Mitteilungen des Österreichischen Staatsarchivs 52. (2007)
SCHMIED-KOWARZIK, Anatol: Die 80-Millionenschuld und die wirtschaftlichen Ausgleichsverhandlungen zwischen Cisleithanien und Ungarn
Anatol Schmied-Kowarzik Cisleithanien eine starke Gemeinschaft darzustellen, bewegte es dazu, hier überhaupt mitzuzahlen. Die Einigung in dieser Frage übernahmen schließlich die beiden Finanzminister Franz Freiherr von Becke - österreichischer, bzw. gemeinsamer Finanzminister - und Menyhért (Melichior) Lönyay - ungarischer Finanzminister. Der Kompromiss sah vor, dass Ungarn ab dem Jahr 1869 den fixen Betrag von 29 188 000 Gulden jährlich für die Schulden übernahm, die - wie es hieß - unifiziert wurden. Unifiziert bedeutete, dass die Schulden in unterschiedlichen Währungen und zu unterschiedlichen Zinssätzen zu einer Schuld in einer Währung und zu einem Zinssatz umgewandelt wurden. Bei den anderen Schulden, die nicht unifiziert werden konnten, übernahm Cisleithanien die Hauptlast, weil aus diesen Schulden Rechte entsprangen, die nicht mit Ungam geteilt werden sollten, z. B. die mit Schulden belastete Lotterie. Für diese Schuldtitel zahlte Ungam nur 1 150 000 Gulden im Jahr. Wegen der desolaten Währungslage gab es einen Wertunterschied zwischen dem aus Silber bestehenden Münz- und dem Papiergeld. Daher wurde auch genau festgehalten, wie viel der Schulden Ungam in Münzen und wie viel in Papiergeld zu zahlen hatte: Von den 29 188 000 Gulden für die unifizierte Schuld waren es 11 766 000 Gulden in Silber und bei den 1 150 000 Gulden für die anderen Schuldtitel 150 000 Gulden.14 Da im Jahr 1868 die Unifikation noch nicht wirksam sein konnte, sah hier die Beitragsleistung Ungarns noch anders aus. Von den 1868 anfallenden Zins- und Schuldzahlungen in Höhe von 145 339 017 Gulden sollte Cisleithanien zunächst 25 Millionen Gulden alleine zahlen, von dem Rest übernahm Ungam dann 30 Prozent. Somit zahlte Ungam 1868 36 101 705 und Cisleithanien 109 237 312 Gulden.15 Anders als bei der Quote und dem Zoll- und Handelsbündnis handelte es sich hierbei um eine endgültige Einigung, die nicht erneut verhandelt werden sollte. Die Staatsschuldenfrage schien damit geregelt zu sein. 3. Die 80-Millionenschuld Ein halbes Jahr später jedoch begann eine langwierige Diskussion über einen Schuldtitel, der in den Verhandlungen 1867 nicht erwähnt und von cisleithanischer Seite schlicht und einfach vergessen worden war; erst mit dem zweiten Wirtschaftsausgleich sollte er eine vorläufige Klärung finden: die so genannte 80- Millionenschuld. Die Entstehung dieser Schuld, die gegenüber der Oesterreichischen Nationalbank bestand, hatte ihre Ursache darin, dass der Staat die Niederwerfung der Revolution 14 Hölzl: Ausgleichsverhandlungen, Bd. 1, S. 58. 15 Ebenda, S. 54. 182