Képviselőházi irományok, 1869. III. kötet • 241-347. sz.
Irományszámok - 1869-263. A fiumei kérdés ügyében kiküldött magyar bizottság jelentése az országgyüléshez
72 263. SZÁM. W.eise eingeschaltet und demnach von beiden Landtagen als ein Ausgangspunkt zűr Lösung dieser verwirrten Fiumaner Frage, nachtráglieh angenommen wurde — keineswegs die definitive Lösung dieser Frage in sich fasse — denn man wüsste nicht, zu welchem Zwecke nocb die Eegnicolar-Deputationen einberufen wáren — vielmehr, dass diese Frage im Sinne obbesagten §.66 auch fernerhin als eine offene insolange zu betrachten sei, bis zwisehen den beiden Regnikolar-Deputationen, unter Zuziehung der Fiumaner Abgeordneten, jené freundscbaftliche Vereinbarung erzielt werden wird, welche sowobl den biliigen Anforderungen der betreffenden ínteressenten, als auch dem Gesammt-Interesse sámmtlicber Lander der ungarischen Krone entspricht. Nachdem obbesagter Weise die Abgeordneten der Stadt Fiume, nicht nur jedes Recht Croatiens auf Fiume scbon im Vorhinein regiren, sondern selbst den bisherigen Yerband zwisehen Fiume und Croatien Yollkommen zu lösen beabsicbtigen; naebdem aueh der ungariscbe Landtag seinerseits durch den oberwahnten Beschluss gegen die Antastung der Rechte Ungarns auf Fiume einigermassen scbon im Vorhinein seine Verwahrung einlegte, so kann auch die kroatische Eegnikolar-Deputation nicht umhin, als auch ihrerseits gegen jede unrichtige Deutung dieser staatsrechtlichen Frage zu Ungunsten Croatiens eine Verwahrung einzulegen — wie sie hiezu gegen ihren Willen herausgefordert, sich dagegen auch wirklich mit jenem Zusatze verwahrt, dass weder aus dem §. 66 des Ausgleichsgesetzes, noch aus dem Art. IV. 1807, auf welchen sich das k. Rescript beruft, die Behauptung der Fiumaner Abgeordneten gefolgert werden könne : Fiume sei ein selbststandiger, von Croatien Yollkommen unabhangiger Körper und unteriiege als solcher bei Lösung dieser Frage keinem Einflusse des kroatischen Landtages, ja Fiume könne über sein Sehicksal auch gegen den Willen des kroatischen Landtages unabhángig und frei verfügen. Dass dem nicht so sei, beweiset diess die a. h. Resolution Maria Theresias vom 9. Augustl776, laut welcher die Stadt Fiume dem Königreiche Croatien incorporirt worden ist; es beweiset dieses selbst, das für die Stadt Fiume unterm 23. April 1779 ausgestellte königliche Diplom, in welchem Fiume zuerst als ein Separatum sacri regni Hungáriáé corpus genannt wird, da aus diesen Worten die vollkommene Unabhangigkeit Fiumes von Croatien nicht erklart werden kann, weil auch die Königreiche Slavonien und Dalmatien, sowie auch das Grossfürstenthum Siebenbürgen, als Separata corpora coronae regni Hungáriáé zu betrachten kommen, obschon die ersten zwei integrirenden Theile Croatiens und letzteres ein integrirender Theil Ungarns, allé zusammen aber integrirende Theile der ungarischen Krone sind; zum ferneren Beweise dient selbst der Art. IV. 1807, laut dessen™ nach dem Wortlaute des G-esetzes Fiume zum „Königreiche" incorporirt wird, — es wird aber n icht gesagt zu welchem; -— da jedoch dieser Gesetzartikel im Grundé des erwahnten Diplomes kreirt wurde, wie dies auch das königliche Reskript vom 7. November 1868 zugibt — so ist die natürliche Folge dessen, dass unter der Benennung „Königreich" nur die Gesammtheit der Lander der ungarischen Krone ver standén werden konnte •— doch selbst in diesem Falle wurde die Unabhangigkeit Fiumes von Croatien nicht ausgedrükt — vielmehr bestand der*Terband zwischen Croatien und Fiume auch spaterhin bis zum Jahre 1848, früher im grösseren, spater im geringeren Masse — da die Prozesse aus Fiume, stets an die Banal-Tafel als II. Instanz vorgelegt wurden, und da sowohl der Gubernátor, als auch die Reprásentanten der Stadt Fiume, in Generáli Congregatione Statuum et ordinum Regnorum Dalmartiae, Croatiae und Slavonien, laut eines besonderen von der Krone bestáttigten Statutes, Sitz und Stimme hatten, und dieses Recht auch ausübten, wie z. B, im Jahre 1825. Die Krone nehmlich, welche die bis zum Jahre 1776 weder zu Croatien, noch zu Ungarn in keiner Berührung stehende Stadt Fiume, aus eigenem Antriebe in Würdigung jedoch der geographischen und ethnographischen Lage derselben, zuerst zu Croatien, in der Folge aber zur ungarischen Krone íncorporirte — hat in einem Jahre spater, als der Art. IV. 1807 des ungarischen Landtages creirt wurde, laut des vom Könige Franz I. an den kroatischen Landtag unterm 19. August 1808 erlasseuen Reskriptes womit der^einschlagige Art. VIH. 1808 desselben Landtages bestatiget wurde, dem Gubernátor und den Reprásentanten der Stadt Fiume im selben Landtage Sitz und Stimme angewiesen.