Képviselőházi irományok, 1869. XVI. kötet • 1441-1460. sz.
Irományszámok - 1869-1441. Jelentése a vallás- és közoktatásügyi ministerium felügyelete és kezelése alatt lévő különféle alapok és alapitványok jogi természetének megvizsgálására kiküldött 12 tagu bizottságnak
120 1441. SZÁM. besagter Aufhebung in den nahe um Pest und Ofen liegenden Klöstern durch eig9ne aus Eueren Mittel abzusendenden königl. Commissairen in den übrigen Klöstern aber durch Beamte uuserer Cameral Administrationen oder derén Comitaten, welcbe die wirkecden Obergespáne einverstand!ich mit dem Cameral Administratoren ebenfalls in der Eigenschaft k&iiigl; Commissariorum abzusenden erachtet werden, besorget und vollzogen werde. Diese Commissarien wozu geschickte bescheidene und standhafte Individuen zu benennen sein, und welche in unvorgesehenen Fallen, ohne sich durch etwas irre machen zu lassen, sich mit Anstand und Zuverlassig'keit zu benehmen habén werden, sollen hauptsáchlich in jedem Kloster nach angekündigter Aufhebung für die Sicherheit des beweglich und unbeweglichen Vermögens, nachdem sie hierüber von allén Kloster Mitgliedern, das der obangezogenen Verordnung von 26-ten Jánner Anno 1782 beiliegende Juramentum revelatorium vorlaufig abgenommen habén werden, durch Errichtung v<-rlásslicher Inventarien die genaueste Sorge tragen, denen Ordens Mitgliedern auf die ihnen Vorschriftmássig gestatteten Zeit von fiinf Mouathen, als sie in den Klöstern verbleibeu dürfen, ibre Pension auswerfen, und nach vollendeter Aufhebung ihren unstandlichen Bericht an Euch einsenden. Zu diesen Eude ist vor Allém nölhig, dass ihr den wirkeudcn Obergespanen einen Auszug obangezogener Verordnung von 26-ten Janner 1782 zu ihrer eigenen Bichtschnur und Belehrung der zur Aufhebung auszusendenden Commissarien mittheilen und ihnen unter einstens andeuten sollet, dass nachdem in Hungarn das Camerale mit dein politico bereits vereinigt worden es nunmehro von den in der besagten Verordnung anbefohlenen Aussendung 2 Commissarien in jedes aufzuhebende Kloster abzukommen habé. Damit aber die Seelsorge durch die Auflaebung dieses Ordens aush bis zur Zustandebringung der Pfarr Begulation keinen Abbruch leidé, muss vor/.ljglich die Vorsehung dahin getroffen werden, dass jenen Paulinern so bereits Pfarraien versében, eine Verháltnissmássige Anzahl cooperatoren aus ihren Orden zugegeben, und ihuen hiemit allé jené Hilfsmittel die sie vormals aus denen Klöstern hatten nunmehro durch Zutheilung der Expauliner geleistet werde, wovon Ihr die betreffende Diocesanen zu verstándigen und damit diese unsere Allerhöchste Willensmeiiiung in Erfüllung gebracht werde, hierwegen mit denenselben gemeinschaftlich zu Werke zu gehen habén werdet. -.' Was übrigens die für die Mitglieder dieses aufzuhebenden Pauliner Ordens auszumessende Pensionen anbelangt, tragen wir Euch hierwegen hiemit allergnádigst auf, dass wenn der jáhrliche Ertrag ihres Vermögens verlasslich berechnet, und erhoben sein wird, Ihr eiaen Vorschlag, was ihnen verhaltnissmássig an Pension ausgemessen werden könnte ? Zu unserer allerhöchsten Entscheidung erstatten sollet. Uebrigens verbleiben etc. Wien am7-ten Feber 1786. Joseph mp. Carl gróf Pálffy mp. Joseph T. Szegedy mp. Hogy ezen másolat, a megszüntetett m. k. helytartótanács levéltárában letett eredeti okmánynyal mindenekben pontról pontra, s szorul szóra, megegyez, ezennel bizonyítom. Budán, 1872-ik évi február hó 6-án. Suhajdy György m. k. belügyministeri s. h. t. egyszersmind levéltári aligazgató.