Mitteilungen des Österreichischen Staatsarchivs 51. (2004)

ORTLIEB, Eva: Die „Alten Prager Akten“ im Rahmen der Neuerschließung der Akten des Reichshofrats im Haus-, Hof- und Staatsarchiv in Wien

Die .Alten Prager Akten’ im Rahmen der Neuerschließung der Akten des Reichshofrats diesem Zusammenhang ist für das 16. Jahrhundert vor vorschnellen Schlüssen aus der Tatsache der Aufbewahrung eines Stücks in den Reichshofratsakten zu warnen. Ob ein Bittsteller tatsächlich den RHR anrufen wollte, muss gelegentlich offen bleiben. Jede Aufnahme von Informationen vorab festgelegter Art aus nicht entsprechend strukturierten, im wesentlichen narrativen Quellen erfordert Interpretationen und Entscheidungen, über die im Folgenden für jede einzelne Kategorie Rechenschaft abgelegt werden soll. 1. Inventarnummer: Dabei handelt es sich um einen numerischen Code, den das Datenbankprogramm selbstständig jedem einzelnen Datensatz zuweist (Auto- Wert). Der Code dient der eindeutigen Identifizierung eines Datensatzes innerhalb der Datenbank und ermöglicht die Verknüpfung von Datenbanken untereinander sowie der Hauptdatenbank mit Unterdatenbanken, etwa zur Anlage von Registern. 2. Aktenserie: Nachzuweisen ist an dieser Stelle die Serie des Reichshofratsarchivs, in der die erfasste Causa liegt. Im vorliegenden Fall wird stets ,Alte Prager Akten’ eingetragen. 3. Signatur: Angegeben wird die aktuelle Bestellsignatur (Kartonnummer). Zusätzlich wird in runden Klammern (.) auf die im zugehörigen Archivbehelf angegebene Fundstelle verwiesen (Buchstaben-Zahlen-Kombination). Bei in andere Bestände umgelegten oder nicht erhaltenen Causen, die aus dem Behelf in die Datenbank übernommen werden, steht an dieser Stelle nur die alte Faszikelnummer. 4. Verzeichnis: Gemeint ist der die jeweilige Serie erschließende Fundbehelf, im vorliegenden Fall also das Repertorium 1/16. Darüber hinaus wird auf das Folium verwiesen, auf dem die jeweils erfasste Causa ein- bzw. nachgetragen wurde. 5. Kläger/Antragsteller: Die Rubrik weist diejenige Person bzw. diejenigen Personen nach, die eine Klage vor dem RHR einbrachte(n) (,Kläger’, Kl.) oder - außerhalb eines Prozesses im eigentlichen Sinn des Begriffs - einen Antrag stellte(n) (,Antragsteller’, Antragst.). Angegeben werden Nachname und Vorname, darüber hinaus Titel, Beruf und Geburts- bzw. Wohnort, sofern die Akten entsprechende Angaben enthalten. Die Namen werden nach Möglichkeit modernisiert; stark abweichende Varianten stehen in runden Klammern (.). Bei Appellationsprozessen ist gemäß den »Frankfurter Grundsätzen’ die Parteieigenschaft in der Vorinstanz in runden Klammern (.) angegeben. Mehrere 619

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