibt. Daraus geht wohl zur Genüge hervor, dass von Seite Ungarns nicht nur der ernste Wille vorhanden war, seine Steuerkraft nach Móglichkeit anzuspornen, sondern dass trotz der Ungunst der Zeiten und einer langen Reihe schlechter Ernten, — was auf ein vorwiegend ackerbautreibendes Land doppelt drückend wirkt — diesem Bestreben auch das factische Resultat vollkommen entsprochen hat. Das Nuntium der geehrten reichsröthlichen Deputation spricht dann auch noch von der Grundsteuer und erwáhnt, dass von 1868 bis 1875 für die im Reichsrathe vertretenen Königreiche und Lánder die Grundsteuer mit 293,153.394 fl. práliminirt war, dass iedoch factisch 293,964.165 fl. eingegangen sind, alsó durchschnittlich im Jahre um 100,000 fl. mehr als práliminirt war, wáhrend in TJngarn — nach Behauptung des Nuntiums der geehrten Deputation — die Steuerrückstánde zu ausserordentlicher Höhe angewachsen seien, und erst seit den Jahren 1874 und 1875 eine Aenderung eingetreten wáre, im Ganzén aber sei das factische Resultat bedeutend hinter dem Voranschlage zurüokgeblieben. Die ungarische Regnicolardeputation erfüllt eine unangenehme aber unerlássliche Pflicht, indem sie dieser Behauptung gegenüber auf das bestimmteste erklárt, dass dieselbe auf einer durchaus irrigen Information beruhe. Woher der Irrthum stamme, ist aus der dem österreichischen Nuntium beigelegten Tabelle sofőrt ersichtlich. In dieser Tabelle sind námlich (wie dies aus der dem gegenwártigen Protokollsauszuge angeschlossenen Beilage im Detail zu entnehmen ist) bezüglich der Jahre 1868, 1869, 1870 die für die Grundsteuer práliminirten Betráge, in denen auch der Grundentlastungszusohlag enthalten ist, mit dem in der Schlussrechnung ausgewiesenen Grundsteuer-Ertrágniss verglichen worden, in welch' letzterem jener Zuschlag nicht enthalten ist. Dadurch entstand dann der Irrthum, als wenn das Resultat hinter dern Voranschlage weit zurüokgeblieben wáre, wáhrend die soheinbar fehlende Summe das Ergebniss des Grundéntl.istungszuschlages bildét. Vom Jahre 1871 angefangen weiset die dem schátzbaren österreichischen Nuntium beigelegte Tabelle bereits die richtige Ziffer auf, und es ist überrasohend, dass bei Betrachtung dieser Tabelle die erwáhnte Veránderung sofőrt aufflel, nachdem sich von 1870 auf 1871 beim Práliminare der directen Steuern ein plötzlicher Sturz von 54,980,000 fí. auf 40,260.000 fl , alsó um mehr als 14 1 ', Millionen zeigt. Die ürsache ist nach dem Gesagten darin zu suchen, dass von 1871 angefangen nicht bloss bei den Resujlaten, sondern — ganz richtig — auoh beim Voranschlage der Grundentlastungszusohlag wegge3 KÉPV. H. IROMÁNY 1876-73. XXIV. 6