Főrendiházi irományok, 1896. XII. kötet • 566-594. sz.
Irományszámok - 1896-566
Auszug aus dem Protokolle der am 16. November 1898 zu Wien abgehaltenen Sitzung der behufs neuerlicher Feststellung der Beitragsquote zu den gemeinsamen Auslagen vom österreichischen Reichsrathe entsendeten Deputation. Referent Hofrath Dr. Beer verliest den Entwurf des an die Deputation des ungarischen Reichstages zu richtenden Nuntiums, wie folgt : Die Ablehnung der von der österreichischen Deputation für die Beitragsleistung zu den gemeinsamen Angelegenheiten in der Sitzung vom 11. October vorgelegten Rechnung kam gewiss nicht unerwartet, da bereits unmittelbar nach der Zusammenkunft in Budapest in den- ungarischen Blättern verkündet wurde, dass die österreichischen Anträge unannehmbar seien. Ueberraschend ist nur die schriftliche Mittheilung, während bei den mündlichen Verhandlungen von Seiten der Mitglieder der ungarischen Deputation gebilligt wurde, dass die von österreichischer Seite vorgebrachten Bemerkungen über die am 22. Juni vorgelegte ungarische Berechnung nicht in einem Nuntium erfolgten, sondern mündlichen Verhandlungen vorbehalten blieben. Auch war eine nochmalige Conferenz der Deputationsmitglieder in Aussicht genommen, um die Gegenbemerkungen der ungarischen Deputation auf den österreichischen Vorschlag entgegenzunehmen, da es nicht in der Absicht der Österreichischen Deputation lag, den Faden der Verhandlungen abzubrechen. Es mag unerörtert bleiben, welche Gründe hiefür ausschlaggebend waren ; die Bemerkung kann jedoch nicht unterdrückt werden, dass der Ton des Schriftstückes kein Analógon finden dürfte und umsomehr befremden musste, nachdem der persönliche Verkehr zwischen den Mitgliedern der beiden Deputationen sich in freundlichen Formen bewegte und zu der Erwartung berechtigte, dass, wenn auch voraussichtlich aus vielfachen nicht zu erörternden Gründen eine Vereinbarung schwerlich möglich sein dürfte, der Abbruch der Verhandlungen nicht in jäher, um nicht zu sagen brüsker Weise erfolgen werde. Ehe an eine streng sachliche, jede Polemik möglichst vermeidende Untersuchung geschritten wird, ob das Urtheil über die österreichische Nettoberechnung ein berechtigtes ist, soll kurz der Gang der Verhandlungen seit dem Juni 1898 dargelegt werden. Mit Benützung der von der österreichischen Regierung vorgelegten Tabellen wurde von der österreichischen Deputation der Antrag gestellt, das Beitragsverhältnis mit 38-5: Hl 5 festzustellen, und hiebei im wesentlichen das Bruttoerträgnis zugrunde gelegt. Die ungarische Deputation übergab Tags darauf ihren Vorschlag, der unter Festhaltung der seit 1877 von ihr geübten Berechnungsmethode eine Quote mit 31'969 für Ungarn in Aussicht nahm. Ein Abschluss der Verhandlungen erfolgte bekanntlich nicht ; dem Wunsche der österreichischen Deputation entsprechend, wurde die Fortsetzung der Verhandlungen auf den Herbst vertagt. Die infolge des Reichsrathsschlusses neugewählte Deputation, zumeist aus denselben Mitgliedern bestehend, beschloss an die im Juni vertagten Verhandlungen anzuknüpfen. Eine genaue Prüfung ergab, dass selbst bei Anwendung der bisherigen ungarischen Methode sich eine höhere Quote für Ungarn herausstellt, was auch ausführlich bei den Verhandlungen in Budapest im October zur Kenntnis der ungarischen Deputation gebracht wurde, ohne dass Gegenbemerkungen von Seite der Mitglieder des ungarischen Siebener-Comités gemacht worden wären. Auch in dem Nuntium der geehrten Deputation, der von dem Siebener-Comité Mittheilungen über die vorgebrachten Bemängelungen de r ungarischen Berechnung