Mitteilungen des Österreichischen Staatsarchivs 51. (2004)

ORTLIEB, Eva: Die „Alten Prager Akten“ im Rahmen der Neuerschließung der Akten des Reichshofrats im Haus-, Hof- und Staatsarchiv in Wien

Eva Ortlieb Prager- und anderer Akten“71 und verweist damit auf Hinzufügungen zu dem ursprünglichen Prager Bestand. Beim Übergang der Reichshofratsregistraturen in das HHStA 1849 lagen die APA bereits weitgehend in ihrer heutigen Gestalt vor. Die Übersicht des zuständigen Archiv-Offizials Andreas von Meiller vom 24. Februar 1849 gibt die Laufzeit der als Nummer 64 aufgeführten Prager Akten mit 1445 bis 1766 an. Auch das Enthaltensein von Stücken politischen Inhalts war von Meiller nicht entgangen.72 Der angegebene Bestandsumfang (69 Faszikel) entspricht der heute nicht mehr gültigen Faszikeleinteilung des Nowotnyschen Repertoriums. Dass vorrangig Nowotny für die heutige Gestalt der APA verantwortlich ist, lässt sich zudem auf Grund eines Gutachtens vermuten, in dem von Meiller einen Beförderungsantrag Nowotnys befürwortete. Darin wird erwähnt, Nowotny habe „erst in neuester Zeit“ die „Umarbeitung der so genannten Prager Akten“ beendet73 - wobei mit .Umarbeitung’ allerdings auch die Umlegung von ursprünglich in den APA überlieferten Stücken in andere Bestände des Reichshofratsarchivs und des HHStA nach Erstellung des Behelfs gemeint sein kann, auf die noch einzugehen sein wird. Eine weitere Besonderheit der APA wird vor dem Hintergrund der Bestandsgeschichte wenn nicht erklärbar, so doch zumindest verständlicher. Es fällt auf, dass annähernd die Hälfte der Akten nur unvollständig überliefert ist, wobei die Kennzeichnung als .unvollständig’ das Fehlen etwa einer einzigen Aktenbeilage ebenso meinen kann wie ein völlig aus dem Zusammenhang gerissenes Fragment.74 Die Berichte über die Prager Kanzleifiliale und die erhaltenen Inventare geben nicht nur Einblick in die von Groß nachgezeichnete desolate Unterbringung des Materials im Prager Reichskanzleihaus, die für den einen oder anderen Verlust verantwortlich sein könnte. Deutlich wird auch, dass es sich bei der Aufstellung der Akten in Prag weniger um eine geordnete Registratur als vielmehr um eine Art Depot für Kisten und Faszikel verschiedenen Inhalts gehandelt haben muss. Für die hier vorrangig interessierenden Causen der deutschen Expedition der Judizialregistratur beispielsweise bestanden zumindest seit 1682 zwei Alphabete, das sog. große und das sog. kleine Alphabet.75 Zu AB 1/16 (alt 41). Hervorhebung von mir. 72 HHStA, Kurrentakten, ZI. 18/1851, Beilage 3. 73 HHStA, Kurrentakten, ZI. 94/1849. Zu den Qualitäten Nowotnys, insbesondere seiner gründlichen Einarbeitung in die reichshofrätliche Kanzleipraxis, vgl. bereits das Gutachten Wolfs zu einem früheren Beförderungsantrag 1832 02 09: RHR, Hofkommission 42. 74 Vgl. unten die Ausführungen zu Punkt 16 des Kategorienschemas. 75 .Designation aller in der Pragerischen reichs hoff cantzley befindlicher acten und schrifften anno 1682’: AB (alt) 123. Das erwähnte recht ausführliche Verzeichnis von 1723 erfasst, was die deutsche Expedition anbetrifft, lediglich das .kleine’ Alphabet. 612

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