Képviselőházi irományok, 1869. XVI. kötet • 1441-1460. sz.

Irományszámok - 1869-1441. Jelentése a vallás- és közoktatásügyi ministerium felügyelete és kezelése alatt lévő különféle alapok és alapitványok jogi természetének megvizsgálására kiküldött 12 tagu bizottságnak

1441. SZÁM. 119 noch nicht ganz beendigte Gebáude so geráumig sei, dass es aúch diese Clericos fassen könne, und eben dieser Anstand auch in Ansehung des G/eneral-Seminarii-Gebáudes zu Pest annoch fürwaltet: So wáre man der allerunterthánigsten, jedoch unzielsetzigen Meinung, dass gleich wie das Agramer Seminarium zur Unterbringung gedachter Clericorum das gelegenste scheinet dasselbe zu diesem Ende so erweitert werden solle, dass es die obige Zahl derén aus Bosnien dahin abzusendenden Clericorum zu fassen im Standé sei; wiedrigenfalls aber vermeint man allerunterthánigst diese Erweiterung in dem Pester Seminario zu veranstalten, vorlaufig jedoch die Statthaltorei darüber zu vernehmen. Wien, am 14. December 1784. Ich beangenehme in der Hauptsache das Einrathen der Commission, und sind die Franzis­kaner Mönche aus Bosnien in dem Seminario zu Agram zu unterbringen, nur kann für den Fali, wenn daselbst zu derén Unterbringung kein hinlánglicher Platz vorhanden wáre, die Aushilfe darin ge­sucht werden, das künftig umsoviel, als Bosnier Studenten in dieses Seminarium eintreten, um ebenso­viel weniger Seminaristen von Hungarischen Landen in dieses Seminarium eingenommen, sondern diese letztere in Pest untergebracht werden, wosodann das Seminarium in Pest etwas grösser anzu­tragen ist. Joseph m. p. Jelen másolat az eredetivel mindenben egyez, bizonyitom. Budán, 1872.. évi febr. 4. 25-ik szám. Joseph der2te etc. Hoch und Wohlgeborne etc. —Da nicht nur die Aufnahme der Re ligiosen Orden und Gemeinden in dem Staat, sondern auch ihre Bei­behaltungeine der wesentlichsten UnszusiehendenMajestáts, R e c h t e n ist, und Uns anbei von sicherer Hand die verlássliche Anzeige gemacht worden, dass die klösterliche Zucht bei dem Pauliner Orden, in unserem Königreiche Ungarn und dem dazu ge­hörigen Provinzen ganz in Verfall gerathen sei, wornach desselben weitere Beibehaltung weder nothwen­dig, noch rathsam ist; so habén wir allergnádigst zu entschliessen befunden, das gedachter Orden in allén unseren Erblándern allgemein aufgehoben, dessen Vermögen ad fundum Religionis einge­zogen, und die Mitglieder davon, welche entweder zum Schulwesen, oder zur Seelsorge tauglich sind, dahin verwendet, die übrigen hingegen pensionirt werden sollen. i Diesemnach bringen Wir euch den inbetreff der aufzuhebenden Klöster unter den 26-ten Ján­ner und Nr. 550 Anno 1782 ergangenen Normal-Unterricht mit dem beigefűgten gnadigsten Auftrag in Rückerinnerung, dass Ihr wegen der von Uns allerhöchst beschlossenen Aufhebung dieses Ordens das behörige veranlassen sollet, wobei unsere Allerhöehste Willensmeinung dahin gehet das die Ausführung Hirt János, vallás- és közokt. m. k. minist. s. h. aligazgató.

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