Képviselőházi irományok, 1869. XVI. kötet • 1441-1460. sz.
Irományszámok - 1869-1441. Jelentése a vallás- és közoktatásügyi ministerium felügyelete és kezelése alatt lévő különféle alapok és alapitványok jogi természetének megvizsgálására kiküldött 12 tagu bizottságnak
118 1441. SZÁM. aber wenigere Jahre nach Erforderniss der Zeit, und Umstanden verwendet, .und hiemit vollkommen ausgerüstet nach empfangenen Priesterweihen widerum in ihr Vaterland die Rückreise angetreten. Gedachter Bischof bittet demnach bei dieser der Sachen Bewandniss, dass er in Ermangelung anderer, so die 'Philosophie vollendet hatten, Jünglinge von letzterer Gattung ohne Unterschied, ob solche Profess oder nicht Profess seien, auch früherhin in das Hungarische General-Seminarium abschicken dürfe und auch diesen die Erlaubniss ertheílet werde, falls es eines oder des anderen Altér erheischte, oder aus Eeligions Eüksichten erforderlich ware, oberwahntermassen mit Hintanlassung der humaniorum gleich zur Philosophie, von dannen aber zur Theologie, welche dieselben nur durch fünf Jahren zu lernen hatten, schreiten zu dürfen. Dieser allerunterthanigsten Bitté stützet gedachter Bischof noch die Erklarung bei, dass, wenn einmal die Jíothwendigkeit solche, die die Profession bereits abgelegt habén, zu schicken nicht mehr so dringend sein wird, derselbe sothane Jugend noch vor der Profession in das General-Seminarium abschiken würde, für dermalen aber habé er nur Sieben derlei Clericos, welche für das künftige Schuljahr in das Seminarium abgegeben werden können, welche bereits das Ordenskleid angezogen, die Profession abgelegt, und das 16. Jahr des Alters zurückgeíegt hatten. An dieser ihre Stelle würde er Bischof sohin andere aufnehmen, und in den Anfangsgründen der Gramatie gehörig unterrichten lassen. V o t u m. Es ist zwar andem, dass wenn man einerseits die jahrlichen Zinsen dieses in 107,700 Gulden bestehenden Kapitals, wie sie durch die Hofrechenkammer berechnet werden mit 4308 Gulden annimmt, andererseits aber den jahrlichen Unterhaltungs Betrag für jedes Individuum mit 180 fi. berechnet, und bestimmet, aus obgedachten Zinsen jáhrlich 23 Clerici stützlich unterhalten werden können. Es tritt jedoch hierüber die Betrachtung ein, dass die meisten Eigenschaften uad Bedingnisse, welche i.. betreff derén für Hungarn aufzunehmenden Olericorum von Euer Majestat vorgeschrieben worden, bei der aus Bosnien aufzunehmenden Jugend aus obangeführten Umstanden weder vorfindig seien noch beobachtet werden können. dieseo kommt noch bei, dass bei der gegenwartigen Lage der Sachen, weder wie viel eigentlich ? und in welchem der nachfolgenden Jahre sothane Clerici durch gedachten Bischof in das General-Seminarium abgegeben werden können? noch auch in welche Class die durch gedachten Bischof abzuschikeude Clerici unmittelbar zuzulassen seien? und ob selbe mit Hintanlassung derén Humanorium zur Erlernung der Philosophie, und Theologie hinlangliche Fahigkeit habén würden? im voraus mit Verlasslichkeit bestimmt werden könne? Aus diesen Grundén, und Betrachtungen vermeint man daher ob Seiten dieser treugehorsamsten Hof-Commission allerunterthanigst, in betreff dieses Gegenstandes für dermalen nicht normaliter zu bestimmen, sondern oftgedachten Bischof un Allerhöchsten Namen lediglicb. die Erklarung zu machen, dass man die dermalen in Bosnien vorfindige 7 Clericos für das zukünftigo Schuljahr, namlich mit 1-ten November 1785 in eines der Hungarischen G-eneral-Seminarien zur Fortsetzung ihrer Studien aufnehmen uad aus oberwahnten Interessen Betrag unterhalten würde, für die Zukunft aber solle gedachter Bischof, wenn er einige Clericos nach Hungarn abzuschiken hatte, derén Zahl jedoch sich niemalen über 23 erstrecken dürfte, seinen Bericht darüber an die Hungarisch-Siebenbürgische Hofkanzlei erstatten, die Zahl derén abzusendenden Indiriduen anzeigen, und von dannen seine weitere Belehrung erwarten, welche ihm Bischofen sowohl den Ort, alsdas Seminarium, in welches seine Clerici abgeschiket werden müssen, in der gehörigen Zeit und Ort andeuten würde. Das Agramer Seminarium scheint zwar wegen der Nachbarschaft von Bosnien zur Unterbringung gedachter Clercorum am gelegensten zu seiu. Nachdem jedoch unbekánnt ist, 1 ob das dasige