Képviselőházi irományok, 1872. VIII. kötet • 463-477. sz.

Irományszámok - 1872-475. A közmunka és közlekedési- és pénzügyi ministerek együttes jelentése a keleti vasut ügyének állásáról

183 475. SZÁM. chische Bank verpfliehtet, die künftige Aktien-Gesellchaft der. k. ung. priv. Ostbahn von dem mit den Herrn Gebrüder Warring abgeschlossenen Vertragé in Kenntniss zu setzen, und die Einwilligung dieser Gesellschaft zu dem Inhalte dieses Vertrages zu erlangen, ohne dass jedoch der zukünftige Verwaltungsrath und die ersten Aktionáre der Gesellschaft irgend eine Aenderung an dem zwischen der Anglo-Oesterreichischen Bank und den Herrn Gebrüder Warring abgeschlossenen Vertragé vor­zunehmen berechtigt sind, indem die Anglo-Oesterreichische Bank nur im Namen und fiir die zu bildende Aktién-Gesellschaft der k. priv. ung. Ostbahn die bezüglichen Stipulationen festgesetzt hat. Die erwahnte Aktién-Gesellschaft ist daher verpfliehtet diesen Vertrag ohne irgend eine Einwendung anzunehmen, und die Anglo-Oesterreichische Bank bringt von allén in dem erwalmten Vertragé übernommenen Verpflichtungen zu entlasten Die Anglo-Oesterreichische Bank bringt nun durch ihren oben ausgewiesenen Vertreter Hra. Dr. Rudolf Schwingenschlögel den mit den Herrn Gebrüder Warring am 16. Dezember 1868 zu Paris über den Bau und die Iustruiruiig der k. ung. priv. Ostbahn abgeschlossenen Vertrag, sowie das, einen untrennbaren integrirenden Bestandtheil dieses Vertrages bildenden Übereinkommen vom 17. Dezember 1868 (welche beidé Dokumente in dem sowohl von der Anglo-Oesterreichischen Bank als auch von den Herrn Gebrüder Warring beglaubigten Abdrucke diesem Protokolle beige­heftet sind;) zur Kenntniss des Verwaltungsrathes, beziehungsweise der dem hohen ungarischen Ministerium vorzuschlagenden Mitglieder des ersten Verwaltungsrathes der erwáhnten Aktién-Gesell­schaft und übertragt sowohl die sammtlichen von der Anglo-Oesterreichischen Bank in den bei den Vertragén übernommenen Verpflichtungen hiemit unbedingt an, die Aktien-Gesellschaft der königlich priv. ungarischen Ostbahn. 4. Die unterzeichneten prasumtiven Mitglieder des ersten Verwaltungörathes der erwáhnten Bahn nehmen von den erwáhnten Vertragén vom 16—17. Dezember 1868 hiemit im Namen des künftigen Verwaltungsrathes der erwáhnten Bahn und beziehungsweise der Actien-Gesellschaft dersel­ben Kenntniss, erkláren sich mit allén Stipulationen der beiden Vertragé vollkommen einverstanden, erwerben im Namen der Actien-Gesellschaft der erwáhnten Bahn sámmtliehe von der Anglo-Oesterrei­chischen Bank im Namen dieser Actien-Gesellschaft in den erwalmten beiden Vertragén erworbenen Rechte, und übernehmen im Namen der künftigen Actien-Gesellschaft auch allé der Anglo-Oesterrei­chischen Bank zu Folge der beiden Vertragé obliegenden Verpflichtungen, indem sie unter Einem im Namen des Verwaltungsrathes und beziehungsweise der Actien-Gesellschaft der königlich ungarischen Ostbahn die Anglo-Oesterreichische Bank in Wien von allén und jeden aus den beiden mehrerwahnten Vertragén hervorgehenden Verpflichtungen unbedingt befreien. 5. Ausgenommen von der vorerwahnten Uebertragung aller Rechte ist : a) Das Eigenthumsrecht der von der Anglo-Oesterreichischen Bank im Namen der Herren Gebrüder Warring am 2. Janner 1869 bei der königlichen ungarischen Staats-Zentral-Cassa zu Ofen erlegten Caution von 1,200.000 fl. d. i. Eine Millión zweihunderttausend Gulden, bestehend in 10.000 Stücken Obligationen des königlich ungarischen Eisenbahn-Anlehens mit je 98 Stück Coupons bezüg­lich welcher Caution sich die Anglo-Oesterreichische Bank den Rückersatz in Gemassheit des Vertra­ges vom 12. Dezember 1868 ausdrücklich vorbehalt. b) Das von der Anglo-Oesterreichischen Bank sich vorbehaltene Recht, dass die Actien und Prioritaten der königlich ungarischen Ostbahn respective die bezüglichen Interimsscheine sowie der aus der Verwerthung erzielte Erlös bei ihr deponirt werden, wie überhaupt der Anglo-Oesterreichischen Bank allé Rechte, welche die Geldbeschaffüng zum Gegenstande habén vorbehalten bleiben. — Hiedurch sollen jedoch die zwischen der Anglo-Oesterreichischen Bank und den Herren Gebrüder Warring

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