Képviselőházi irományok, 1872. VIII. kötet • 463-477. sz.
Irományszámok - 1872-475. A közmunka és közlekedési- és pénzügyi ministerek együttes jelentése a keleti vasut ügyének állásáról
475. SZÁM. 189 bezüglich des kommissionsweisen Verkaufes der Prioritáten getroffenen Stipulationen in keiner Weise beeintrachtigt werden. 6. Die Herren Gebrüder Warring nehmen von der vorerwahnten Uebertragung der Vertragé Vom 16—17. Dezember 1868 an die Actien-Gesellschaft der königlich priv. ungarischen Ostbahn Isiemit Kenntniss, erklaren sich mit dieser Uebertragung vollkommen einverstanden und entlasten gleichfalls die Anglo-Oesterreichische Bank bezüglich aller in diesen beiden Vertragén ihnen gegentiber übernommenen Verpflichtungen, indem sie lediglich die Actien-Gesellschaft der königl. priv. ung. Ostbahn ais ihnen alléin verpflichtet ausdrücklich anerkennen. 7. lm Einverstandnisse der unterzeichneten prasumtiven Mitglieder des ersten Verwaltungsrathes als Reprasentanten der Actien-Gesellschaft der königl. priv. ung. Ostbahn und der Herren Gebrüder Warring wird der Artikel 6. des Additional-Uebereinkommens vom 17. Dezember 1868 beziehungsweise der Alinea 3 dieses Artikels dahin erlautert, dass im Falle, als die Gesellschaft den Ingenieur en Chef entlasst, oder dessen Stelle aus einem anderen Grundé vacant wird, wahrend der Bauzeit und bis zur definitíven Genehmigung sammtlicher Rechnungen der jeweilige Ingenieur en Chef und im Einverstandnisse der Actien-Gesellschaft der königl. priv. ung. Ostbahn und der Herren Gebrüder Warring ernannt werden kann. — Der Ingenieur en Chef ist bis zur definitíven Genehmigung der auf den vollstandigen Bau der königl. priv. ung. Ostbahn Bezughabenden Rechnungen der oberste und ersíe Beamte der Gesellschaft, und sind ihn sámmtliche Bedienstete der Letzteren untergeordnet. 8. Da die prasumtiven Mitglieder des ersten Verwaltungsrathes der k. ung. priv. Ostbahn iioch nicht definitív von Seite der ungarischen Regierung bestatigt sind, so verpflichten sie sich für den Fali, als diese Bestatigung erfolgen sollte, das vorliegende Protokoll beziehungsweise die in denselben enthaltenen von ihnen im Namen des Verwaltungsrathes und respecíive der Actien-Gesellschaft der königlich priv. ungarischen Ostbahn getroffenen Stipulationen nach erfolgter Constituirung der Gesellschaft definitív von dem Verwaltungsrathe der letzteren genehmigen zu lassen, und erklaren ausdrücklich für die unbedingte Genehmigung dieses Protokolles von Seite des Verwaltungsrathes zu haften, und von der Ratifikation die Anglo-Oesterreichische Bank sowie die Herrn Gebrüder Warring durch Mittheilung einer mit der Genehmigungsklausel versehenen, und der Firma der Gesellschaft unterzeichneten Abschrift dieses Übereinkommens sofőrt zu verstandigen. 9. Dieses Protokoll wurde in drei gleichlautenden Exemplarea ausgefertigt, wovon eines der Anglo-Oesterreich. Bank zu Handen ihres Vertreters Herrn Dr. Rudolf Schwingenschlögel und das zweite dem Herrn Gebrüder Warring übergeben wurde, wahrend das dritte Exemplar bei den Aktén der Gesellschaft aufbewahrt wird. Nik. Br. Vay m. p., Br. Bánffy Albert m. p., H. v. Lévay m. p. Verwaltungsrath, John Paget m. p., Bocskay Ignácz m. p., Gr. Wass Samu m. p., Ralph Earle m. p., Trauschenfels Emil m. p., Charles Warring m. p., Dr. Rudolf Schwingenschlögel m. p., Ludwig v. Bottlik als Schriftführer. A másolat másolatának hiteleül: s hiv. aligazgató. Beilage B). Uebereinkommen, Wolches zwischen der Anglo-Oesterreichischen Bank in Wien, vertreten laut der angeschlossenen Vollmacht dtto Wien den 9. Feb. 1869 durch Dr. Rudolf Schwingenschlögel und den unterzeichneten der