Képviselőházi irományok, 1875. XXIV. kötet • 801. sz.
Irományszámok - 1875-801. A magyar királyi ministerium előterjesztése, a közös-ügyi kiadások hozzájárulási arányának ujból megállapitására kiküldött magyar országos bizottság jelentése tárgyában
801. szám. * 39 Abgaben mit Aussohluss des Ertrágnisses der Bier- und Weinsteuer, der Verzehrungssteuer in geschlossenen Orten, der Mauthen und Punzirung darsíellt. Die Einkommensteuer des österreichhch-ungarischen Lloyd, welehe in deu Jahren 1868 bis 1875 zusammen 1.317,318 fl. betrug, musste námlich ausgeschieden werden, weil dieselbe zwar bei den österreichisohen Cassen eingezahlt, aber als eine gemeinsame Einnahme vollstandig für die gémeinsamen Finanzen verrechnet wird. Nach dieser Tabelle ergaben nun die gedaohten Ertrágnisse wáhrend der Jahre 1868 bis 1875 zusammen für Oesterreich . . . ... . ... . 1.636.061,218 fl. „ für üngarn . .', . . 740.382,78111. im Jahresdurchschnitte für Oesterreich , 204.507,652 fl. für üngarn . . . 92.547,848 fl. ín Perzenten für Oesterreich . . . . , . 68.8449°/o für üngarn 3l.i55i°/oAlléin auch diese Tabelle bedarf noch einer Oorrektur. Nach Mittheilung der Regierung betrug námlich in clen Jahren 1868 bis 1875 der Erlös für nach üngarn und in's Ausland verkaufte Tabake und Tabakfabrikate der diesseitigen Regié . ... . . . . . . . . 11.912,692 11. und der Erlös für in das Ausland und nach üngarn verkauftes Salz . . 7.014,706 fl. Zusammen . . . ." 18.927,398 fl. Nach Abzug dieses Betrages ergeben sich somit für Oesterreich wáhrend der Jahre 1868bis 1875 zusammen 1.617.133,820 fl. im Jahres-Durchsehnitte 202.141,728 fl. nach Perzenten für Oesterreich . . . . , . 68.595% für Üngarn . 31.405°/ 0 Diese Daten sind nun allerdings geeignet jenen Masstab für die Vergleichung zu bieten, welcher oben als der alléin richtige nachgewiesen wurde. Denn dass bei den directen Steuern nicht wie bei den indireten Abgaben das Netto-Ergebniss ermittelt werden konnte, kommt um so weniger in Betracht,, weil zwar allerdings bei Lottó, Salz, Tabak die Erzeugungs- und Betriebskosten ausserordentlich grosse Summen im Betrage vieler Millionen erreichen, welehe mitunter sogar das Netto-Ergebniss übersteigen, wáhrend bei allén anderen Steuern und Abgaben die Kosten der FÁnhebung in keinem Verháltnisse zu den erzielten grossen Steuersummen stehen und weil ausserdem das, was insbesondere beim Lottó-, Salz- und Tabak-Gefálle als Vergütung für die Erzeugungs-, Betriebs- und Grestehuugskosten der betreffenden staatlichen ünternehmung gezahlt wird, gar nicht als Steuer angesehen werden kann. Das Gfewicht jener Ziffern wird indess durch eine Eeihe damit zusammenhángender Thatsachen noch wesentlich erhöht. Es ist bekannt, dass sich Oesterreich sofőrt, nachdem die Ausgleichsgesetze ins Lében getreten waren und wegen der durch diselben übernommenen unverháltnissmássigen Lasten gezwungen sah, zu einer ausserordentlich weit greifenden Erhöhung aller directen Steuern zu schreiten. Durch das Oesetz vom 26. Juni 1868 wurden námlich und zwar mit Rückwirkung für die Zeit vom 1. Jánner 1868 angefangen erhöht: die Grundsteuer um Min Zioölftel des Ordinariums. die Hausclassensteuer um Ein Viertel, die Erwerbsteuer um drei Fünftél, die Einkommensteuer um drei Fünftel des Ordinariums. Ausserdem wurde vom 1 Juli 1868 angefangen eine neue directe Steuer, námlich eine fünf perzentige Steuer von dem Reinertrage der gesetzlich die Befreiung von der Hauszinssteuer geniessenden Háuser eingeführt.