Képviselőházi irományok, 1869. XVI. kötet • 1441-1460. sz.

Irományszámok - 1869-1441. Jelentése a vallás- és közoktatásügyi ministerium felügyelete és kezelése alatt lévő különféle alapok és alapitványok jogi természetének megvizsgálására kiküldött 12 tagu bizottságnak

126 1441. SZÁM. 28-ik szám. Allerunterthanigster Vortrag der Treugehorsamsten Hof-Kammer M. b. D. und Kammerhofstelle. Womit die dem Kelig i o n s-F ond eingeraumten intercalar Einkünfte der von der königl. Verleihung abhangenden vacan­ten geistlichen Pfründen nach Massgabe des Gesetzes dem Aerario wieder unüberantwortet werden. ad Nr. 9182. 1792. Euer Majestat.­Die königl. hung. Hofkammer machet allhier in der Nebenlage die allerunterthanigste VorsteL lung, dass zufolgeeinerallerhöchsten Resolutionen vom 18-te n November 1783 sainmtliche Einkünfte der erledigten geistlichen Pfründen, die sonst dcn höchsten Aerario anheim zu fallen hatten dann zu folge einer andern vom 7-ten Marz 1786 die Iutercalarren­ten auch sonstiger was immer Namen habenden geistlichen Beneficicn. an den Religions Fond übertragen worden seien. Bei Grelegenheit als im Jahre 1790 sammtliche Zweige der öffentlichen Verwaltung auf den* vorigen gesezmassigen Fuss zurückgestellet wurden, sein zwar die spátern höehste Veranlassung, welche blos die nicht von allerhöchster Yerleihung abhangenden Pfründen zum Ziele hatte wiederufen, und die Intercalar procenten von solchen Pfründen jenen die selbe der hergebrachten Bestimmung gemass vorher bezogen habén, abermalen überlassen worden. Da aber zu jener Zeit und auch mit dem wegen der von der allerhöchsten Yerleihung abhan­genden, und in Absicht auf die Intercalar einkünfte gerade den königl. Fiscum angehenden Baneficien annoch keine Abanderung getroffen worden, so macht die königl. hungarisch. Hofkammer die Anfrage ob auf den Fali, als ein oder anderes derlei Beneficium in Erledigung kommen sollte, desseíben Ein­künfte in das höehste Aerarium, oder in den Religions Fond wie es bisher, zu folge der oberwahnten höchsten. Entschliessung geschah einzufliessen hatten? und machet zugleich den allergehorsamsten Antrag, dass zumalen allé von andern privát-Vergebungen abhangenden Pfründen widerum an ihre vorige Bestim­mung zurückgewiesen sind, es biliig sei damit auch der königl. Fiscus in seine Altén und in den Lan­desgesezen gegründeten Gerechtsamen wiederum eintreten solle, wobei es ohuehin nur von Euer Majestat höchsten Willen abhinge, derlei Einkünfte erledigter Pfründen entweder auí weltliche oder auch auf fromme Absichten zu verwenden. Welches Einrathen auch noch jener Umstand unterstütze, dass in allén Kammeralbesitzungen die Ernahrung so vielfálltiger Seelsorger, Erbauung und Erhaltung der Pfarrhöfe, und sonstiger derlei Auslagen ab Aerario Oamerali selbst bestritten, und dadurch der Religions Fond ungemein erleichtert werde, da solches in den Grüttern der Privátén dieser Fundus ganz alléin zu tragen hatte. Man hat hierinfalls auch die Meinung der hungarisch. Hofkanzlei vernehmen wollen, welche vermög ihrer hierzuliegenden No te dahin gehet, dass zumalen der Religions Fond sich immittels nicht

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