Mitteilungen des Österreichischen Staatsarchivs 51. (2004)

ORTLIEB, Eva: Die „Alten Prager Akten“ im Rahmen der Neuerschließung der Akten des Reichshofrats im Haus-, Hof- und Staatsarchiv in Wien

Eva Ortlieb 3. Die Neu Verzeichnung der , Alten Prager Akten’ Die APA umfassen heute 213 archivalische Einheiten (Kartons). Erschlossen wird der Bestand durch ein von Mathias Nowotny zwischen 1832 und 1849 verfasstes Repertorium (AB 1/16, alt 41 ).82 Darüber hinaus existiert eine Zettelkartei, die alle darin vorkommenden Personen- und Ortsnamen berücksichtigt und auf das entsprechende Folium des Behelfs verweist (AB 1/17, alt 235a).83 Das Nowotnysche Repertorium listet die erfassten Fälle nach den Anfangsbuchstaben der Namen der Kläger bzw. Antragsteller auf, innerhalb eines Buchstabens jeweils chronologisch. Darüber hinaus gibt der fragliche Eintrag - sofern vorhanden - den Namen des Beklagten bzw. Antragsgegners an, den Gegenstand, gelegentlich auch die Form des betreffenden Verfahrens („mandati in puncto der erbschaft seines bruders“, „intercessionalis wegen eines baldigen endurtheils“, „wünscht kaiserlicher Majestät ein neues jahr“)84 sowie dessen Laufzeit. Als Fundstelle verweist der Behelf auf eine Zahl, die den Fall zusammen mit dem jeweiligen Anfangsbuchstaben der Causa einem bestimmten Faszikel zuweist (Al, B5). Diese Faszikelnummern haben nach der Neufaszikulierung 1901/02 und der Einschachtelung nur noch historische Bedeutung.85 Als Bestellsignatur fungiert neben der Angabe von Bestand (,RHR’) und Serie (,APA’) die jeweilige Kartonnummer, die zu Beginn der 1990er Jahre mit rotem Buntstift (zu Beginn Bleistift) im Behelf nachgetragen wurde. Bei damals nicht aufzufindenden Fällen, die im Rahmen der Neuverzeichnung wieder entdeckt werden, erfolgt der Nachtrag der gültigen Kartonnummer mit Bleistift. Auch bei der Bearbeitung neu zum Vorschein kommende, im Repertorium unberücksichtigt gelassene Akten werden grundsätzlich mit Bleistift nachgetragen, sodass der Behelf seine Funktion als Findmittel auch nach der Neuverzeichnung im Prinzip behält. In einer letzten Spalte hat Nowotny gelegentlich Hinweise auf den Gang des Verfahrens („bewilligt“, „abgewiesen“, „sine resolutione“) oder Art bzw. Umfang der Akten („concept inhibitionis“, „copia mandati“, „1 bericht“) vermerkt. Vor allem aber diente die betreffende Spalte dem Nachweis des Schicksals derjenigen Akten, die aus den Prager Akten entfernt und in andere Bestände umgelegt wurden. Da die betreffenden Eintragungen von der Hand Nowotnys stammen, ist anzunehmen, dass diese Umlegungen entweder parallel zur Verzeichnung des Bestands in der Zeit der Verwaltung der Akten durch die reichshofrätliche Aktenkommission 82 Gesamtinventar (wie Anm. 20), S. 185. 83 Ebenda, S. 209. 84 Zur Zuverlässigkeit dieser Angaben vgl. die Ausführungen zu Punkt 9 des Kategorienschemas. 85 Aus den 69 Faszikeln, die die Serie bei der Eingliederung in das HHStA umfasste (oben mit Anm. 73), wurden nach der Neufaszikulierung durch Ludwig Bittner 1901/02 (Winter: „Obere Registratur“ [wie Anm. 53], S. 309) 187 Faszikel: Groß: Reichsarchive (wie Anm. 20), S. 302. 614

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