Mitteilungen des Österreichischen Staatsarchivs 52. (2007)

DÖBERL, Mario: Höfisch oder privat? Die Beschaffung und Wartung von Wägen am Wiener Kaiserhof in der ersten Hälfte des 19. Jahrhunderts

Mario Döberl Gebrüdern Brandmayer 10 fl.229 Als die Angelegenheit bekannt wurde, degradierte der Oberststallmeister Riba strafweise für drei Monate zum Pferdewärter.230 Sechs Jahre nach der Reform der Hofsattlerei von 1842 wurden die seit dem Ende der hofeigenen Fahrzeugproduktion erzielten Ergebnisse evaluiert. Dafür wurden die Daten der Jahre 1837 bis 1842 mit jenen des Zeitraums von 1843 bis 1848 verglichen. Die Bilanz fiel klar zugunsten des 1842 eingeführten Systems aus. Wurden im früheren Zeitraum für die Stadtwägen 320 129 fl. 28% kr. und für die Reisewägen 147 862 fl. 47% kr., insgesamt also 467 992 fl. 'A kr. benötigt, betrugen die Ausgaben in den sechs Jahren nach der Reform für die Stadtwägen 256 498 fl. 39 kr. und für die Reisewägen 69 809 fl. 28% kr., zusammen 326 308 fl. 7% kr. Im Zeitraum der ersten sechs Jahre wurden demnach um 141 684 fl. T% kr. mehr als im darauf folgenden Jahrsechst ausgegeben, was im Jahresdurchschnitt einem Mehraufwand von knapp mehr als 23 614 fl. entspricht. Die Ersparnisse dürften sich dabei vor allem im Bereich der Reparaturen und des Personals ergeben haben, denn die Ausgaben für neue Fahrzeuge waren gestiegen: Für die im ersten Beobachtungszeitraum neu angeschafften 41 Wägen wurden Herstellungskosten von 29 541 fl. berechnet, während in den zweiten sechs Jahren für denselben Zweck annähernd die gleiche Summe ausgegeben wurde, nämlich 29 480 fl. - allerdings wurden um diesen Betrag nur 27 Fahrzeuge gekauft.231 Das seit 1842 praktizierte System wurde den Ergebnissen der Evaluation gemäß als das kostengünstigere beibehalten. Allerdings wurden auch bald schon wieder Stimmen laut, die eine Rückkehr zum zwischen 1820 und 1842 praktizierten System forderten. Oberststallmeisteramts- Kanzleidirektor Mattl beklagte im Jahr 1851 Oberststallmeister-Stellvertreter Grünne gegenüber die seiner Ansicht nach nachteiligen Auswirkungen der Reform und meinte, dass die Zahl der in der Hofsattlerei beschäftigten Gesellen abermals erhöht und die Reparaturen erneut von diesen selbst durchgeführt werden sollten. Aus Mattls Ausführungen ist ersichtlich, dass die Kompetenzen der Hofsattlerei inzwischen ohnehin wieder erweitert worden waren. Jene Reparaturen, die Sattlerarbeiten betrafen, wurden bereits wieder in der Hofsattlerei erledigt. Nun sollten dort aber auch wieder Dienstwägen gebaut werden. Mattls Argumente klingen dabei vertraut: Bei dieser Gelegenheit fühle ich mich verpflichtet, Eure Exzellenz auf eine Gepflogenheit aufmerksam zu machen, welche zwar durch die Allerhöchste Entschließung vom 16. Juli 1842 genehmigt ist, aber uns keineswegs zum Vorteile gereicht. Es ist dies, daß in der Sattlerei außer der reinen Sattlerarbeit keine Reparaturen vorgenommen und keine neuen Wägen erzeugt werden dürfen. Was diese Reparaturen betrifft, so werden hiezu eigens Professionisten bestimmt. Abgesehen 229 Equipagen-Inspektor Nörpel an das Oberststallmeisteramt, Wien 1843 Jänner 12, HHStA, OStA, B, 75, ZI. 180 aus 1843, unfol. 230 Oberststallmeisteramt an Obersthofmeister Colloredo Mannsfeld, Wien 1843 Februar 16, HHStA, OStA, B, 75, ZI. 626 aus 1843, unfol. ° 231 HHStA, OStA, C, 81, Fasz. 7, unfol. 164

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